Welcher Nachweis über Englischkenntnisse genügt den Großbuden?
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Welcher Nachweis über Englischkenntnisse genügt den Großbuden?
Logisch, Optimum in Sachen Nachweis ist ein LL.M.
Aber meine Frage bezieht sich auf das Minimum:
Welcher Nachweis sollte diesbezüglich ausreichen, um das für eine Einstellung bei den "Großen" notwendige Minimum zu erfüllen (unterstellt, die sonstigen Qualifikationen mit 2 Prädikaten im Bereich um 10 Punkte und Promotion liegen vor und man beherrscht die englische Sprache auch tatsächlich sicher - nur hat man für Letzteres ohne LL.M ja normalerweise keine Bescheinigung)?
- Reicht eine 3-monatige Wahlstation im englischsprachigen Ausland?
- Reicht ein sehr gutes TOEFL-Ergebnis?
- Reicht beides zusammen?
Oder reicht das nicht und unter 6 Monaten oder gar 1 Jahr im Ausland geht gar nichts?
Aber meine Frage bezieht sich auf das Minimum:
Welcher Nachweis sollte diesbezüglich ausreichen, um das für eine Einstellung bei den "Großen" notwendige Minimum zu erfüllen (unterstellt, die sonstigen Qualifikationen mit 2 Prädikaten im Bereich um 10 Punkte und Promotion liegen vor und man beherrscht die englische Sprache auch tatsächlich sicher - nur hat man für Letzteres ohne LL.M ja normalerweise keine Bescheinigung)?
- Reicht eine 3-monatige Wahlstation im englischsprachigen Ausland?
- Reicht ein sehr gutes TOEFL-Ergebnis?
- Reicht beides zusammen?
Oder reicht das nicht und unter 6 Monaten oder gar 1 Jahr im Ausland geht gar nichts?
Zuletzt geändert von Lundegaard am Freitag 22. Juni 2007, 12:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Welcher Nachweis über Englischkenntnisse genügt den Großbuden?
Also ich kenne Leute mit "schlechteren" Qualifikationen, die ohne Probleme bei diversen Kanzleien untergekommen sind. (HM, AO, CC)Lundegaard hat geschrieben:2 Prädikaten im Bereich um 10 Punkte und Promotion liegen vor und man beherrscht die englische Sprache auch tatsächlich sicher
Es besteht zudem oft die Möglichkeit am Anfang für die Kanzlei im Ausland zu arbeiten.
Mit der oben beschriebenen Qualifikation erfüllst du das Profil doch perfekt. Nur weil ein LL.M als formale Bestätigung deiner fliessenden Englischkenntnisse fehlt?
Sollte einige geben, die nach einem Erasmusjahr oder LL.M immer noch meilenweit von sicheren Sprachkenntnissen entfernt sind.
Zum Vorstellungsgespräch wirst du sicher fast überall eingeladen.
MfG
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Re: Welcher Nachweis über Englischkenntnisse genügt den Großbuden?
Danke für Eure Antworten. Gerne noch mehr...
Nur am Rande und damit keine Missverständnisse aufkommen: noch erfülle ich diese Qualifikationen nur teilweise, ich hoffe jedoch mal ganz selbstbewusst, dass das mal in etwa so funktionieren wird . Habe das beschriebene Qualifikationsprofil nur so explizit gefasst, um meine Frage und die Antworten darauf ausschließlich auf die Englischkenntnisse zu fokussieren...blackout hat geschrieben: Mit der oben beschriebenen Qualifikation erfüllst du das Profil doch perfekt.
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In der Durchschnitssgroßbutze hast Du eigentlich immer irgendwelche Native-Speaker vor Ort. Es sei denn Du verstehst unter Durchschnittsgroßbutze nun nicht die großen wirklich internationalen...(also nur die internationalvernetzten, wobei sich das selbst bei denen nicht unbedingt ausschließen wollte...)
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Würde mich wundern, wenn in der Durchschnittsgroßbude keiner sitzen würde, der - auch ohne "native" zu sein - meine Englishkenntnisse ausloten kann.
"Das Gesetz regelt nur wie hart man sich gegenseitig in die Fresse hauen darf" (Jens A.)
Falls ich mal nicht sofort "repliziere"... Entschuldigung - ich lebe nicht online.
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besser als nichts... letzlich kommt es aber wie gesagt drauf an, ob Du reden kannst oder nicht... und wenn zweifel bestehen, dann werden eben die gespräche (ganz oder teilweise) auf englisch geführt...
und wenn alles andere top ist und's nur an der sprache scheitert gibts ja imme rnoch ganz tolle oxbridge summer schools...
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