Christian aus Mainz hat geschrieben:sie vielleicht nicht, aber sie hat eine zwillingsschwester mit -sagen wir mal - altersdemenz. dieser traue ich, ohne da eine gesinnung zu unterstellen, einiges zu. seltsamerweise bleibt ja das langzeitgedächnis intakt. ich werde die balkons im auge behalten.Frittenverkäufer hat geschrieben:Solange deine Vermieterin nicht ältere Flaggen aus dem Keller holt wird es wohl keine Probleme geben.Christian aus Mainz hat geschrieben:meine 80jährige vermieterin hat gleich zwei bundesflaggen rausgehängt. rechts und links am balkon .
ich bin mir aber nicht sicher, ob ihr der bundespräsident dieses recht verliehen hat .
cam
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Verwenden der Deutschen Bundesflagge ordnungswidrig?
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Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.