Beratungskosten eines RA als Nachlassverbindlichkeit?

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Glockenkaree
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Beratungskosten eines RA als Nachlassverbindlichkeit?

Beitrag von Glockenkaree »

erledigt
Zuletzt geändert von Glockenkaree am Donnerstag 2. August 2007, 20:52, insgesamt 1-mal geändert.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ein Erbe hatte im Zusammenhang mit einem Erbfall RAK? Meinst Du das?
Glockenkaree
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Beitrag von Glockenkaree »

Ja, genau so meine ich es. Der Rechtsanwalt hat die Erben nach dem Erbfall beraten.
Asche
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Beitrag von Asche »

Warum sollten es dann Nachlaßverbindlichkeiten sein ??
Glockenkaree
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Beitrag von Glockenkaree »

Das frag ich mich ja auch :-k . Der gegenerische Anwalt hat die Beratungskosten jedenfalls in die Nachlassverbindlichkeiten mit aufgenommen. Eigentlich dürften das aber Kosten sein, die nach dem Erbfall eintreten (wie auch Kosten für die Erbschaftssteuererklärung, die der Anwalt auch in die Nachlassverbindlichkeiten aufgenommen hat).
Asche
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Beitrag von Asche »

bin auch schlauer geworden:
vgl. 1967 II, 1978 III BGB
lies Palandt § 1967 Rn. 8ff

Ob das hier wirklich einschlägig ist ... ? :-k

uU können es schon Nachlaßverbindlichkeiten sein, da müßtest Du schon genauer beschreiben, was für Beratungsleistungen erbracht wurden.
Asche
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Beitrag von Asche »

bin auch schlauer geworden:
vgl. 1967 II, 1978 III BGB
lies Palandt § 1967 Rn. 8ff

Ob das hier wirklich einschlägig ist ... ? :-k

uU können es schon Nachlaßverbindlichkeiten sein, da müßtest Du schon genauer beschreiben, was für Beratungsleistungen erbracht wurden.
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