Strafanzeige nach 4 Jahren
Moderator: Verwaltung
Strafanzeige nach 4 Jahren
Eine Frage ist eine Strafanzeige wegen Drogenweitergabe, die vor ca. 4 oder 5 Jahren stattgefunden hat noch möglich?
- Zippocat
- Mega Power User
- Beiträge: 2805
- Registriert: Dienstag 19. Dezember 2006, 20:48
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Strafanzeige ist ja nur das konkrete Ermittlungsbegehren gegenüber der Staatsanwaltschaft, warum sollte das nach drei oder vier oder zwanzig Jahren unzulässig sein? Die Frage ist dann, ob die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt; wenn die Tat augenscheinlich bereits verjährt ist, wird sie das nicht tun. Kommt also auf das konkrete Delikt an.
Bei Strafantragsdelikten gibt es die Ausschlussfrist von drei Monaten ab Kenntnis des Antragsberechtigten von Tat und Täter.
Bei Strafantragsdelikten gibt es die Ausschlussfrist von drei Monaten ab Kenntnis des Antragsberechtigten von Tat und Täter.
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5181
- Registriert: Samstag 13. November 2004, 13:22
- Ausbildungslevel: Doktorand
Re: Strafanzeige nach 4 Jahren
Du bist nicht wirklich Anwalt, oder? Die Frage kannst du dir doch mit einem Blick ins StGB selber beantworten?martindergroße hat geschrieben:Eine Frage ist eine Strafanzeige wegen Drogenweitergabe, die vor ca. 4 oder 5 Jahren stattgefunden hat noch möglich?