Hallo zusammen,
ich bin zur Zeit als Rechtsanwältin zugelassen, habe aber seit kurzem noch einen zweiten, befristeten Job, für den ich mich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen kann, da ich ja sowieso im Versorgungswerk bin.
Wie sieht es aus, wenn ich befreit bin, muss mein Arbeitgeber dann den Arbeitgeberanteil an das Versorgungswerk zahlen oder muss ich alleine von meinem Brutto die 19,x % Rentenversicherungsbeitrag an das Versorgungswerk zahlen? Hat da jemand Erfahrung? Wäre ja nicht so toll, wenn ich dann die ganze Rentenversicherung alleine zahlen müsste...
Viele Grüße
Jumali
Versorgungswerk - befristete nichtanwaltliche Tätigkeit
Moderator: Verwaltung
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Wie bei normalen AN. Also Arbeitgeber zahlt dann den Arbeitgeberanteil.
Kommt ja vom Betrag her für den Arbeitgeber auch aufs selbe raus.
Bin SICHER, dass es so ist, kann aber die rechtliche Grundlage nicht nennen. Sorry.
[Edit: Besonderheiten in Deinem Fall natürlcih vorbehalten.... ]
Kommt ja vom Betrag her für den Arbeitgeber auch aufs selbe raus.
Bin SICHER, dass es so ist, kann aber die rechtliche Grundlage nicht nennen. Sorry.
[Edit: Besonderheiten in Deinem Fall natürlcih vorbehalten.... ]
Das ist keine Generalprobe.
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