Anwaltsgebühren einer Untätigkeitsklage

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Anwaltsgebühren einer Untätigkeitsklage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallöchen!

Bin im RVG nicht sonderlich bewandert und quäl mich gerade mit einer Frage:
Wie hoch sind die Rechtsanwaltsgebühren bei einer Untätigkeitsklage?

Jemand meinte zu mir, das wäre eine Pauschale von ca 500 €....

Oder errechnen sich die Gebühren genau wie bei allen anderen Klagen nach dem Streitwert, Verfahrensgebühr etc.?

Klassisches Beispiel: Widerspruch wird nicht innerhalb von drei Monaten erlassen. Untätigkeitsklage wird erhoben und gewonnen.

Könnte mir bitte jemand sagen, wie sich die Gebühren da berechnen?
Ich steh total auf´m Schlauch und finde irgendwie nix dazu...

Schonmal Danke!
Benutzeravatar
j_laurentius
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1683
Registriert: Freitag 11. Juni 2004, 12:40

Beitrag von j_laurentius »

Hallo Antschilein,

für die Untätigkeitsklage gibt es keine Besonderheiten. Wenn es nicht um ein Verfahren vor dem Sozialgericht geht, bei dem Rahmengebühren anfallen, gilt das übliche - Berechnung von Verfahrens-, Terminsgebühr etc. gemäß dem festgesetzten Streitwert.

Viele Grüße, Jana
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Jana,

danke schonmal für die schnelle Antwort!

Wie ist das denn im Sozialrecht mit der Rahmengebühr?
Habe teilweise Fälle aus dem Sozialrecht; evtl. war dieses "Spezielle" gemeint.
Steht das irgendwo im RVG?
Hab zur Zeit leider keinen Kommentar und im Schönfelder überlese ich wohl das Relevante....
Benutzeravatar
j_laurentius
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1683
Registriert: Freitag 11. Juni 2004, 12:40

Beitrag von j_laurentius »

Schau mal in die Nrn. 3102, 3103, 3106 VV RVG, für die Einigungsgebühr in Nrn. 1005ff. VV RVG.

Schöne Grüße, Jana
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Dankeschön, das hat mir sehr geholfen! :)
Antworten