Muss man im Ref Urlaub nehmen ?
Moderator: Verwaltung
- Baron
- Fossil
- Beiträge: 9032
- Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Muss man im Ref Urlaub nehmen ?
Abend,
ich habe da eine ganz einfache Frage.
Wir haben diese und nächste Woche keine AG und auch sonst nix (halt nur Termine beim jeweiligen Richter, wenn man welche hat). Viele Leute aus der AG haben sich also für diese zwei Wochen Urlaub genommen (also ganz offiziell mit Antrag usw.)
Da frage ich mich aber : muss man denn das so machen ?
Ich meine... man muss zwar offiziell immer für diesen Protokolldienst zur Verfügung stehen, von dieser Verpflichtung wurde aber laut unserer AG-Leiterin in den letzten 10 Jahren kein Gebrauch gemacht, so dass man eigentlich in diesen zwei Wochen keine Verpflichtungen hat.
Würde man da irgendwie Probleme mit der Versicherung bekommen, wenn man verreist und dann im Ausland was passiert ?
DANKE-
ich habe da eine ganz einfache Frage.
Wir haben diese und nächste Woche keine AG und auch sonst nix (halt nur Termine beim jeweiligen Richter, wenn man welche hat). Viele Leute aus der AG haben sich also für diese zwei Wochen Urlaub genommen (also ganz offiziell mit Antrag usw.)
Da frage ich mich aber : muss man denn das so machen ?
Ich meine... man muss zwar offiziell immer für diesen Protokolldienst zur Verfügung stehen, von dieser Verpflichtung wurde aber laut unserer AG-Leiterin in den letzten 10 Jahren kein Gebrauch gemacht, so dass man eigentlich in diesen zwei Wochen keine Verpflichtungen hat.
Würde man da irgendwie Probleme mit der Versicherung bekommen, wenn man verreist und dann im Ausland was passiert ?
DANKE-
- Christian aus Mainz
- Mega Power User
- Beiträge: 2097
- Registriert: Dienstag 11. Mai 2004, 18:07
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Es wäre halt a bisserl dumm, wenn in den zwei Wochen jemand Dich in dienstlicher Angelegenheit erreichen will (Dein Richter oder die Referendargeschäftsstelle) und er dann feststellen musst, dass Du Dich grad in Ibiza am Strand räkelst... das könnte dann ein empflindliches Diszi geben.
Versicherungstechnisch sollte es keine Probleme geben, da Du für solche Fälle ja eh ne Auslandskrankenversicherung abschließen solltest, der es im Schadensfall egal ist, ob Du auch ordnungsgemäß Urlaub genommen hast.
Dienstlich würdest halt dann evtl. Probleme bekommen, wenn Du aufgrund des Schadensfalls zeitweise arbeits-/dienstunfähig wirst.
Versicherungstechnisch sollte es keine Probleme geben, da Du für solche Fälle ja eh ne Auslandskrankenversicherung abschließen solltest, der es im Schadensfall egal ist, ob Du auch ordnungsgemäß Urlaub genommen hast.
Dienstlich würdest halt dann evtl. Probleme bekommen, wenn Du aufgrund des Schadensfalls zeitweise arbeits-/dienstunfähig wirst.
- Baron
- Fossil
- Beiträge: 9032
- Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
aber warum denn ? ich meine... zur AG muss man ned, zum richter auch ned. Und wo man seine sachen lernt kann es doch der geschäftsstelle egal sein.brain3112 hat geschrieben:Es wäre halt a bisserl dumm, wenn in den zwei Wochen jemand Dich in dienstlicher Angelegenheit erreichen will (Dein Richter oder die Referendargeschäftsstelle) und er dann feststellen musst, dass Du Dich grad in Ibiza am Strand räkelst... das könnte dann ein empflindliches Diszi geben.
.
