kann man eigentlich während des LLM in BRD auch das ALG beziehen?
oder gilt kein ALG, weil man an der UNi als Student wieder eingeschrieben ist?
LLM und ALG II
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Re: LLM und ALG II
Da ein LLM immer einen Abschluß voraussetzt, solltest du dir diese Frage eigentlich selbst beantworten können.Terress hat geschrieben:kann man eigentlich während des LLM in BRD auch das ALG beziehen?
oder gilt kein ALG, weil man an der UNi als Student wieder eingeschrieben ist?
Natürlich bekommst du kein ALG, wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
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Der SGB-II-Anspruch ist nur dann ausgeschlossen, wenn das Studium dem Grunde nach förderungsfähig nach dem Bafög ist (§ 7 V SGB II). Das ist für LLM mE nicht der Fall, weil es nicht nur auf das Studium in einer Einrichtung nach § 2 Bafög ankommt, sondern auch auf die Förderungsfähigkeit des konkreten Studienganges (so auch SG Reutlingen v. 13.3.2006 - S 12 AS 2707/05 für ein Promotionsstudium). Ich glaube, § 7 Ia Bafög gilt nicht für LLM-Studiengänge, kann es aber gerade nicht nachschlagen.
Ansonsten kommt es darauf an, ob du die übrigen Voraussetzungen des SGB II erfüllst, insbesondere dem Arbeitsmarkt für täglich mindestens drei Stunden zur Verfügung stehst.
Ansonsten kommt es darauf an, ob du die übrigen Voraussetzungen des SGB II erfüllst, insbesondere dem Arbeitsmarkt für täglich mindestens drei Stunden zur Verfügung stehst.
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Die Formulierung ist ein wenig anders, sinngemäß muss der Anspruchsteller gesundheitlich mindestens drei Stunden arbeiten können.De Owwebacher hat geschrieben: Ansonsten kommt es darauf an, ob du die übrigen Voraussetzungen des SGB II erfüllst, insbesondere dem Arbeitsmarkt für täglich mindestens drei Stunden zur Verfügung stehst.
Wer gesundheitlich mehr kann, muss auch mehr zur Verfügung stehen.