Klagänderung wieder vergessen...

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caze
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Klagänderung wieder vergessen...

Beitrag von caze »

Hallo zusammen!

Ich stehe gerade vor folgender Frage:

Bezüglich einer Nebenforderung wurde auf richterlichen Hinweis im schriftlichen Vorverfahren ein Teil der Ford. zurückgenommen (eben ein paar Euro weniger). Im Antrag zum Ende der mündlcihen Verhandlung hat der Kläger aber nur noch Bezug genommen auf seinen alten Schriftsatz, in dem er noch die paar Euro zuviel gefordert hat.

Schlägt die "Rücknahme" jetzt durch oder muss ich jetzt tatsächlich die KLage in Bezug auf die paar Euro als unbegründet zurückweisen? :-k

Ich hoffe, mir kann da jemand helfen. Im Voraus schon mal Vielen Dank!!!
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Christian aus Mainz
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Beitrag von Christian aus Mainz »

ich würde den antrag entsprechend auslegen.

cam
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caze
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Beitrag von caze »

wow, kann ich tatsächlich den Antrag des Anwalts auslegen? Oder geht das nicht schon zu weit?
Das würde die Sache natürlich erheblich vereinfachen.
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Christian aus Mainz
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Beitrag von Christian aus Mainz »

klar, man muss komplexität reduzieren. auslegung ist hier der einfachste weg.

cam
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Baron
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Beitrag von Baron »

Christian aus Mainz hat geschrieben:klar, man muss komplexität reduzieren. auslegung ist hier der einfachste weg.

cam
kluge menschen lösen probleme, weise menschen lassen die probleme erst gar nicht entstehen.
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

kluge menschen lösen probleme, weise menschen lassen die probleme erst gar nicht entstehen.
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caze
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Beitrag von caze »

kluge menschen lösen probleme, weise menschen lassen die probleme erst gar nicht entstehen.
Das ist aber im Staatsexamen nicht unbedingt der beste Weg :D
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Baron
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Beitrag von Baron »

@bilguer : ne.. keine ahnung habe ich irgendwo aufgeschnappt.

@caze : doch. außer man folgt der hemmer-ansicht : probleme schaffen, nicht wegschaffen :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

crazy crazy koks-hemmer
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caze
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Beitrag von caze »

Ich hab inzwischen allerdings andere Stimmen gehört, wonach das schon probl. ist, wenn man einen ansonsten eindeutigen Antrag eines Anwalts im Prozess passend auslegt... :-k
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wirken sich die "paar Euro" auf den Kostenentscheidung aus? Wenn nein, dann würde ich den Anwalt beim Wort nehmen und die Klage wegen der paar Euro abweisen. Das ist m.E. weniger angreifbar, als die Auslegungsgvariante und tut keinem weh.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Einspruch.

Der Wille ist doch eindeutig, wenn die Klage ausdrücklich - und auch noch auf Hinweis des Gerichts! - reduziert wurde. Dass da routinemäßig auf den Schriftsatz Bezug genommen wird, ist dagegen offensichtlich ein bloßer "Flüchtigkeitsfehler".

Ob da ein Gebührensprung drin ist oder nicht, kann für die Auslegung überhaupt keine Rolle spielen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ob da ein Gebührensprung drin ist oder nicht, kann für die Auslegung überhaupt keine Rolle spielen.
Für die Auslegung nicht, das ist richtig. Aber vielleicht für eine praktikable Vorgehensweise.
Der Wille ist doch eindeutig, wenn die Klage ausdrücklich - und auch noch auf Hinweis des Gerichts! - reduziert wurde.
Dass die Rücknahme eine Rücknahme ist, ist auch nicht zweifelhaft. Zweifelhaft ist nur, ob/wie der in der m.V. gestellte Antrag auszulegen ist. Und da könnte man sagen: Der Wortlaut ist eindeutig!
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