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 123
- Registriert: Mittwoch 29. März 2006, 12:32
Hi,
also wenn Du keinen Termin beim Richter hast und er Dich nicht mit Akten zuladen möchte, würd ich mir keinen Urlaub nehmen. Hat bei uns auch keiner gemacht und halte ich persönlich für vollkommene Verschwendung. Die Leute, die es bei uns gemacht haben, taten dies nur, weil ihre Richter sie sonst mit Akten zugeschüttet hätten!!
Probleme beim Verreisen dürfte es da auch nicht geben, denn ich denke, Du bist ja nur "auf der Arbeit", wenn Du bei der AG bist oder sonstige Referendar-Termine, z.B. beim Richter wahrnimmst. Der Rest ist Freizeit. Sonst wär man ja 24 Std. im Dienst. Das hätten die wohl gerne, ist aber nicht so ;o) Natürlich darfst Du es dann bei der Versicherung nicht als Arbeitsunfall angeben. Ich denk mal, dass das aber klar ist!
So, ich sag aber mal zum Schluß, keine Gewähr ;o) Ist kein 100 % Wissen, aber wenn Du es genau willst, frag doch einfach mal bei eurer Verwaltung nach!
Gruß,
Ben
also wenn Du keinen Termin beim Richter hast und er Dich nicht mit Akten zuladen möchte, würd ich mir keinen Urlaub nehmen. Hat bei uns auch keiner gemacht und halte ich persönlich für vollkommene Verschwendung. Die Leute, die es bei uns gemacht haben, taten dies nur, weil ihre Richter sie sonst mit Akten zugeschüttet hätten!!
Probleme beim Verreisen dürfte es da auch nicht geben, denn ich denke, Du bist ja nur "auf der Arbeit", wenn Du bei der AG bist oder sonstige Referendar-Termine, z.B. beim Richter wahrnimmst. Der Rest ist Freizeit. Sonst wär man ja 24 Std. im Dienst. Das hätten die wohl gerne, ist aber nicht so ;o) Natürlich darfst Du es dann bei der Versicherung nicht als Arbeitsunfall angeben. Ich denk mal, dass das aber klar ist!
So, ich sag aber mal zum Schluß, keine Gewähr ;o) Ist kein 100 % Wissen, aber wenn Du es genau willst, frag doch einfach mal bei eurer Verwaltung nach!
Gruß,
Ben
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 123
- Registriert: Mittwoch 29. März 2006, 12:32
Gut, wenn Du natürlich die Tatsache, dass keine Termine angesetzt sind, quasi als "Freistellung" auslegst, müsstest kein Urlaub nehmen.Igor hat geschrieben:aber warum denn ? ich meine... zur AG muss man ned, zum richter auch ned. Und wo man seine sachen lernt kann es doch der geschäftsstelle egal sein.brain3112 hat geschrieben:Es wäre halt a bisserl dumm, wenn in den zwei Wochen jemand Dich in dienstlicher Angelegenheit erreichen will (Dein Richter oder die Referendargeschäftsstelle) und er dann feststellen musst, dass Du Dich grad in Ibiza am Strand räkelst... das könnte dann ein empflindliches Diszi geben.
.
Wenn Du aber berücksichtigst, dass Du die gleichen Urlaubsansprüche erwirbst, wie ein Vollbeschäftigter, musst Du auch davon ausgehen, dass Du halt auch eine volle Referendarsstelle hast und zumindest dienstbereit sein musst. Was ist, wenn sich irgendwer jetzt kurzfristig entschließt, in den zwei Wochen doch noch nen Termin anzusetzen (was ja theoretisch jederzeit passieren könnte)?
- Baron
- Fossil
- Beiträge: 9032
- Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
@brain : ja... darum geht's ja nicht. natürlich kann es passieren, dass da mal ein neuer termin kommt oder sowas ähnliches. meine frage war ja unter der voraussetzung gestellt, dass man SICHER weiss, dass da nix kommt.
