Der große Skriptenthread

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Gelöschter Nutzer

Der große Skriptenthread

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!

Über Skripten wurde schon viel diskutiert. Unsägliches ausgesprochen, Lobeshymnen ausgebreitet, die papierenen Repetitorien mit Flüchen belegt. Verwundert hat mich allerdings, dass man sich noch nie darüber ausgelassen hat, welche Rechtsgebiete mit Skripten zu erarbeiten sind beziehungsweise bei welchen man besser zum Lehrbuch greift und wo es vielleicht mit Karteikarten getan ist. Erlaubt ist was gefällt. Alpmann, Hemmer, Kern & Co.! Alle sind willkommen. Kommen Sie ran, treten Sie ein! Schuldrecht I von Hemmer: Kaufempfehlung! BGB AT von Alpmann: Ein Alp(mann)traum.


Tschö

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Tequila
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Beitrag von Tequila »

Hemmer Schuldrecht AT: Schrecklich! Kein Vergleich zu Looschelders

Hemmer Strafrecht AT: Wirklich super, da braucht man kein Lehrbuch mehr
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Im Grundstudium würde ich weitestgehend darauf verzichten, mir ein Rechtsgebiet mit Skripten zu erarbeiten. Allenfalls zur Klausurwiederholung:

Ö-Recht-Trainer von A/S.
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Infinit-E
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Beitrag von Infinit-E »

ersti01 hat geschrieben:Im Grundstudium würde ich weitestgehend darauf verzichten, mir ein Rechtsgebiet mit Skripten zu erarbeiten.
Sehe ich genauso.

Würde mal gerne wissen, was Tequila an Hemmer Schuldrecht AT so schlimm findet?
Tequila
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Beitrag von Tequila »

Infinit-E hat geschrieben:
ersti01 hat geschrieben:Im Grundstudium würde ich weitestgehend darauf verzichten, mir ein Rechtsgebiet mit Skripten zu erarbeiten.
Sehe ich genauso.

Würde mal gerne wissen, was Tequila an Hemmer Schuldrecht AT so schlimm findet?
Mich stört diese ständige einarbeiten von Fällen. Also ich mag es lieber, wenn der Stoff zunächst abstrakt erklärt wird und an kurzen Fällen (1-3 Zeilen) vedeutlicht wird. Anschließend löse ich dann selber Fälle aus einem Fallbuch.

Bei Hemmer gehen die Fälle aber oft über eine ganze Seite und in der Lösung wird der Stoff erklärt. Dieses vermischen von abstrakter Erörterung und Fallbezogenheit ist nicht meine Sache.

Auch sprachlich finde ich Looschelders zum Schuldrecht AT deutlich besser.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hemmer, Zivilrecht II, Ges. SchV und Sachenrecht aus der Basics- Reihe. Klar dargestellt und natürlich mit den uns allseits bekannt-beliebten-berüchtigten blau-grau unterlegten Kästchen zu Darstellung der Hemmer - Methode mit motivierenden Sätzen wie: Sammeln Sie hier Punkte! Einfacher geht es nicht!
Vielleicht grad für die im Grundstudium anstehenden Abschlussklausuren geeignet, da Wiederholungsfragen am Ende.
Hab die Skripten für mich natürlich erst im Hauptstudium entdeckt!!! ](*,)
Lg :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ersti01 hat geschrieben:Im Grundstudium würde ich weitestgehend darauf verzichten, mir ein Rechtsgebiet mit Skripten zu erarbeiten. Allenfalls zur Klausurwiederholung:

Ö-Recht-Trainer von A/S.

Das sehe ich anders.

Warum sollte man nicht schon im Grundstudium zu Skripten greifen?
Gut einerseits lernt man dann auch mal "wissenschaftlich" zu arbeiten und filtert den Stoff selbst raus.
Aber da liegt dann auch die Gefahr:
Man ist von der Meinung des Profs sehr abhängig und hat oft vorher natürlich nie eine - sagen wir mal - neutrale Sicht der Dinge gesehen.
BGB AT mit Leipold ist wirklich gut zu erarbeiten.
Aber Medicus für SchuldR finde ich für einen Zweitsemester einfach unbrauchbar.
Dann lieber Alpmann.

Das gilt für HA natürlich nicht. ;)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

§-Reiter hat geschrieben:Aber Medicus für SchuldR finde ich für einen Zweitsemester einfach unbrauchbar.
Ich kann den Looschelders nur empfehlen - ein sehr gutes Buch. Über den Medicus im Schuldrecht äußere ich mich mal besser nicht. :--
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ersti01 hat geschrieben:
§-Reiter hat geschrieben:Aber Medicus für SchuldR finde ich für einen Zweitsemester einfach unbrauchbar.
Ich kann den Looschelders nur empfehlen - ein sehr gutes Buch. Über den Medicus im Schuldrecht äußere ich mich mal besser nicht. :--
Ganz deiner Meinung.

Aber ein eher unwissender Zweitsemester, der von seinem Prof den Ratschlag erhält, doch unbedingt dieses Buch zu kaufen, da es vorlesungsbegleitend ist etc., der kauft sich das im Zweifel.

Ich will halt nur sagen, dass man in einem solchen Fall dann mit Skript allemal besser bedient ist.

Aber es soll am besten jeder mit den Mitteln lernen, die er als die besten erachtet.
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Arnold
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Beitrag von Arnold »

Also den Pieroth/Schlink habe ich damals noch gekauft und dann nicht mehr viel dazu gemacht... dann lieber ein hemmer Skrupt und ein Fallbuch.
BGH NJW 2001, 603, 604 über "Der Preis ist heiß!" Das Unterhaltungsniveau der Show kann nur als eher schlicht und anspruchslos bezeichnet werden.
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