LLM und ALG II

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Gelöschter Nutzer

LLM und ALG II

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

kann man eigentlich während des LLM in BRD auch das ALG beziehen?
oder gilt kein ALG, weil man an der UNi als Student wieder eingeschrieben ist?
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Re: LLM und ALG II

Beitrag von Frittenverkäufer »

Terress hat geschrieben:kann man eigentlich während des LLM in BRD auch das ALG beziehen?
oder gilt kein ALG, weil man an der UNi als Student wieder eingeschrieben ist?
Da ein LLM immer einen Abschluß voraussetzt, solltest du dir diese Frage eigentlich selbst beantworten können. :D

Natürlich bekommst du kein ALG, wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
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De Owwebacher
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Beitrag von De Owwebacher »

Der SGB-II-Anspruch ist nur dann ausgeschlossen, wenn das Studium dem Grunde nach förderungsfähig nach dem Bafög ist (§ 7 V SGB II). Das ist für LLM mE nicht der Fall, weil es nicht nur auf das Studium in einer Einrichtung nach § 2 Bafög ankommt, sondern auch auf die Förderungsfähigkeit des konkreten Studienganges (so auch SG Reutlingen v. 13.3.2006 - S 12 AS 2707/05 für ein Promotionsstudium). Ich glaube, § 7 Ia Bafög gilt nicht für LLM-Studiengänge, kann es aber gerade nicht nachschlagen.

Ansonsten kommt es darauf an, ob du die übrigen Voraussetzungen des SGB II erfüllst, insbesondere dem Arbeitsmarkt für täglich mindestens drei Stunden zur Verfügung stehst.
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Beitrag von Frittenverkäufer »

De Owwebacher hat geschrieben: Ansonsten kommt es darauf an, ob du die übrigen Voraussetzungen des SGB II erfüllst, insbesondere dem Arbeitsmarkt für täglich mindestens drei Stunden zur Verfügung stehst.
Die Formulierung ist ein wenig anders, sinngemäß muss der Anspruchsteller gesundheitlich mindestens drei Stunden arbeiten können.

Wer gesundheitlich mehr kann, muss auch mehr zur Verfügung stehen.
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