Solange sie, wie es hier für Bayern beschrieben wurde, nur die Noten der Einzelleistungen zu einer anderen Gesamtnote umrechnen, ließe sich dass schon noch mit dem Eignungs-/Leistungsprinzip in Einklang bringen, denn sie legen dann ja die Leistungen des Bewerbers so zugrunde, wie sie erbracht wurden. Die Leistungen werden nur im Hinblick auf die Verwendung in dem Bundesland einheitlich gewichtet um die Vergleichbarkeit mit den Landeskindern herzustellen.Survivor hat geschrieben:Da gebe ich dir recht, diese Frage ist offen. Es gibt aber außer der Note keinen obj. Maßstab, anhand dessen das jew. Land solche Unterschiede beurteilen und seine Einstellungsentscheidung darauf stützen kann. Da die Auslese der Bewerber u.a. ohne Rücksicht auf die Herkunft zu erfolgen hat, halte ich die "Umrechnung" bzw. "Anpassung" von Examensnoten in den Ländern zumindest für sehr problematisch.
Es wäre interessant zu erfahren, ob es hierzu Entscheidungen gibt bzw. auf welche Grundlage die Länder ihre Praxis stützen. Weiß jmd. vielleicht genaueres?
Von einem pauschalen Abzug auf die Einzelleistungen oder die Gesamtnote habe ich dagegen bisher nur Gerüchte gehört.