Vollstreckungsbescheid - und jetzt?

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Vollstreckungsbescheid - und jetzt?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo liebe Forumsmitglieder,
Vollstreckungsrecht ist leider nicht ganz so meine Domäne und habe daher folgende Frage an Euch:

Angenommen, man erwirkt einen Vollstreckunsbescheid - reicht es aus, wenn ich mich mit dem örtlich zuständigen GVollzieher in Verbindung setze und ihm eine Abschrift des VB zuschicke oder muss ich da noch rumrechnen?
Muss man sonst etwas beachten?

Vielen Dank schonmal,
Rosso
urlauberin
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Beiträge: 503
Registriert: Samstag 13. Mai 2006, 17:56
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Beitrag von urlauberin »

Beachte:
Schick es NICHT direkt an den zuständigen Gerichtsvollzieher, sondern an die Gerichtsvollzieher-Verteiler-Stelle des zuständigen AG....
...es sei denn Du möchtest riskieren, dass der zuständige Gerichtsvollziehr gerade seinen Jahresurlaub nimmt und Dein Auftrag da unbearbeitet rumdümpelt.... ;)
Das ist keine Generalprobe.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der Titel muss im Original an die Gerichtsvollzieherverteilungsgeschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts verbunden mit einem ordnungsgemäßen Zwangsvollstreckungsauftrag (in diesem Fall: einem Sachpfändungsauftrag), dem ein aktuelles Forderungskonto beizufügen ist, damit der GV sodann weiß, was er vollstrecken soll.


Steilpass
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,
vielen Dank für die Antworten.

Ich muss also einen Vollstreckungsbescheid im Original an den zentralen Verteiler schicken. Ok, soweit habe ich es verstanden.

Dann der Vollstreckungsauftrag: Sachpfändung. Muss ich hierzu ein Formular ausfüllen oder reicht ein formloses Schreiben: "ich beantrage die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners" aus?

Die Geschichte mit dem "Forderungskonto" bereitet mir am meisten Schwierigkeiten: Auf einem Vollstreckungsbescheid sind doch in der Regel alle Beträge aufgeführt, die der Schuldner zu zahlen hat!?:

I. Hauptforderung ...
II. Kosten wie nebenstehend: Gebühr Nr. 3305 VV RVG; Gebühr Nr. 3308 VV RVG; Auslagen Nr. 7001/ 7002 VV RVG
III. Nebenforderungen: Mahnkosten, Inkassokosten
IV Zinsen

Das Einzige was fehlt, ist 3309er Verfahrensgebühr und evt. Auslagen...
Die Zinsen rechnet doch der GV aus!?
Wie genau sieht ein solches Forderungskonto aus? Gibt es hierzu vielleicht auch ´ne Vorlage?


Danke schonmal ;-)
Rosso
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Den ganzen Scheiss macht Dir ein einziger Klick in der Anwaltssoftware Deiner Wahl. Wir benutzen RA MICRO und es genügt, wenn ich auf die Akte ein kleines gelbes Klebchen "ZV" setze. Den Rest macht dann das Sekretariat durch richtiges Anklicken. Auch das FoKo bastelt Dir RA MICRO oder jede andere Anwaltssoftware zusammen.

Steilpass
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