Richtlinienkonforme Auslegung im StrafR?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Lacan
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Richtlinienkonforme Auslegung im StrafR?

Beitrag von Lacan »

Ist das jetzt neuerdings üblich: richtlinienkonforme Auslegung im StrafR? Effet utile?

Vgl. BGH NStZ 2006, 343, 344 (zum Verhältnis von Geldwäsche und Hehlerei): "Damit kann eine Gesetzesauslegung, welche den Anwendungsbereich der leichtfertigen Geldwäsche über den Gesetzeswortlaut hinaus einschränkt, nicht bestmöglich den diesen europa- und völkerrechtlichen Vorgaben zu Grunde liegenden Grundgedanken entsprechen."
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
Lacan
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Beitrag von Lacan »

Wo muss man eigentlich Klage einlegen, wenn ein Strafgericht der letzten Instanz seine Auslegung maßgeblich auf eine ins dt. Recht umgesetzte EG-Richtlinie stützt? BVerfG?

Und worauf stützt man solch eine Klage? Das Gesetzmäßigkeitsprinzip ist ja aufgrund der Umsetzung eingehalten.
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich habe heute keine zeit für mehr, aber war es nicht so bei der richtlinienkonformen auslegung im strafrecht, dass es auf die art der tat ankommt? also grenzübergreifende sachverhalte? 3. säule der eu? da haben sie doch eine vereinbarung getroffen-- mafia, geldwäsche u.s.w.
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