@Paragraph : klar. mit dem richter muss es abgesprochen werden.
achja... ich bin nicht in so einer situation. ich habe mich nur vor ein paar tagen mit einer freundin darüber unterhalten und sie war halt auch sehr verwundert, warum sich die leute für die eigentlich sowieso "freie" zeit urlaub nehmen.
ich selber habe zwar diese und die nächste woche frei... da bleibe ich aber shcön daheim, da noch einiges nachgelernt werden muss.
@Paragraph : klar. mit dem richter muss es abgesprochen werden.
achja... ich bin nicht in so einer situation. ich habe mich nur vor ein paar tagen mit einer freundin darüber unterhalten und sie war halt auch sehr verwundert, warum sich die leute für die eigentlich sowieso "freie" zeit urlaub nehmen.
ich selber habe zwar diese und die nächste woche frei... da bleibe ich aber shcön daheim, da noch einiges nachgelernt werden muss.
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 123
- Registriert: Mittwoch 29. März 2006, 12:32
Hi,
So, nu haste die Wahl :o)
So
also ich denk mal, das muß jeder selber entscheiden, wie er das handhabt. Aus der Erfahrung heraus kann ich nur sagen, dass bei unseren Richtern damals keiner kurzfristig einen Termin angesetzt hat und auch die AG-Termine nicht spontan verschoben wurden, da die Leute meistens selber genug um die Ohren hatten. Es gab die Richter, die einen vollluden mit Akten - so einen hatte natürlich ich erwischt ;o) - und andere, die froh waren, wenn sie den Referendar nicht sehen mußten!Gut, wenn Du natürlich die Tatsache, dass keine Termine angesetzt sind, quasi als "Freistellung" auslegst, müsstest kein Urlaub nehmen.
Wenn Du aber berücksichtigst, dass Du die gleichen Urlaubsansprüche erwirbst, wie ein Vollbeschäftigter, musst Du auch davon ausgehen, dass Du halt auch eine volle Referendarsstelle hast und zumindest dienstbereit sein musst. Was ist, wenn sich irgendwer jetzt kurzfristig entschließt, in den zwei Wochen doch noch nen Termin anzusetzen (was ja theoretisch jederzeit passieren könnte)?
So, nu haste die Wahl :o)
So
- bilguer
- Mega Power User
- Beiträge: 2753
- Registriert: Montag 28. November 2005, 11:50
- Ausbildungslevel: RA
Ich würde mir für diese Zeit keinen Urlaub nehmen und habe das auch nie getan.
Ich kenne sogar Leute, die für einen Freitag Urlaub genommen haben, obwohl Freitags immmer Klausurenkurzs (freiwillig) war und die Referendare sowieso freigestellt waren.
Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob es bei Auslandsaufenthalten irgendwelchen Probleme geben kann.
Den Hinweis, alles was nicht AG und Arbeit beim Richter ist, sei Freizeit, kann nicht stimmen. Man ist schließlich beim Land angestellt und hat seine ganze Kraft dem Referendariat, bla, bla. bla zu widmen.
Letztlich würde ich allerdings zocken und keinen Urlaub nehmen!
Gruß
bilguer
Ich kenne sogar Leute, die für einen Freitag Urlaub genommen haben, obwohl Freitags immmer Klausurenkurzs (freiwillig) war und die Referendare sowieso freigestellt waren.
Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob es bei Auslandsaufenthalten irgendwelchen Probleme geben kann.
Den Hinweis, alles was nicht AG und Arbeit beim Richter ist, sei Freizeit, kann nicht stimmen. Man ist schließlich beim Land angestellt und hat seine ganze Kraft dem Referendariat, bla, bla. bla zu widmen.
Letztlich würde ich allerdings zocken und keinen Urlaub nehmen!
Gruß
bilguer
- schlafkatze
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5532
- Registriert: Samstag 3. April 2004, 14:04
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
- schlafkatze
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5532
- Registriert: Samstag 3. April 2004, 14:04
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 3576
- Registriert: Montag 8. März 2004, 14:07
- Ausbildungslevel: RA