"Unverzüglich" bei Streitbeitritt

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
Herman
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 93
Registriert: Donnerstag 27. Mai 2004, 10:35

"Unverzüglich" bei Streitbeitritt

Beitrag von Herman »

In der Zustellung einer Streitverkündung wird die Streitverkündete aufgefordert, im Falle des Beitritts unverzüglich einen Rechtsanwalt zu bestellen.

Weißt einer von euch, wie lange "unverzüglich" in diesem Zusammenhang ist?

Es geht nicht um die Frist für die Erklärung des Streitbeitritts durch den Anwalt, sondern um die Frist für die Bestellung eines Anwalts durch die Streitverkündeten...

Danke!
______________
Camembert... Verschimmelt, aber präzise
Asche
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2143
Registriert: Dienstag 22. Februar 2005, 17:20
Ausbildungslevel: RA

Re: "Unverzüglich" bei Streitbeitritt

Beitrag von Asche »

Herman hat geschrieben:Weißt einer von euch, wie lange "unverzüglich" in diesem Zusammenhang ist?
Ohne schuldhaftes Zögern?
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Herman
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 93
Registriert: Donnerstag 27. Mai 2004, 10:35

Beitrag von Herman »

Konkrete praktische Erfahrungen mit festen Fristen?
______________
Camembert... Verschimmelt, aber präzise
Antworten