Strafanzeige nach 4 Jahren

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Gelöschter Nutzer

Strafanzeige nach 4 Jahren

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Eine Frage ist eine Strafanzeige wegen Drogenweitergabe, die vor ca. 4 oder 5 Jahren stattgefunden hat noch möglich?
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Zippocat
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Beitrag von Zippocat »

Strafanzeige ist ja nur das konkrete Ermittlungsbegehren gegenüber der Staatsanwaltschaft, warum sollte das nach drei oder vier oder zwanzig Jahren unzulässig sein? Die Frage ist dann, ob die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt; wenn die Tat augenscheinlich bereits verjährt ist, wird sie das nicht tun. Kommt also auf das konkrete Delikt an.

Bei Strafantragsdelikten gibt es die Ausschlussfrist von drei Monaten ab Kenntnis des Antragsberechtigten von Tat und Täter.
Tequila
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Re: Strafanzeige nach 4 Jahren

Beitrag von Tequila »

martindergroße hat geschrieben:Eine Frage ist eine Strafanzeige wegen Drogenweitergabe, die vor ca. 4 oder 5 Jahren stattgefunden hat noch möglich?
Du bist nicht wirklich Anwalt, oder? Die Frage kannst du dir doch mit einem Blick ins StGB selber beantworten?
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