Wie bezeichnet man die Anlagen in einer Berufungsbegründung?

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Dunja
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Wie bezeichnet man die Anlagen in einer Berufungsbegründung?

Beitrag von Dunja »

Die Anlagen in einer Klage werden ja üblicherweise K 1, K 2 usw. bezeichnet; in der Klageerwiderung B 1, B 2 usw.

Wie ist denn nun die übliche Bezeichnung in einer Berufungsbegründung?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nach wie vor K 1, K2 etc. ode auch BK 1... Du bist ja nach wie vor Kläger, nur jetzt eben Berufungskläger.
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Auslegeware
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Beitrag von Auslegeware »

Im Beck'schen Formularhandbuch werden neue Angriffs- und Verteidigungsmittel einfach als Anlage 1... bezeichnet. :dontknow:
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
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