Wir schreiben bald ne Strafrechts-Klausur im Gutachten-Stil
Die wahrscheinlichen Themen können sein:
1) vollend. vors. Begehungsdelikt ---> das ist nicht schwer
2) Fahrläsigkeit -----> auch nicht ganz so schwer
3) Versuch ---> geht auch irgendwie
um diese 3 Sachen zu verbinden, kommt folgendes ran:
a) error in persona
b) aberatio ictus
c) Erlaubnistatbestandsirrtum
wie genau baut man denn (a), (b) und (c) in die gliederung ein?
Danke schon mal...
Und fallen euch noch strittige Sachen bezüglich dieser ein???
N paar Aufbau-fragen
Moderator: Verwaltung
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Re: N paar Aufbau-fragen
a) und b) werden im subjektiven Tatbestand diskutiert.DJ_Flipper hat geschrieben:
um diese 3 Sachen zu verbinden, kommt folgendes ran:
a) error in persona
b) aberatio ictus
c) Erlaubnistatbestandsirrtum
wie genau baut man denn (a), (b) und (c) in die gliederung ein?
Danke schon mal...
Und fallen euch noch strittige Sachen bezüglich dieser ein???
Zu der Problembehandlung siehe die gelungene Darstellung in Wessels/Beulke Rdnr. 247 ff.
c) Hier kommt es darauf an, welche Theorie du bevorzugst. Ohne eine Diskussion lostreten zu wollen, sind entweder die eingeschränkte Schuldtheorie ( Prüfung des ETI in der Rechtswidrigkeit) oder die rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie ( Prüfung des ETI in der Schuld) die herrschenden Meinungen. Siehe dazu Wessels/Beulke Rdnr. 888 ff.