PKH-Entscheidung ergangen und zwar bewilligt mit Ratenzahlung, da der Antragsgener jedoch vorschuspflichtig ist, wollte ich nun einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Prozesskostenvorschuss stellen.
Meine Frage, kann ich für den oben genannten Antrag wieder PKH beantragen?
PKH
Moderator: Verwaltung
- j_laurentius
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Grundsätzlich kann man für so ein Verfahren ebenfalls PKH beantragen, aber warum willst Du den Gegner vorschußpflichtig machen, wenn das Gericht doch schon PKH für das Hauptsacheverfahren bewilligt hat? Grundsätzlich prüft das Gericht im Rahmen der PKH-Bewilligung, ob der Gegner zum PKV verpflichtet ist und diese Prüfung ist offensichtlich negativ ausgegangen.
Viele Grüße, Jana
Viele Grüße, Jana
PKH wurde bewilligt, aber mit Ratenzahlung mit folgendem Zusatz:
Die Anordnung der Ratenzahlung folgt daraus, dass die Antragsstellerin in entsprechender Höhe einen Vorschussanspruch gegen den Antragsgegner hat.
Nun zahlt der Antragsgegner aber nicht und meine Mdt. wird zur Zahlung der Raten aufgefordert.
Die Anordnung der Ratenzahlung folgt daraus, dass die Antragsstellerin in entsprechender Höhe einen Vorschussanspruch gegen den Antragsgegner hat.
Nun zahlt der Antragsgegner aber nicht und meine Mdt. wird zur Zahlung der Raten aufgefordert.
- j_laurentius
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