Echter / unechter Erfüllungsbetrug?
Moderator: Verwaltung
- dionysos
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Echter / unechter Erfüllungsbetrug?
Erklärt jemand bitte kurz den Unterschied?
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Ja. Der Eingehungsbetrug ist Durchgangsstadium zum unechten Erfüllungsbetrug. Unterschied ist halt, dass beim unechten Erfüllungsbetrug bereits ein Leistungsaustausch zustande kam, sodass nicht mehr auf das etwas vage Merkmal der Vermögensgefährdung zurückgegriffen werden muss.strafrechtler hat geschrieben:So 100%ig geläufig ist mir diese Unterscheidung nicht, aber ich nehme mal an: echter = auf "Eingehungsebene" sind die Verpflichtungen gleichwertig, getrickst wird erst beim Leistungsaustausch; unechter = eigentlich ein Eingehungsbetrug, das Geschäft wird aber auch vollzogen. Stimmt die Richtung?
- BuggerT
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Situation beim sog. unechten Erfüllungsbetrug ist, dass der Täter bereits beim Abschluss des Vertrages täuscht; diese Täuschung wirkt in der Erfüllungsphase fort. Allerdings liegt die Besonderheit vor, dass bei Eingehung des Vertrags noch kein Schaden vorliegt, weil die gegenseitigen Ansprüche objektiv gleichwertig sind.
Man kann sich merken, dass in diesen Situationen das Opfer ein Schnäppchen machen will, dann aber nur was zum Marktpreis bekommt.
Paradebsp ist dieser Hosenfall:
T bietet dem O eine Zellwollhose als Schurwollhose zum Preis von 30 € an, wobei Schurwollhosen dieser Qualität obj. einen Marktwert von 60 € haben. O schließt mit T den KV und T übergibt die Hose an O. Eine Zellwollhose hat aber einen obj. Marktwert von 30 €.
Folge ist, dass nach h.M. beim unechten Erfüllungsbetrug (anders als beim "echten") kein Vermögensschaden vorliegt.
grtz
BuggerT
Man kann sich merken, dass in diesen Situationen das Opfer ein Schnäppchen machen will, dann aber nur was zum Marktpreis bekommt.
Paradebsp ist dieser Hosenfall:
T bietet dem O eine Zellwollhose als Schurwollhose zum Preis von 30 € an, wobei Schurwollhosen dieser Qualität obj. einen Marktwert von 60 € haben. O schließt mit T den KV und T übergibt die Hose an O. Eine Zellwollhose hat aber einen obj. Marktwert von 30 €.
Folge ist, dass nach h.M. beim unechten Erfüllungsbetrug (anders als beim "echten") kein Vermögensschaden vorliegt.
grtz
BuggerT