Halbtagsjob und selbständige Anwältin - Versicherungspflicht?
Moderator: Verwaltung
Halbtagsjob und selbständige Anwältin - Versicherungspflicht?
Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe mich vor ein paar Wochen als Anwältin selbständig gemacht (Gründungszuschuss) und jetzt ein Angebot für einen Halbtagsjob in der Verwaltung bekommen (20 Stunden pro Woche, NICHT als Syndikus). Ich darf nebenher aber als Anwältin arbeiten, das ist kein Problem. Jetzt stehe ich vor der Frage - wie muss ich mich versichern? Der Halbtagsjob ist ja versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Muss ich dann zur DRV und zum Versorgungswerk Beiträge zahlen? Und wie läuft das mit der Krankenversicherung? Ich bin jetzt als Selbständige freiwillig versichert in der gesetzlichen KV, wäre aber in dem Halbtagsjob auch pflichtversichert. Wie passt das zusammen? Bei meiner Krankenkasse hat irgendwie keiner richtig Ahnung.
Und noch ne Frage obendrauf - da der Job in der Verwaltung nur halbtags ist - sind dann weiter die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllt? Oder muss ich dann auf den verzichten? Im Gesetzt steht nichts dazu, welchen Umfang die selbständige Tätigkeit haben muss, außer, dass sie hauptberuflich sein muss. Ich gehe von einem Umfang von ca. 25 Stunden pro Woche aus bei mir. Reicht das noch? Um nicht mehr arbeitslos zu sein reicht ja eine Tätigkeit von 15 Stunden pro Woche aus.
Bin dankbar für jeden Tipp!
Grüße, Jumali
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe mich vor ein paar Wochen als Anwältin selbständig gemacht (Gründungszuschuss) und jetzt ein Angebot für einen Halbtagsjob in der Verwaltung bekommen (20 Stunden pro Woche, NICHT als Syndikus). Ich darf nebenher aber als Anwältin arbeiten, das ist kein Problem. Jetzt stehe ich vor der Frage - wie muss ich mich versichern? Der Halbtagsjob ist ja versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Muss ich dann zur DRV und zum Versorgungswerk Beiträge zahlen? Und wie läuft das mit der Krankenversicherung? Ich bin jetzt als Selbständige freiwillig versichert in der gesetzlichen KV, wäre aber in dem Halbtagsjob auch pflichtversichert. Wie passt das zusammen? Bei meiner Krankenkasse hat irgendwie keiner richtig Ahnung.
Und noch ne Frage obendrauf - da der Job in der Verwaltung nur halbtags ist - sind dann weiter die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllt? Oder muss ich dann auf den verzichten? Im Gesetzt steht nichts dazu, welchen Umfang die selbständige Tätigkeit haben muss, außer, dass sie hauptberuflich sein muss. Ich gehe von einem Umfang von ca. 25 Stunden pro Woche aus bei mir. Reicht das noch? Um nicht mehr arbeitslos zu sein reicht ja eine Tätigkeit von 15 Stunden pro Woche aus.
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Re: Halbtagsjob und selbständige Anwältin - Versicherungspflicht?
Ein ziemlich sicheres: Ja!jumali hat geschrieben:Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe mich vor ein paar Wochen als Anwältin selbständig gemacht (Gründungszuschuss) und jetzt ein Angebot für einen Halbtagsjob in der Verwaltung bekommen (20 Stunden pro Woche, NICHT als Syndikus). Ich darf nebenher aber als Anwältin arbeiten, das ist kein Problem. Jetzt stehe ich vor der Frage - wie muss ich mich versichern? Der Halbtagsjob ist ja versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Muss ich dann zur DRV und zum Versorgungswerk Beiträge zahlen?
Aber ruf mal bei der Rentenvers. an, die meisten haben da erfreulicherweise ne Menge Ahnung. (Zur Not mehrfach versuchen.....irgendwann hast Du jemanden der's weiß )
Sorry, ich auch nicht.jumali hat geschrieben:Und wie läuft das mit der Krankenversicherung? Ich bin jetzt als Selbständige freiwillig versichert in der gesetzlichen KV, wäre aber in dem Halbtagsjob auch pflichtversichert. Wie passt das zusammen? Bei meiner Krankenkasse hat irgendwie keiner richtig Ahnung.
Das ist keine Generalprobe.
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Grds ja, das hängt aber auch davon ab, was es in der Satzung deines Versorgungswerks für Sonderregelungen für Pflichtversicherte Angestellte gibt. In Hessen ist es zB so, dass man ganz normal Beiträge für sein versicherungspflichtiges Einkommen an die DRV zahlt und das Versorgungswerk nur Beiträge für die Einkünfte aus selbständiger Anwaltstätigkeit bekommt, mindestens aber den Mindestbeitrag (§ 9 IV der Satzung).Der Halbtagsjob ist ja versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Muss ich dann zur DRV und zum Versorgungswerk Beiträge zahlen?
