Forenhaftung auf Moderator abwälzen
Moderator: Verwaltung
Forenhaftung auf Moderator abwälzen
Hallo,
als juristischen Laien aber fleissigen Forennutzer interessiert mich folgendes:
Auf heise habe ich über ein aktuelles, nicht rechtskräftiges Urteil zur Forenhaftung gelesen.
Kann der Betreiber eines Forum die Verantwortung für die Inhalte an einen freiwilligen/angestellten Moderator abwälzen?
Spielt es dabei eine Rolle, ob der Moderator überhaupt in der Lage ist Angesichts der Größe des Forums eine ausreichende Prüfung vor zu nehmen?
als juristischen Laien aber fleissigen Forennutzer interessiert mich folgendes:
Auf heise habe ich über ein aktuelles, nicht rechtskräftiges Urteil zur Forenhaftung gelesen.
Kann der Betreiber eines Forum die Verantwortung für die Inhalte an einen freiwilligen/angestellten Moderator abwälzen?
Spielt es dabei eine Rolle, ob der Moderator überhaupt in der Lage ist Angesichts der Größe des Forums eine ausreichende Prüfung vor zu nehmen?
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Vielleicht ist nur die Regressmöglichkeit gemeint...
Übrigens hier aktuell zur Forenhaftung:
http://www.foren-und-recht.de/urteile/L ... 70427.html
Übrigens hier aktuell zur Forenhaftung:
http://www.foren-und-recht.de/urteile/L ... 70427.html
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Boah. Das ist ja mal wieder furchtbar. Ich versuche ja immer die Pressekammer des LG Hamburg zu verteidigen, aber ein Zueigenmachen von Foreninhalten, wenn keine ausdrückliche, individuelle Distanzierung gegeben ist, finde ich genauso wie die pauschale Einordnung von Foren als journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote schon deutlich abwegig, zumal das ja auch nicht der erste Bock ist, den die Kollegen Buske und Co. in der Richtung geschossen haben...
btw.: Schon gesehen? http://www.buskeismus.de
btw.: Schon gesehen? http://www.buskeismus.de
- BuggerT
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Oh, lese den Beitrag hier erst jetzt. Habe in einem anderen Thread auch eben auf das Urteil hingewiesen:
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?p=241064#241064
grtz
BuggerT
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?p=241064#241064
grtz
BuggerT
Aber wie soll man das Problem sonst lösen? Gegen Mitglieder eines Forums vorzugehen, ist praktisch nicht realisierbar: Da müsste ich erst Auskunft vom Forenbetreiber verlangen (der meistens auch nur die IP kennt), dann müsste ich mit der IP weitere Ermittlungen anstellen. Und wenn ich dann irgendwann ein Urteil gegen das Forenmitglied hätte: Wie wird das vollstreckt? Herausgabe des Passworts, um die Beiträge zu editieren?
- BuggerT
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Es geht ja gar nicht um die Frage, ob ein Foren-Betreiber haftet. Dass er als Störer haftet, ist unstreitig.
Vgl hier: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?p=241102#241102
grtz
BuggerT
Vgl hier: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?p=241102#241102
grtz
BuggerT
- BuggerT
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Natürlich ist die Verletzung von Prüfpflichten erforderlich. Ich zitiere hierzu beispielhaft aus der thematisch einschlägigen Rolex-Entscheidung des BGH:
Vgl. i.Ü. auch die Pressemitteilung 45/2007 des BGH: Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen
Diese Entscheidung liegt noch nicht gedruckt vor.
grtz
BuggerT
BGH, Urt. v. 11.3.2004 - I ZR 304/01Weil die Störerhaftung aber nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Um-fang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genom-menen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist [...]
Vgl. i.Ü. auch die Pressemitteilung 45/2007 des BGH: Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen
Diese Entscheidung liegt noch nicht gedruckt vor.
grtz
BuggerT
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