Forenhaftung auf Moderator abwälzen

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Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Forenhaftung auf Moderator abwälzen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,
als juristischen Laien aber fleissigen Forennutzer interessiert mich folgendes:

Auf heise habe ich über ein aktuelles, nicht rechtskräftiges Urteil zur Forenhaftung gelesen.
Kann der Betreiber eines Forum die Verantwortung für die Inhalte an einen freiwilligen/angestellten Moderator abwälzen?
Spielt es dabei eine Rolle, ob der Moderator überhaupt in der Lage ist Angesichts der Größe des Forums eine ausreichende Prüfung vor zu nehmen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wohl nicht im Außenverhältnis. Ansonsten: Einen Anwalt fragen, den du auch dafür bezahlst ;-)
ElGraf
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Beitrag von ElGraf »

Bietet sich als Forennutzer ohnehin an, obwohl Dir der Anwalt im Zweifel auch nicht sonderlich viel Erhellendes sagen können wird, da da fast alles im Fluss ist...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn es um Unterlassungsansprüche geht (Verletzung von Persönlichkeits-, Urheberrechten etc.), kommt es gar nicht auf Verantwortlichkeit an. Die Haftung ist verschuldensunabhängig.
ElGraf
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Beitrag von ElGraf »

Ich gehe mal davon aus, dass "Verantwortlichkeit" in diesem Zusammenhang ebenso untechnisch gebraucht wurde wie sonst auch "Haftung".
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielleicht ist nur die Regressmöglichkeit gemeint...

Übrigens hier aktuell zur Forenhaftung:

http://www.foren-und-recht.de/urteile/L ... 70427.html
ElGraf
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Beitrag von ElGraf »

Boah. Das ist ja mal wieder furchtbar. Ich versuche ja immer die Pressekammer des LG Hamburg zu verteidigen, aber ein Zueigenmachen von Foreninhalten, wenn keine ausdrückliche, individuelle Distanzierung gegeben ist, finde ich genauso wie die pauschale Einordnung von Foren als journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote schon deutlich abwegig, zumal das ja auch nicht der erste Bock ist, den die Kollegen Buske und Co. in der Richtung geschossen haben...

btw.: Schon gesehen? http://www.buskeismus.de
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Oh, lese den Beitrag hier erst jetzt. Habe in einem anderen Thread auch eben auf das Urteil hingewiesen:

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?p=241064#241064


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Aber wie soll man das Problem sonst lösen? Gegen Mitglieder eines Forums vorzugehen, ist praktisch nicht realisierbar: Da müsste ich erst Auskunft vom Forenbetreiber verlangen (der meistens auch nur die IP kennt), dann müsste ich mit der IP weitere Ermittlungen anstellen. Und wenn ich dann irgendwann ein Urteil gegen das Forenmitglied hätte: Wie wird das vollstreckt? Herausgabe des Passworts, um die Beiträge zu editieren?
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Es geht ja gar nicht um die Frage, ob ein Foren-Betreiber haftet. Dass er als Störer haftet, ist unstreitig.

Vgl hier: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?p=241102#241102


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Und wo ist dann genau das Problem? Bei der Störerhaftung kommt es auf zumutbare Prüfpflichten überhaupt nicht an (auch im allg. Zivilrecht nicht).
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Natürlich ist die Verletzung von Prüfpflichten erforderlich. Ich zitiere hierzu beispielhaft aus der thematisch einschlägigen Rolex-Entscheidung des BGH:
Weil die Störerhaftung aber nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Um-fang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genom-menen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist [...]
BGH, Urt. v. 11.3.2004 - I ZR 304/01


Vgl. i.Ü. auch die Pressemitteilung 45/2007 des BGH: Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen
Diese Entscheidung liegt noch nicht gedruckt vor.


grtz
BuggerT
ElGraf
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Beitrag von ElGraf »

Ärgerlich, dass wir jetzt zwei Threads zum Thema haben. Ich würde vorschlagen, angesichts der grds. anderen Ausrichtung des "Urteile, die mich ärgern"-Threads die Diskussion hier fortzusetzen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ Bugger: Ich weiß nicht, ob man spezielle Rspr. aus dem MarkenR auf normale (Unternehmer-)Persönlichkeitsrechtsverletzung wie im o. g. LG-Urteil übertragen kann.

In § 1004 steht von Zumutbarkeit oder Prüfpflichten jedenfalls nichts.
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Beitrag von Frittenverkäufer »

Manolaw hat geschrieben:
In § 1004 steht von Zumutbarkeit oder Prüfpflichten jedenfalls nichts.
In § 1004 steht auch von Persönlichkeitsrechtsverletzungen nichts...
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