Einigungsgebühr Ratenzahlungsvereinbarung

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Gelöschter Nutzer

Einigungsgebühr Ratenzahlungsvereinbarung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ein geschiedenes Ehepaar führt das begrenzte Realsplitting durch, d.h. er lässt sich einen Freibetrag in Höhe der Ehegattenunterhaltszahlungen eintragen und kommt für die, der Ehefrau dadaurch entstehenden finanziellen Nachteile auf. Dies bedeutet er hat auch die von ihr zu zahlende Steuernachzahlung zu begleichen.

Da ihm die Steuernachzahlung nicht auf einmal möglich ist, bittet er darum, dass sie eine Stundung mit dem Finanzamt vereinbart.

Dies geschieht durch den beauftragten Anwalt der Ehefrau und wird auch bewilligt.

Dieser Anwalt macht nun eine Einigungsgebühr geltend.

Ich frage mich, ob dies überhaupt möglich ist. Auch wenn die Einigungsgebühr im Gegensatz zur früheren Vergleichsgebühr ein gegenseitiges Nachgeben nicht mehr verlangt, muss doch zwischen den Parteien zumindest Streit oder Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis bestanden haben. Dies war hier m.E. aber gerade nicht der Fall, da der Ehemann seine Verpflichtung gar nicht bestritten hat, sondern lediglich gesagt hat, dass ihm die Einmalzahlung nicht möglich ist und daher um eine entsprechende Stundung, welche nur die Ehefrau als eigentliche Schuldnerin beantragen kann, bittet.

Zudem bin ich mir nicht sicher, ob man nicht auch sagen könnte, dass diesen Antrag auch die Ehefrau hätte stellen können und dies nicht durch den Anwalt, welcher schon vorher beauftrag war, geschehen musste!

Wie seht ihr das?

Wäre für Anregungen dankbar.
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