Beratungskosten eines RA als Nachlassverbindlichkeit?
Moderator: Verwaltung
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 16
- Registriert: Freitag 4. Mai 2007, 18:00
Beratungskosten eines RA als Nachlassverbindlichkeit?
erledigt
Zuletzt geändert von Glockenkaree am Donnerstag 2. August 2007, 20:52, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 16
- Registriert: Freitag 4. Mai 2007, 18:00
-
- Mega Power User
- Beiträge: 2143
- Registriert: Dienstag 22. Februar 2005, 17:20
- Ausbildungslevel: RA
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 16
- Registriert: Freitag 4. Mai 2007, 18:00
Das frag ich mich ja auch . Der gegenerische Anwalt hat die Beratungskosten jedenfalls in die Nachlassverbindlichkeiten mit aufgenommen. Eigentlich dürften das aber Kosten sein, die nach dem Erbfall eintreten (wie auch Kosten für die Erbschaftssteuererklärung, die der Anwalt auch in die Nachlassverbindlichkeiten aufgenommen hat).
-
- Mega Power User
- Beiträge: 2143
- Registriert: Dienstag 22. Februar 2005, 17:20
- Ausbildungslevel: RA
-
- Mega Power User
- Beiträge: 2143
- Registriert: Dienstag 22. Februar 2005, 17:20
- Ausbildungslevel: RA