Rechtsanwalt & Diskussionsforen

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

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Gelöschter Nutzer

Rechtsanwalt & Diskussionsforen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo liebe Mitglieder,

kennt jemand von Euch eine Zusammenfassung zum Thema "Teilnahme eines RA an Diskussionsforen im Internet"?

Ich würde gerne als RA in diversen Foren, auch zu Rechtsthemen, mitdiskutieren, weiß aber nicht, an welche Verhaltensregeln ich mich da halten muß/sollte.

Grüße
Zehde
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Ich verstehe die Frage nicht ganz!
Zielt sie darauf ab, zu erfahren, was man sagen darf und was nicht? Wenn ja, das solltest Du als Anwalt doch wissen.

Aber vielleicht bin ich ja auch nur nicht in der Lage, deine Frage zu verstehen. Dann bitte ich um Aufklärung.

gruß
bilguer
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Auslegeware
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Beitrag von Auslegeware »

Das ging ja schnell mit der Zulassung. :sherlock: ;)

zehde hat geschrieben:Hallo Mitstreiter,

ich bin Referendar in B-W und werde nach meinem Referendariat wohl kurzfristig arbeitslos werden.

Wird die ArbAg hier eine fiktive Berechnung durchführen oder gilt meine Referendars-Beihilfe als Bemessungsgrundlage?

Ich bin verheiratet, habe eine Tochte und Stkl. 3, mit welcher Bemessung kann ich ca. rechnen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... ht=#154770
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Auslegeware hat geschrieben:Das ging ja schnell mit der Zulassung. :sherlock: ;)

zehde hat geschrieben:Hallo Mitstreiter,

ich bin Referendar in B-W und werde nach meinem Referendariat wohl kurzfristig arbeitslos werden.

Wird die ArbAg hier eine fiktive Berechnung durchführen oder gilt meine Referendars-Beihilfe als Bemessungsgrundlage?

Ich bin verheiratet, habe eine Tochte und Stkl. 3, mit welcher Bemessung kann ich ca. rechnen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... ht=#154770
Hallo,

ne, zugelassen bin ich noch nicht, werde es aber demnächst sein.

Grüße
Zehde
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

bilguer hat geschrieben:Ich verstehe die Frage nicht ganz!
Zielt sie darauf ab, zu erfahren, was man sagen darf und was nicht? Wenn ja, das solltest Du als Anwalt doch wissen.

Aber vielleicht bin ich ja auch nur nicht in der Lage, deine Frage zu verstehen. Dann bitte ich um Aufklärung.

gruß
bilguer
Die Frage lautet:

"Wo finde ich eine Zusammenfassung zum Thema "Teilnahme eines RA an Diskussionsforen im Internet"? "

Und es gilt für Jurastudenten, Rechtsreferendare und ganz sicher auch für den Anwalt: Man weiß es in der Regel nur deshalb, weil man es irgendow GELESEN HAT, und nicht aus der Eigenschaft als Jurastudent, Referendar oder Anwalt als solches heraus.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich würde meinen, dass sich das nicht aus Internet sondern aus Standesrecht und RVG ergibt. Aber was weiss ich schon ...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich zweifel gilt: nicht schreiben...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Jurafix hat geschrieben:ich zweifel gilt: nicht schreiben...
ich nix wissen, ich nix schreiben
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jurabilis
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Beitrag von jurabilis »

ckd hat geschrieben:Ich würde meinen, dass sich das nicht aus Internet sondern aus Standesrecht und RVG ergibt. Aber was weiss ich schon ...
Ausweislich Deiner Antwort genug!
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}

Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der Begriff "Standesrecht" ist übrigens seit einiger Zeit nicht mehr gebräuchlich.

Berufsrechtliche Probleme ergeben sich zB bei Foren wie frag-einen-anwalt nicht.
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jurabilis
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Beitrag von jurabilis »

Manolaw hat geschrieben:Der Begriff "Standesrecht" ist übrigens seit einiger Zeit nicht mehr gebräuchlich.
Dass er noch gebräuchlich ist, siehst Du doch hier :D
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}

Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Stimmt, hier posten ja auch nur die absoluten Vollprofis.

Wie konnte ich das vergessen... ;-)
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Auslegeware
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Beitrag von Auslegeware »

zehde hat geschrieben:
Auslegeware hat geschrieben:Das ging ja schnell mit der Zulassung. :sherlock: ;)

zehde hat geschrieben:Hallo Mitstreiter,

ich bin Referendar in B-W und werde nach meinem Referendariat wohl kurzfristig arbeitslos werden.

Wird die ArbAg hier eine fiktive Berechnung durchführen oder gilt meine Referendars-Beihilfe als Bemessungsgrundlage?

Ich bin verheiratet, habe eine Tochte und Stkl. 3, mit welcher Bemessung kann ich ca. rechnen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Hallo,

ne, zugelassen bin ich noch nicht, werde es aber demnächst sein.

Grüße
Zehde
Na dann herzlichen - mit leichten Neidfäden durchzogenen - Glückwunsch zum Zweiten. ;)
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
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