Rechtsanwalt & Diskussionsforen
Moderator: Verwaltung
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Hallo liebe Mitglieder,
kennt jemand von Euch eine Zusammenfassung zum Thema "Teilnahme eines RA an Diskussionsforen im Internet"?
Ich würde gerne als RA in diversen Foren, auch zu Rechtsthemen, mitdiskutieren, weiß aber nicht, an welche Verhaltensregeln ich mich da halten muß/sollte.
Grüße
Zehde
kennt jemand von Euch eine Zusammenfassung zum Thema "Teilnahme eines RA an Diskussionsforen im Internet"?
Ich würde gerne als RA in diversen Foren, auch zu Rechtsthemen, mitdiskutieren, weiß aber nicht, an welche Verhaltensregeln ich mich da halten muß/sollte.
Grüße
Zehde
- bilguer
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- Ausbildungslevel: RA
- Auslegeware
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Das ging ja schnell mit der Zulassung.
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... ht=#154770zehde hat geschrieben:Hallo Mitstreiter,
ich bin Referendar in B-W und werde nach meinem Referendariat wohl kurzfristig arbeitslos werden.
Wird die ArbAg hier eine fiktive Berechnung durchführen oder gilt meine Referendars-Beihilfe als Bemessungsgrundlage?
Ich bin verheiratet, habe eine Tochte und Stkl. 3, mit welcher Bemessung kann ich ca. rechnen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
Hallo,Auslegeware hat geschrieben:Das ging ja schnell mit der Zulassung.
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... ht=#154770zehde hat geschrieben:Hallo Mitstreiter,
ich bin Referendar in B-W und werde nach meinem Referendariat wohl kurzfristig arbeitslos werden.
Wird die ArbAg hier eine fiktive Berechnung durchführen oder gilt meine Referendars-Beihilfe als Bemessungsgrundlage?
Ich bin verheiratet, habe eine Tochte und Stkl. 3, mit welcher Bemessung kann ich ca. rechnen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
ne, zugelassen bin ich noch nicht, werde es aber demnächst sein.
Grüße
Zehde
Die Frage lautet:bilguer hat geschrieben:Ich verstehe die Frage nicht ganz!
Zielt sie darauf ab, zu erfahren, was man sagen darf und was nicht? Wenn ja, das solltest Du als Anwalt doch wissen.
Aber vielleicht bin ich ja auch nur nicht in der Lage, deine Frage zu verstehen. Dann bitte ich um Aufklärung.
gruß
bilguer
"Wo finde ich eine Zusammenfassung zum Thema "Teilnahme eines RA an Diskussionsforen im Internet"? "
Und es gilt für Jurastudenten, Rechtsreferendare und ganz sicher auch für den Anwalt: Man weiß es in der Regel nur deshalb, weil man es irgendow GELESEN HAT, und nicht aus der Eigenschaft als Jurastudent, Referendar oder Anwalt als solches heraus.
- jurabilis
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Ausweislich Deiner Antwort genug!ckd hat geschrieben:Ich würde meinen, dass sich das nicht aus Internet sondern aus Standesrecht und RVG ergibt. Aber was weiss ich schon ...
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}
Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
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- jurabilis
- Fossil
- Beiträge: 14788
- Registriert: Donnerstag 15. April 2004, 10:22
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Dass er noch gebräuchlich ist, siehst Du doch hierManolaw hat geschrieben:Der Begriff "Standesrecht" ist übrigens seit einiger Zeit nicht mehr gebräuchlich.
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}
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- Auslegeware
- Super Mega Power User
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- Registriert: Freitag 17. Dezember 2004, 20:42
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Na dann herzlichen - mit leichten Neidfäden durchzogenen - Glückwunsch zum Zweiten.zehde hat geschrieben:Hallo,Auslegeware hat geschrieben:Das ging ja schnell mit der Zulassung.
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... ht=#154770zehde hat geschrieben:Hallo Mitstreiter,
ich bin Referendar in B-W und werde nach meinem Referendariat wohl kurzfristig arbeitslos werden.
Wird die ArbAg hier eine fiktive Berechnung durchführen oder gilt meine Referendars-Beihilfe als Bemessungsgrundlage?
Ich bin verheiratet, habe eine Tochte und Stkl. 3, mit welcher Bemessung kann ich ca. rechnen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
ne, zugelassen bin ich noch nicht, werde es aber demnächst sein.
Grüße
Zehde
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.