Stornogebühr FA-Lehrgang

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Gelöschter Nutzer

Stornogebühr FA-Lehrgang

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,
rege mich gerade sehr auf ! Aber von vorne .....
Ich hatte mich bei der DeutschenAnwaltakademie für den in der 2. Jahreshälfte in Düsseldorf stattfindenden FA-Lehrgang Medizinrecht angemeldet.
Kursbeginn 16. August Kursende: Dezember
Kosten: 1.685 Euro
Angemeldet habe mich Anfang Mai.
Nunmehr habe ich erfahren, dass ich in den Staatsdienst gehen kann - der Lehrgang bringt mir also nichts. Also habe ich ich meine Anmeldung zurückgezogen und zwar vor wenigen Tagen, d.h. Ende Mai.
Wie Ihr selbst im Internet sehen könnt, ist der Kurs inzwischen ausgebucht, man kann sich auf der Warteliste eintragen lassen.
Nun bekomme ich einen Brief, in dem ich aufgefordert werde, eine Stornogebühr von sage und schreibe "337 Euro" zu zahlen.
Angemeldet habe ich mich vor drei Wochen mit einfachem Brief. Daraufhin bekam ich eine Anmeldebestätigung mit gesondertem gelben Blatt, den Teilnahmebedingungen und -hinweisen.
Dort steht u.a. zur Stornierung: "Wir berechnen für eine Stornierungs eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,-Euro zzgl. USt. Bei Seminaren von mindestens drei Tagen Länge, Fachlehrgängen, und beim Grundkurs Anwaltsnotariat stellen wir 20 % der Kursgebühr (ggf. zzgl. USt.) in Rechnung."
Wie gesagt. Der Kurs ist schon jetzt ausgebucht. Ohne irgendwelche Leistungen in Anspruch genommen zu haben, soll ich nunmehr grandiose 337 Euro zahlen,was ich für eine ziemliche Frechheit halte ....
Wie würdet Ihr nun vorgehen ? Werde jetzt wohl erstmal einen Brief schreiben, in dem ich darauf hinweise, dass ich ursprünglich geplant hatte, in Zukunft Lehrgänge dort zu besuchen, dies für den Fall, dass auf einer Zahlung bestanden wird, aber natürlich nicht machen kann und auch keinem "meiner Kollegen und Freunde" die DeutscheAnwaltakademie weiter empfehlen kann ....
Oli
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich bin etwas betrübt, dass es hierzu noch keine Antworten gegeben hat - weiss keiner Rat oder hat vielleicht sogar ähnliche Erfahrungen mit derartigen Lehrgängen gemacht ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

oh - doch ich habe da ne antwort und zwar eine die du nicht gerne hören wirst - wie wäre es, wenn du deinen gesamten juristischen fachverstand, den du in zukunft bei einer deutschen behörde einsetzen wirst, zusammennimmst und dir mal gedanken über das zustandekommen von verträgen machst und vielleicht auch an agb denkst - das wäre doch mal ne möglichkeit, jemand der medizinrecht als fachgebiet an(ge)strebt (hat), sollte das hinkriegen
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

grammophon hat geschrieben:oh - doch ich habe da ne antwort und zwar eine die du nicht gerne hören wirst - wie wäre es, wenn du deinen gesamten juristischen fachverstand, den du in zukunft bei einer deutschen behörde einsetzen wirst, zusammennimmst und dir mal gedanken über das zustandekommen von verträgen machst und vielleicht auch an agb denkst - das wäre doch mal ne möglichkeit, jemand der medizinrecht als fachgebiet an(ge)strebt (hat), sollte das hinkriegen
Applaus. Darauf wollte ich auch gerade hinweisen.

Skandalös sind nicht "25% Stornogebühr", sondern die Tatsache, dass man offenbar im Staatsdienst beabsichtigt, Menschen ohne Rechtskenntnis zu beschäftigen.

Du hast einen Vertrag mit dem Seminaranbieter abgeschlossen. Es gibt also - kraft Gesetzes - schon mal kein Rücktrittsrecht. Auch in sonstiger Weise kannst Du Dich nicht vom Vertrag lösen, es sei denn, Du würdest Deine Situation als Störung der Geschäftsgrundlage einordnen wollen.

Wenn Dir nun der Seminaranbeiter ein vertragliches Rücktrittsrecht einräumt, dann darf er dies gleichzeitig mit einer Regelung über Aufwendungsersatz verbinden. AGB-rechtlich bedenklich ist das gem. § 308 Nr. 7 BGB so lange nicht, wie der Aufwendungsersatz nicht "unangemessen hoch" ist, was in dem von Dir geschilderten Fall jedenfalls zu durchdenken wäre.

Steilpass
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Christian aus Mainz
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Beitrag von Christian aus Mainz »

naja, trotz aller rechtskunde schadet auch gesunder menschenverstand nichts.

wenn es kein problem ist, einen nachrücker in den kurs einzubeziehen, erscheint es schon unangemessen den geforderten betrag zu berechnen. insofern erscheint die stornogebühr wie ein pauschalierter schadensersatz, der dem schadensersatzpflichtigen keine möglichkeit gewährt einen niedrigeren schaden nachzuweisen. soweit ich mich erinnere, geht sowas nicht.

cam
das leben gibt es auch nicht in light.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich finde es äußerst bemerkenswert, dass die beiden ersten Antworter mir mal so eben jegliche Rechtskenntnisse absprechen - lasse das aber mit guten Gewissen einfach unkommentiert :)
Tatsächlich dürfte - die einzig überzeugende - Antwort den Nagel auf den Kopf treffen - das riecht ganz stark nach pauschalierten Schadensersatz .....
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Motte
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Beitrag von Motte »

Naja, ist das nicht eher so etwas wie eine Vertragsstrafe ... ich hatte mal einen ähnlichen Fall "auf dem Tisch" (nur zum Durchlesen) und da hat es geholfen, den Anbieter einfach zu bequasseln.

Kann mir aber nicht vorstellen, dass das bei der Dt Anwaltakademie hilft ...
Wenn Sie einen Schweizer Bankier aus dem Fenster springen sehen, springen Sie hinterher. Es gibt bestimmt etwas zu verdienen. (Voltaire)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hat denn schon irgend jemand mal Erfahrungen mit der DeutschenAnwaltakademie ?
Ich kann mich irgendwie des Verdachts nicht erwehren, dass die Anbieter von Fachanwaltslehrgängen in gewisser Weise manchen Repititoren ähneln, in deren Augen ich teilweise auch schon Dollar - bzw. Eurozeichen zu erkennen glaubte ....... ohne gleich verallgemeinern zu wollen .... und um bestimmten Antworten vorzubeugen, ja, es ist legitim, Geld verdienen zu wollen, dies gilt allerdings nicht für Abzocke [-X
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