Muss man im Ref Urlaub nehmen ?

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Baron
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Muss man im Ref Urlaub nehmen ?

Beitrag von Baron »

Abend,

ich habe da eine ganz einfache Frage.

Wir haben diese und nächste Woche keine AG und auch sonst nix (halt nur Termine beim jeweiligen Richter, wenn man welche hat). Viele Leute aus der AG haben sich also für diese zwei Wochen Urlaub genommen (also ganz offiziell mit Antrag usw.)

Da frage ich mich aber : muss man denn das so machen ?

Ich meine... man muss zwar offiziell immer für diesen Protokolldienst zur Verfügung stehen, von dieser Verpflichtung wurde aber laut unserer AG-Leiterin in den letzten 10 Jahren kein Gebrauch gemacht, so dass man eigentlich in diesen zwei Wochen keine Verpflichtungen hat.


Würde man da irgendwie Probleme mit der Versicherung bekommen, wenn man verreist und dann im Ausland was passiert ?


DANKE-
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Christian aus Mainz
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Beitrag von Christian aus Mainz »

nun ja, es gibt eine offizielle und eine inoffizielle antwort.

cam
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Es wäre halt a bisserl dumm, wenn in den zwei Wochen jemand Dich in dienstlicher Angelegenheit erreichen will (Dein Richter oder die Referendargeschäftsstelle) und er dann feststellen musst, dass Du Dich grad in Ibiza am Strand räkelst... das könnte dann ein empflindliches Diszi geben.

Versicherungstechnisch sollte es keine Probleme geben, da Du für solche Fälle ja eh ne Auslandskrankenversicherung abschließen solltest, der es im Schadensfall egal ist, ob Du auch ordnungsgemäß Urlaub genommen hast.

Dienstlich würdest halt dann evtl. Probleme bekommen, wenn Du aufgrund des Schadensfalls zeitweise arbeits-/dienstunfähig wirst.
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Baron
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Beitrag von Baron »

brain3112 hat geschrieben:Es wäre halt a bisserl dumm, wenn in den zwei Wochen jemand Dich in dienstlicher Angelegenheit erreichen will (Dein Richter oder die Referendargeschäftsstelle) und er dann feststellen musst, dass Du Dich grad in Ibiza am Strand räkelst... das könnte dann ein empflindliches Diszi geben.
.
aber warum denn ? ich meine... zur AG muss man ned, zum richter auch ned. Und wo man seine sachen lernt kann es doch der geschäftsstelle egal sein.
Graph Para
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Beitrag von Graph Para »

Hi,

also wenn Du keinen Termin beim Richter hast und er Dich nicht mit Akten zuladen möchte, würd ich mir keinen Urlaub nehmen. Hat bei uns auch keiner gemacht und halte ich persönlich für vollkommene Verschwendung. Die Leute, die es bei uns gemacht haben, taten dies nur, weil ihre Richter sie sonst mit Akten zugeschüttet hätten!!

Probleme beim Verreisen dürfte es da auch nicht geben, denn ich denke, Du bist ja nur "auf der Arbeit", wenn Du bei der AG bist oder sonstige Referendar-Termine, z.B. beim Richter wahrnimmst. Der Rest ist Freizeit. Sonst wär man ja 24 Std. im Dienst. Das hätten die wohl gerne, ist aber nicht so ;o) Natürlich darfst Du es dann bei der Versicherung nicht als Arbeitsunfall angeben. Ich denk mal, dass das aber klar ist!

So, ich sag aber mal zum Schluß, keine Gewähr ;o) Ist kein 100 % Wissen, aber wenn Du es genau willst, frag doch einfach mal bei eurer Verwaltung nach!

Gruß,
Ben
Graph Para
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Beitrag von Graph Para »

Ich ergänz nochmal kurz:

Wenn Du Dich ganz absichern möchtest, kannste ja Deinem Richter Bescheid geben. Wenn der in Ordnung ist, gibts da gar keine Probleme!

Ansonsten wüßt ich auch nicht, warum man sich Urlaub nehmen sollte. Denn braucht man doch später viel dringender!!

Gruß,
Ben
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Igor hat geschrieben:
brain3112 hat geschrieben:Es wäre halt a bisserl dumm, wenn in den zwei Wochen jemand Dich in dienstlicher Angelegenheit erreichen will (Dein Richter oder die Referendargeschäftsstelle) und er dann feststellen musst, dass Du Dich grad in Ibiza am Strand räkelst... das könnte dann ein empflindliches Diszi geben.
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aber warum denn ? ich meine... zur AG muss man ned, zum richter auch ned. Und wo man seine sachen lernt kann es doch der geschäftsstelle egal sein.
Gut, wenn Du natürlich die Tatsache, dass keine Termine angesetzt sind, quasi als "Freistellung" auslegst, müsstest kein Urlaub nehmen.