Wenn die selbständige Tätigkeit hauptberuflich ist, bist du gemäß § 5 V SGB V trotz deiner angestellten (Neben-)Tätigkeit nicht versicherungspflichtig in der GKV. D.h. du müsstest dich weiterhin freiwillig versichern. Wenn dagegen die Verwaltungstätigkeit hauptberuflich wäre, wärst du ab Beschäftigungsbeginn pflichtversichert, und die freiwillige Versicherung würde automatisch enden (§ 191 Nr. 2 SGB V).Und wie läuft das mit der Krankenversicherung? Ich bin jetzt als Selbständige freiwillig versichert in der gesetzlichen KV, wäre aber in dem Halbtagsjob auch pflichtversichert. Wie passt das zusammen?
Die Hauptberuflichkeit ist nicht absolut zu bestimmen, sondern relativ im Vergleich mit der anderen Tätigkeit, d.h. welche Tätigkeit überwiegt vom Zeitaufwand, von der Bedeutung für das Gesamteinkommen etc (so jedenfalls die Begründung des Gesetzentwurfes zum SGB V, im SGB III müssten die selben Kriterien gelten).Und noch ne Frage obendrauf - da der Job in der Verwaltung nur halbtags ist - sind dann weiter die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllt? Oder muss ich dann auf den verzichten? Im Gesetzt steht nichts dazu, welchen Umfang die selbständige Tätigkeit haben muss, außer, dass sie hauptberuflich sein muss. Ich gehe von einem Umfang von ca. 25 Stunden pro Woche aus bei mir. Reicht das noch? Um nicht mehr arbeitslos zu sein reicht ja eine Tätigkeit von 15 Stunden pro Woche aus.
Re: Halbtagsjob und selbständige Anwältin - Versicherungspflicht?
Meiner Meinung nach nein. Das Problem hatte ich insofern, als dass ich auch in eine Art "Doppelfunktion" geraten bin - (Vollzeit) angestellt und gleichzeitig (formaljuristisch) RA.jumali hat geschrieben:Muss ich dann zur DRV und zum Versorgungswerk Beiträge zahlen?
Du kannst Dich von der DRV befreien lassen und zahlst dann den normalen Satz (ähm 19 % ?) an das Versorgungswerk. Würd ich sehr empfehlen, da niemand weiss, was aus der gesetzlichen RV jemals werden wird.
Ruf mal beim Versorgungswerk an.
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Vielen Dank erstmal für Eure Tipps. Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
Es sieht jetzt so aus, als müsste ich sowohl zum Versorgungswerk als auch zur DRV Beiträge zahlen, da eine Befreiung von der Versicherungspflicht für meinen Fall tatsächlich nicht in Betracht kommt. Hinsichtlich der Krankenversicherung kann ich wohl freiwilliges Mitglied bleiben. Der Verwaltungsjob ist eh befristet. also ist es sowieso besser, wenn alles bleibt wie es ist. Hinsichtlich des Gründungszuschusses bin ich gespannt...
Grüße, Jumali
Es sieht jetzt so aus, als müsste ich sowohl zum Versorgungswerk als auch zur DRV Beiträge zahlen, da eine Befreiung von der Versicherungspflicht für meinen Fall tatsächlich nicht in Betracht kommt. Hinsichtlich der Krankenversicherung kann ich wohl freiwilliges Mitglied bleiben. Der Verwaltungsjob ist eh befristet. also ist es sowieso besser, wenn alles bleibt wie es ist. Hinsichtlich des Gründungszuschusses bin ich gespannt...
Grüße, Jumali
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Ah, da war sie, die entscheidende fehlende Info zum "Sachverhalt" !jumali hat geschrieben:Vielen Dank erstmal für Eure Tipps. Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
Es sieht jetzt so aus, als müsste ich sowohl zum Versorgungswerk als auch zur DRV Beiträge zahlen, da eine Befreiung von der Versicherungspflicht für meinen Fall tatsächlich nicht in Betracht kommt. Hinsichtlich der Krankenversicherung kann ich wohl freiwilliges Mitglied bleiben. Der Verwaltungsjob ist eh befristet. also ist es sowieso besser, wenn alles bleibt wie es ist. Hinsichtlich des Gründungszuschusses bin ich gespannt...
Grüße, Jumali
Es gibt die Möglichkeit, bei einer von vornherein befristeten Tätigkeit (auf max. 2Jahre glaub ich, oder waren es 3 J?) eine Befreiung von der gesetzl. Rentenversicherung zu kriegen, wenn man über die Kammer im Versorgungswerk versichert ist und weiterhin drinbleibt. Wegen genauerer Infos müsstest Du nun aber wirklich mal mit der gesetzl. Rentenversicherung und Deinem Versorgungswerk bzw der Kammer sprechen! (Und am besten *neugierigbin* mal hier das Ergebnis posten)
Das ist keine Generalprobe.
Oder wenn der Arbeitgeber einem eine Art von "Freistellungerklärung" für anwaltliche Tätigkeit ausserhalb des Arbeitsverhältnisses unterschreibt - so bei mir.De Owwebacher hat geschrieben:Von der DRV befreit wird man wegen § 6 I 1 Nr. 1 SGB VI nur, wenn man im Angestelltenverhältnis rechtsanwaltstypische Tätigkeiten ausübt.