Steuerrückerstattung bei 100.000-Euro-Gehalt in Großkanzlei

Alle Fragen, die den Bereich des Foren-Namens abdecken

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie ist das mit der nachgelagerten Besteuerung der Altersvorsorge zu vereinbaren? Kannst du deine Rechnung mal mit den Beispielszahlen füllen?
Benutzeravatar
jurabilis
Fossil
Fossil
Beiträge: 14788
Registriert: Donnerstag 15. April 2004, 10:22
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Beitrag von jurabilis »

ckd hat geschrieben:Na los, warum fragst du? Konkreter Anlass? Wievieltes Semester?
Hehe, meist nehmen die Jungs den erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung zum Anlass, ihren ersten "Wieviel bleibt mir später übrig?"-Thread zu starten.
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}

Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
Asche
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2143
Registriert: Dienstag 22. Februar 2005, 17:20
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von Asche »

ckd hat geschrieben:Wie ist das mit der nachgelagerten Besteuerung der Altersvorsorge zu vereinbaren?
Das hat jetzt das BVerfG zu entscheiden. Die FG sind bisher ja geteilter Ansicht.
ckd hat geschrieben:Kannst du deine Rechnung mal mit den Beispielszahlen füllen?
VZ 2007:

10/10-Beitrag von der Beitragsbemessungsgrenze (Circa-Beträge):

AG 511
AN 511
= 1022 EUR
x12
= 12264
x0,64
=7848
-12x511
=1716

Abzugsfähige Kosten also EUR 1716.

(im übrigen auch im EStG nachzulesen...)

Im übrigen (@threadersteller): Wieso bedingt ein Einkommen von 100.000 einen Steuerberater?
Benutzeravatar
TaxMan
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8335
Registriert: Montag 14. März 2005, 18:59
Ausbildungslevel: Wirtschaftsjurist

Beitrag von TaxMan »

die berechnung von asche sieht plausibel aus ;)

100k sind für einen StB ein hungerlohn :D ... frag ich mich aber auch :-k
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Okay. Und was ist mit der Günstiger-Prüfung des § 10 IVa iVm § 10 EStG 2004?
Benutzeravatar
TaxMan
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8335
Registriert: Montag 14. März 2005, 18:59
Ausbildungslevel: Wirtschaftsjurist

Beitrag von TaxMan »

was soll denn damit sein ?!

da ist der höchstbetrag bei dem einkommen 2.001€ (altersvorsorge UND sonstige vorsorgebeiträge wie z.b. Kranken- Pflegeversicherung) während man nach neuem recht zu den im oben genannten beispiel von €1716 noch bis zu 1.500 bzw 2.400 euro für die PV KV etc ansetzen kann.
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Antworten