Verwenden der Deutschen Bundesflagge ordnungswidrig?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

Christian aus Mainz hat geschrieben:
Frittenverkäufer hat geschrieben:
Christian aus Mainz hat geschrieben:meine 80jährige vermieterin hat gleich zwei bundesflaggen rausgehängt. rechts und links am balkon :crazyeyes: .

ich bin mir aber nicht sicher, ob ihr der bundespräsident dieses recht verliehen hat :D .

cam
Solange deine Vermieterin nicht ältere Flaggen aus dem Keller holt wird es wohl keine Probleme geben.
sie vielleicht nicht, aber sie hat eine zwillingsschwester mit -sagen wir mal - altersdemenz. dieser traue ich, ohne da eine gesinnung zu unterstellen, einiges zu. seltsamerweise bleibt ja das langzeitgedächnis intakt. ich werde die balkons im auge behalten.

cam
:mademyday:
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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