In der Zustellung einer Streitverkündung wird die Streitverkündete aufgefordert, im Falle des Beitritts unverzüglich einen Rechtsanwalt zu bestellen.
Weißt einer von euch, wie lange "unverzüglich" in diesem Zusammenhang ist?
Es geht nicht um die Frist für die Erklärung des Streitbeitritts durch den Anwalt, sondern um die Frist für die Bestellung eines Anwalts durch die Streitverkündeten...
Danke!
"Unverzüglich" bei Streitbeitritt
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"Unverzüglich" bei Streitbeitritt
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Camembert... Verschimmelt, aber präzise
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Re: "Unverzüglich" bei Streitbeitritt
Ohne schuldhaftes Zögern?Herman hat geschrieben:Weißt einer von euch, wie lange "unverzüglich" in diesem Zusammenhang ist?
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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