Arbeitsrecht

ArbeitsR, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Grundlagenfächer, InternetR, Steuer- und SteuerstrafR, Wirtschafts- und WettbewerbsR sowie sonstige Nebengebiete

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Arbeitsrecht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallole,
beschäftige mich gerade mit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, § 106 GewO.
wenn im Arbeitsvertrag keine festen Arbeitszeiten vereinbart wurden, dann fällt dies Festlegung doch unter das Direktionsrecht. Wenn der Arbeitgeber jetzt aber statt der üblichen 8 Stunden am Stück auf die Idee kommt 4 Stunden am Morgen und am Nachmittag legt. Stehen da schon die Interessen des Arbeitnehmers entgegen. Gibts dazu Urteile?
Benutzeravatar
bilguer
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2753
Registriert: Montag 28. November 2005, 11:50
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von bilguer »

Ich kann Dir nur zwei Urteile allgemein zum Direktionsrecht anbieten: Das Direktionsrecht darf gemäß §106 S.1 GewO iVm §315 III BGB nur im Rahmen billigen Ermessens ausgeübt werden, d.h. es müssen alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden.
BGA NZA 1993, 1127
BAG NZA 2001, 780
Schauen kannst Du auch noch in den Palandt §611 Rn.45, dort sind etliche Einzelfälle aufgeführt.

Vielleicht hilft s ja ein bißchen weiter!

Gruß
bilguer
Antworten