[Arb-R] Argeitsgerichtliches Mahnverfahren - welche Kosten können geltend gemacht werden?

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Gelöschter Nutzer

[Arb-R] Argeitsgerichtliches Mahnverfahren - welche Kosten können geltend gemacht werden?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ein Arbeitnehmer möchte seinen ausstehenden Lohn eintreiben. Da es um eine Forderung aus einem Arbeitsverhältnis geht ist ja das Arbeitsgericht das zuständige "Mahngericht".

Im arbeitsgerichtlichen Klageverfahren trägt ja in erster Instanz jede Partei ihre Kosten selbst.

Meine Frage lautet daher: welche Forderungsbetreibungskosten können dem Arbeitgeber als Schuldner berechnet werden?

Portokosten für Mahnung?
Kosten für Mahnung durch einen Anwalt?
etc...
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