Widerrufsvergleich-Mandant meldet sich nicht-was nun?

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Godis
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Widerrufsvergleich-Mandant meldet sich nicht-was nun?

Beitrag von Godis »

Die Frage stellte musste letztendlich zwar nicht beantwortet werden, aber trotzdem:

Angenommen, ein Mandant in einem Gerichtsverfahren ist häufig im Ausland und dann auch schlecht zu erreichen. Im Rahmen des Verfahrens wurde immer mal wieder die Möglichkeit eines Vergleiches angesprochen und vom Mandanten abgelehnt. In der mündlichen Verhandlung schließen die Unterbevollmächtigten dann einen Widerrufsvergleich, der inhaltlich jedoch etwas von den vorher erörterten Vergleichsvorschlägen abweicht. Zudem ist bereits ein Jahr vergangen, seitdem das letzte Mal von einem Vergleich die Rede war. Mandant wird dann schriftlich informiert, belehrt und um Stellungnahme gebeten, meldet sich bis zum Ablauf der Widerrufsfrist aber nicht.

Was nun?
urlauberin
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Beitrag von urlauberin »

Situation unbedingt vermeiden... :D :D :D
Ansonsten aber bei Abschluss des Vergleichs Widerrufsfrist so weiträumig setzen, dass Mandant erreicht werde kann.
Dann Bitte an Mdt um Stellungnahme so formulieren, dass er weiß, was RA tun wird, falls er sich nicht meldet.
Also z.B. " Schilderung der Sachlage, des Vergleichs blablabla...Werden wir den Vergleich nur widerrufen, wenn Sie uns ausdrücklich damit bis zum ....beauftragen. "

Ansonsten, wenn Situation denn dann doch eingetreten: Einzelfallabwägung....Die Haftungsfalle egal was Du tust besteht dann immer....
Das ist keine Generalprobe.
Godis
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Beitrag von Godis »

Ist ja im Ergebnis noch mal gut gegangen. Den "weise ich darauf hin, dass ich den Vergleich nicht selbsttätig sondern nur auf ausdrückliche Weisung hin widerrufen werde"-Passus hatte ich auch drin. Dies ändert natürlich nichts daran, dass der Vergleich dem Mandanten -anders als bei einem Urteil, wo sich die ggfs. Frage der Einlegung eines Rechtsmittels stellt- durch das Verhalten des Anwalts "aufgedrückt" wurde. Jedenfalls vielen Dank für Deine Einschätzung.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich halte es für richtiger, in derartigen Situationen den Vergleich grundsätzlich zu widerrufen, falls der Mandant tatsächlich nicht erreichbar sein sollte oder auf entsprechende Anschreiben nicht reagiert.

Es ist gefährlich, aus dem Schweigen des Mandanten gegenüber seinem Prozeßbevollmächtigten eine Zustimmung zu einem Vergleichsschluss herzuleiten. Dann hat der Mandant eben Pech und das Verfahren wird weitergeführt mit einem sodann vielleicht wirtschaftlich schlechteren Ausgang, als ihn der Vergleich geboten hätte.

Um aber nicht zu haften, darf der Anwalt nicht so agieren, dass der Mandant endgültig und rechtsmittelfrei gebunden ist; genau das aber tritt ein, wenn der Widerruf nicht erklärt wird.


Steilpass
Okudera
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Beitrag von Okudera »

Entweder Widerruf oder Fristverlängerung.

Andernfalls droht Dir die Haftung:
Ein Anwalt darf keinen Vergleich ohne Zustimmung oder Einwilligung des Mandanten abschließen. Mehr gibts dazu nicht zu sagen.
So reizvoll der Vergleich auch sein mag. Du darfst es nicht.

Der Passus "Wenn keine andere Weisung kommt, dann mache ich nichts" taugt nur bei der Frage nach dem Einlegen von Rechtsmitteln. Hier laufen die Fristen aber unabhängig vom Willen des Anwalts oder der Prozesspartei. Wenn Du aber einen Vergleich abschließt, hast DU gerade die Frist in Lauf gesetzt.
urlauberin
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Beitrag von urlauberin »

Steilpass hat geschrieben:Ich halte es für richtiger, in derartigen Situationen den Vergleich grundsätzlich zu widerrufen, falls der Mandant tatsächlich nicht erreichbar sein sollte oder auf entsprechende Anschreiben nicht reagiert.

Es ist gefährlich, aus dem Schweigen des Mandanten gegenüber seinem Prozeßbevollmächtigten eine Zustimmung zu einem Vergleichsschluss herzuleiten. Dann hat der Mandant eben Pech und das Verfahren wird weitergeführt mit einem sodann vielleicht wirtschaftlich schlechteren Ausgang, als ihn der Vergleich geboten hätte.

Um aber nicht zu haften, darf der Anwalt nicht so agieren, dass der Mandant endgültig und rechtsmittelfrei gebunden ist; genau das aber tritt ein, wenn der Widerruf nicht erklärt wird.
:-- Grmpf. Ihr habt natürlich alle Recht. ::oops: Das war wohl zu schnell gepostet und zu wenig nachgedacht...
Wie gut, dass meine Mandanten bislang alle erreichbar waren.
Das ist keine Generalprobe.
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