Freie Mitarbeit, Vollmacht

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Freie Mitarbeit, Vollmacht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!

Ich arbeite als freie Mitarbeiterin in einer Kanzlei, stehe auch nicht auf dem Briefkopf, unterschreibe aber selbst.
Jetzt hat ein Gegenanwalt neulich gerügt, dass ich ja gar keine Vollmacht vorgelegt hätte.
Es ist aber doch wohl logisch, dass die Vollmacht die Kanzlei hat und nicht ich bevollmächtigt bin, obwohl ich unterschrieben habe oder sehe ich das etwa falsch?

Catta
Rahbari
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Registriert: Dienstag 27. März 2007, 17:41

Beitrag von Rahbari »

Auf was willst Du hinaus? :-k Dass es offensichtlich ist, dass Du Vertreter ohne Vertretungsmacht bist und die von Dir unterschriebenen Schriftsätze juristisch i.w.S. unbeachtlich sind?!

Mir fällt in diesem Zusammenhang § 174 BGB ein:"Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. 2Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte."

Im Übrigen solltest Du diese Frage lieber im RA-Thread stellen!
Kasimir
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Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von Kasimir »

Rahbari hat geschrieben:Auf was willst Du hinaus? :-k
Ich glaube die Frage ist ein Scherz. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Eagnai
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Registriert: Freitag 6. April 2007, 19:12

Beitrag von Eagnai »

Ich versteh's gerade auch nicht... irgendeine Vollmacht musst du doch vorgelegt haben?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wo ist das Problem? Mandant beauftragt Kanzlei. In dieser Vollmacht wird wohl regelmäßig auch drin stehen, dass auch Untervolmachten möglich sind (wenn nicht: großes Problem!). Und dann Untervollmacht von Kanzlei an Dich. Also bevollmächtigt gehandelt...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

War denn die Vollmacht im Original oder in Kopie im Schriftsatz als Anlage anbei? Wenn nicht ist das ein großes Problem bei einseitigen Willenserklärungen, vgl. § 174 BGB, wenn die Vollmacht nicht im Original dabei ist.

Oder akzeptiert der Gegenanwalt die (wirksame) Vollmacht einfach nicht? Das ist dann sein eigenes Problem.

Oder hast du keine wirksame Untervollmacht?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich weiß nicht, was an dieser Frage ein Scherz sein soll.
Wenn ihr keine Ahnung habt, dann antwortet doch einfach nicht.

Danke aber Jenseman und Horst Pital für eure Antworten.

Natürlich hab ich ne Untervollmacht, und in der Vollmacht der Kanzlei steht auch drin, dass Untervollmachten erteilt werden dürfen.

Ich wusste nur nicht - und hab dies auch noch NIE vorlegen müssen -, dass man bei nem Schriftsatz an das Gericht irgendeine Vollmacht vorlegen muss.
ready_or_not
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Registriert: Samstag 15. Januar 2005, 12:14

Beitrag von ready_or_not »

Muss man als Anwalt (bin selber keiner ...) mE auch nur auf Aufforderung durch die Gegenseite, wobei diese Aufforderung regelmäßig als "schlechter Stil" gilt. Relevant in der Tat aber lediglich bei einseitigen Willenserklärungen, vgl. § 174 BGB.
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