Antrag bei Abmahnung (Arbeitsrecht)

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Antrag bei Abmahnung (Arbeitsrecht)

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen, wenn schon mein RA-Handbuch es nicht kann... Wie formuliere ich den Antrag an das Arbeitsgericht, wenn ich gegen eine arbeitsrechtliche Abmahnung vorgehen will - ist das eine Feststellungsklage ("...festzustellen, dass die Abmahnung vom .... unwirksam ist"). Kann man auch hilfsweise beantragen, dass eine Gegendarstellung zur Abmahnung in die Personalakte mit aufgenommen werden soll oder macht man das nicht?

Vielen Dank für Eure Tipps! Liebe Grüße, Jumali
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

I.
der feststellungantrag bringt deinem mandanten im zweifel nicht viel weiter, da die abmahnung immer noch in der personalakte ist und -denke nur an einen betriebsübergang oder einen wechsel des personalleiters- weiterhin "präsent" ist und der zur abmahnung führende sachverhalt bestand hat.

daher sollte der antrag lauten:

"die beklagte wird verurteilt, die abmahnung vom [xxx] aus der personalakte zu entfernen."

der entfernungsanspruch analog § 1004 bgb besteht dann, wenn die abmahnung zu unrecht ausgesprochen wurde, die abmahnung also, entsprechend deines vorschlags, unwirksam war.

II.
iü denke an die betriebsverfassungsr möglichkeiten nach §§ 83, 84 betrvg, soweit br vorhanden.

II.
ich rate iü immer dazu, eine gegendarstellung abzugeben, die zu der personalakte zu nehmen ist. aus den zu I. genannten gründen ist daher auch bei einem wechsel des "vorgesetzten" eine stellungnahme des AN zu den vom AG geäußerten vorwürfen in der personalakte.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo nihildictum,

vielen Dank für die Tipps. Habe das jetzt so aufgenommen, wie Du vorgeschlagen hast. Leuchtet ein!

Grüße, jumali
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