Überstellung ins Ausland eines verurteilten Ausländers.

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Dunja
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Überstellung ins Ausland eines verurteilten Ausländers.

Beitrag von Dunja »

Nach den Überstellungsabkommen zwischen Deutschland und vielen anderen Ländern ist es grundsätzlich möglich, dass ein in Deutschland verurteilter Ausländer zur Verbüßung der Strafe ins Ausland überstellt wird.

Bei welcher Behörde oder Stelle ist ein Antrag auf Überstellung zu stellen?

Beispiel: Der italienische Verurteilte möchte seine Strafe in Italien absitzen. Wo muss er die Überstellung beantragen: Bei Staatsanwaltschaft, beim Konsulat, bei der Ausländerbehörde oder gar bei einer italienischen Justizbehörde?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hmmm,

kann mich nur vage dran erinnern, dass es bei uns in der Jutizbehörde zumindest jemanden gab, der für die Überstellung ins bzw. vom Ausland zuständig war (also zumindest für den Ablauf/Organisation). Ob man bei dem bzw. da auch einen Antrag stellen muss - keine Ahnung.

Aber da könnte man ja mal nachfragen ...
Dunja
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Beitrag von Dunja »

Danke für Deinen Beitrag Reni.

Justizbehörde = Staatsanwaltschaft?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ne, hier in HH nennt sich das Behörde, was woanders Ministerien sind ...
Dunja
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Beitrag von Dunja »

Ah, alles klar. Danke:-)
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