Klageänderung

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Gelöschter Nutzer

Klageänderung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn die Beklagtenseite sich darauf beruft lediglich Vertreter der eigentlichen Beklagten zu sein.

Kann man dann die Beklagte auffordern die richtigen Beklagten zu benennen?

Ist das eine zulässige Klageänderung, da es sachdienlich ist, aus Gründen der Prozeßökonomie?

Danke schonmal
Grimster
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Registriert: Sonntag 26. September 2004, 11:33

Beitrag von Grimster »

Zu der Klageänaderung kann ich zwar nicht viel sagen, bin mir aber nicht sicher, ob eine solche wirklich notwendig ist.

Anscheinend hat ja die Beklagte ja nicht offenkundig im fremden Namen gehandelt, sonst wäre sie ja nicht verklagt wurden.
Dann ist m.E. § 164 II BGB einschlägig. Wenn sie sich nun darauf beruft, doch als Vetreterin aufgetreten zu sein, muss sie schon den Vertretenden benennen. Ansonsten kann das Ganze ja nur unsubtantiiert sein und es bleibt bei § 164 II BGB.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sollte der Kläger bestreiten, dass die Beklagte im fremden Namen gehandelt hat, liegt die Beweislast auf Seiten der Beklagten (ergibt sich auch aus § 164 II BGB).

Zur Klageänderung: Auf Beklagtenseite?!? Wie denn das???
Oder meinst du, dass der Kläger seine Klage dahingehend umstellen will, dass er nun gegen den von der Beklagten behaupteten Vertragspartner vorgeht (wobei sie diesen bisher ja nicht benannt hat)? Solange die Beklagte substantiiert nichts zur Vertretung vorträgt, sollte der Kläger schön an seinem bisherigen Antrag festhalten (gehe mal davon aus, dass die Klage insoweit schlüssig ist)...
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