Kann ein Reiseveranstalter seine Scahdensersatzpflicht bei dem verlust eines Koffers ablehnen mit der Begründung, dass eine zusätzlich Reise- und Gepächversicherung hätte abgeschlossen werden müssen?
Gehört es nicht automatisch zu den Pflichten des Veranstalters, wenn man auf einer Busreise diesem den Koffer übergibt!?
danke
Reisevertrag
Moderator: Verwaltung
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davon gehe ich aus. und das ist schlimm.Steilpass hat geschrieben:Hallo,
rechnest Du die Mandate ernsthaft ab, die Du hier im Forum bearbeiten lässt?
Steilpass
noch schlimmer finde ich allerdings, dass er anscheinend überhaupt mandate bekommt und nicht permanent in haftung genommen wird.
vielleicht gibt es nach der nächsten reform des kostenrechts ja auch eine ziffer für "einstellung der unklar erfassten rechtsfrage in ein internetforum"
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Natürlich kann der Reiseveranstalter seine Eintrittspflicht ablehnen, und der Busreisende kann dann - gegen Vorauszahlung von Gerichtskosten - überprüfen lassen, ob eine solche Ablehnung auch Bestand hat. Je nachdem, wer dann darüber befindet, wird das Ergebnis unterschiedlich ausfallen.
So läuft das Spiel halt, ansonsten wären Richter und Anwälte nahezu arbeitslos.
So läuft das Spiel halt, ansonsten wären Richter und Anwälte nahezu arbeitslos.