Wenn bei einem Unfall ein Leasingfahrzeug beschädigt wird, steht die Wertminderung ja der Leasinggesellschaft zu.
Darf die Wertminderung nun trotzdem durch den Geschädigten Besitzer des Fahrzeugs gerichtliche geltend gemacht werden?
Geschädigtes Leasingfahrzeug, wer darf Wertminderung geltend machen?
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