Wenn Du aber berücksichtigst, dass Du die gleichen Urlaubsansprüche erwirbst, wie ein Vollbeschäftigter, musst Du auch davon ausgehen, dass Du halt auch eine volle Referendarsstelle hast und zumindest dienstbereit sein musst. Was ist, wenn sich irgendwer jetzt kurzfristig entschließt, in den zwei Wochen doch noch nen Termin anzusetzen (was ja theoretisch jederzeit passieren könnte)?
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Baron
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Beitrag von Baron »

@brain : ja... darum geht's ja nicht. natürlich kann es passieren, dass da mal ein neuer termin kommt oder sowas ähnliches. meine frage war ja unter der voraussetzung gestellt, dass man SICHER weiss, dass da nix kommt.

@Paragraph : klar. mit dem richter muss es abgesprochen werden.


achja... ich bin nicht in so einer situation. ich habe mich nur vor ein paar tagen mit einer freundin darüber unterhalten und sie war halt auch sehr verwundert, warum sich die leute für die eigentlich sowieso "freie" zeit urlaub nehmen.

ich selber habe zwar diese und die nächste woche frei... da bleibe ich aber shcön daheim, da noch einiges nachgelernt werden muss.
Graph Para
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Beitrag von Graph Para »

Hi,
Gut, wenn Du natürlich die Tatsache, dass keine Termine angesetzt sind, quasi als "Freistellung" auslegst, müsstest kein Urlaub nehmen.

Wenn Du aber berücksichtigst, dass Du die gleichen Urlaubsansprüche erwirbst, wie ein Vollbeschäftigter, musst Du auch davon ausgehen, dass Du halt auch eine volle Referendarsstelle hast und zumindest dienstbereit sein musst. Was ist, wenn sich irgendwer jetzt kurzfristig entschließt, in den zwei Wochen doch noch nen Termin anzusetzen (was ja theoretisch jederzeit passieren könnte)?
also ich denk mal, das muß jeder selber entscheiden, wie er das handhabt. Aus der Erfahrung heraus kann ich nur sagen, dass bei unseren Richtern damals keiner kurzfristig einen Termin angesetzt hat und auch die AG-Termine nicht spontan verschoben wurden, da die Leute meistens selber genug um die Ohren hatten. Es gab die Richter, die einen vollluden mit Akten - so einen hatte natürlich ich erwischt ;o) - und andere, die froh waren, wenn sie den Referendar nicht sehen mußten!

So, nu haste die Wahl :o)

So
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn SICHER nix kommt und dein Dienstherr folglich SICHER nicht mitbekommt, dass Du letztlich "blau machst", liegt die Gefahr von Konsequenzen natürlich SICHER bei null :)

Versicherungstechnisch seh ich jetzt keine Probleme, gebe aber genau wie Paragraph keine Gewähr ;)
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Ich würde mir für diese Zeit keinen Urlaub nehmen und habe das auch nie getan.
Ich kenne sogar Leute, die für einen Freitag Urlaub genommen haben, obwohl Freitags immmer Klausurenkurzs (freiwillig) war und die Referendare sowieso freigestellt waren.
Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob es bei Auslandsaufenthalten irgendwelchen Probleme geben kann.
Den Hinweis, alles was nicht AG und Arbeit beim Richter ist, sei Freizeit, kann nicht stimmen. Man ist schließlich beim Land angestellt und hat seine ganze Kraft dem Referendariat, bla, bla. bla zu widmen.
Letztlich würde ich allerdings zocken und keinen Urlaub nehmen!

Gruß
bilguer
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Beitrag von schlafkatze »

GEH WEG! fahr in urlaub! und nimm dir die urlaubstage, wenn dein lra meint, dich mit vorbescheiden belästigen zu müssen ...
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Schlafkatze! Was machst Du noch hier???? Solltest Du nicht am Feiern sein? *verwirrtbin*
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

erste runde feier schon hinter mir. jetzt wart ich auf meinen freund, damit ich zur zweiten runde komm. mit fußball.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
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Syd26
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Beitrag von Syd26 »

Wie schon gesagt wurde, vermutlich kann es dem Dienstherrn egal sein, wo du lernst :D :D

Wenn man an einem Montag nichts zu tun hat und über's Wochenende ins Ausland fliegt, stört's ja auch niemanden...
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