Liebe Berufskollegen und andere (Voll-)Juristen,
kann eine 17-jährigen einen Anwalt haben? Vater tot. Mutter in der Klappsmühle.
Soweit ich mich erinnern kann schützt das MinderjährigenRecht nur vor rechtlich nachteiligen Geschäften. In meinem Fall unterschreibt ein Opferverein die Vergütungsvereinbarung.
Es geht also nur um die Anwaltsvollmacht: Vormundschaftsgericht oder die 17-jährige selbst. Das mit dem Vormundschaftsgericht würde ich mir (und der Kleinen sehr gern sparen).
Mit freundlichen Grüßen
RA Beckschäfer
17-jährige: Anwaltsvollmacht
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1. Natürlich kann eine 17jährige einen Anwalt haben. Was sollte da dagegen sprechen?
2. Wer die Vergütungsvereinbarung abschließt, ist doch völlig piepe.
3. Selbstverständlich ist eine (Anwalts-)Vollmacht nicht (edit: lediglich) rechtlich vorteilhaft oder neutral, und damit kann sie nach § 107 BGB nicht allein durch den Minderjährigen abgeschlossen werden.
4. Im übrigen dürfte auch die Eingehung des Mandatsverhältnisses schon problematisch sein.
2. Wer die Vergütungsvereinbarung abschließt, ist doch völlig piepe.
3. Selbstverständlich ist eine (Anwalts-)Vollmacht nicht (edit: lediglich) rechtlich vorteilhaft oder neutral, und damit kann sie nach § 107 BGB nicht allein durch den Minderjährigen abgeschlossen werden.
4. Im übrigen dürfte auch die Eingehung des Mandatsverhältnisses schon problematisch sein.
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