[SteuerR] Befugnis zur Steuerberatung

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

[SteuerR] Befugnis zur Steuerberatung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!

Stimmt es eigentlich, dass jeder Anwalt zur Steuerberatung berechtigt ist? Wie ein Steuerberater? Auch wenn er gar keine Ahnung von SteuerR hat?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, stimmt.

Auch Steuerberatung ist natürlich Rechtsberatung. Und letztere darf jeder RA vollumfänglich durchführen.

Allerdings sollte man das vorher mit seinem Haftpflichtversicherer abklären. Normalerweise wird auch in Standardformularen die Steuerberatung von der - grds. umfassenden - Mandatsbearbeitung ausgenommen.
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

und die meisten "normalen" RAe hüten sich auch wie der teufel vor dem weihwasser vor der StBeratung und das auch aus gutem grunde ;) entgegengesetzt sollte sich der StB auch von der RBer fernhalten und es personen überlassen die ahnung davon haben ;)
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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