Tageweise Arbeit in "StGB-Kanzlei"
Moderator: Verwaltung
du sperrst dich so virulent gegen einen Anruf -gibt's denn dafür ne Begründung?
Im Ernst: meinst, die haben Bock, dich zurückzurufen? Im Zweifelsfall nicht. Also geh du den ersten Schritt, und zwar ohne Zeugnis vorneweg.
Im Zweifelsfall kommt es auf die Persönlichkeit an - Noten werden eh vorausgesetzt.
Im Ernst: meinst, die haben Bock, dich zurückzurufen? Im Zweifelsfall nicht. Also geh du den ersten Schritt, und zwar ohne Zeugnis vorneweg.
Im Zweifelsfall kommt es auf die Persönlichkeit an - Noten werden eh vorausgesetzt.
Ja, ich bin sehr schüchtern und lispele.
Ich sperr mich gar nicht gegen Anrufe, glaube aber, dass *ich* als Personalmacker lieber erst mal was schriftliches hätte, um in Ruhe abzuchecken. Würde mich hingegen jemand anrufen und lossprudeln "Hallo mein Name ist Müller, hatte zwanzig Punkte im ersten Staatsexamen, kann ich bei Ihnen arbeiten", würde mir das weniger gut gefallen. .. Anhand der bisherigen Beiträge ist mir auch nicht wirklich aufgegangen, wieso es andersrum besser sein sollte.
Übrigens fände ich es eine an Größenwahnsinn grenzende Borniertheit, wenn Kanzleien tatsächlich zu faul wären, auf ein Bewerbungschreiben mit einem Telefonanruf zu reagieren.
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Gibts eigentlich auch Kanzleien außerhalb des Wirtschaftsstrafrechts, die einen womöglich beschäftigen wollen und können? Denn so Sachen wie Steuerstrafrecht, Bilanzstrafrecht, GmbH-Strafrecht und Kartellordnungswidrigkeitenrecht find ich bei näherem Überlegen doch ziemlich...
Ich sperr mich gar nicht gegen Anrufe, glaube aber, dass *ich* als Personalmacker lieber erst mal was schriftliches hätte, um in Ruhe abzuchecken. Würde mich hingegen jemand anrufen und lossprudeln "Hallo mein Name ist Müller, hatte zwanzig Punkte im ersten Staatsexamen, kann ich bei Ihnen arbeiten", würde mir das weniger gut gefallen. .. Anhand der bisherigen Beiträge ist mir auch nicht wirklich aufgegangen, wieso es andersrum besser sein sollte.
Übrigens fände ich es eine an Größenwahnsinn grenzende Borniertheit, wenn Kanzleien tatsächlich zu faul wären, auf ein Bewerbungschreiben mit einem Telefonanruf zu reagieren.
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Gibts eigentlich auch Kanzleien außerhalb des Wirtschaftsstrafrechts, die einen womöglich beschäftigen wollen und können? Denn so Sachen wie Steuerstrafrecht, Bilanzstrafrecht, GmbH-Strafrecht und Kartellordnungswidrigkeitenrecht find ich bei näherem Überlegen doch ziemlich...
Er beklagt lautstark eine Hacking-Attacke auf seine Homepage und droht gnadenlos mit strafrechtlicher Verfolgung, bösen Flüchen und Pickeln im Schritt für alle gemeinen Hacker. Da würde ich mich nicht bewerben. Irgendwie uncool.
Ich würde mich übrigens auch nie bei Menschen bewerben, die ihren Lebenslauf auf der Homepage als erwachsene Personen ohne erkennbare Reifeverzögerung mit folgendem Eintrag beginnen:
"- 1995
Abitur am Wilhelm-Remy-Gymnasium Bendorf mit Notendurchschnitt 1,0"
Steilpass
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- Registriert: Sonntag 4. Juni 2006, 00:03
Der Telefonanruf dient ja auch nur dazu, um abzuchecken, ob überhaupt Leute benötigt werden (ja: Es soll auch Kanzleien geben, die nicht mal Leute mit 20 Punkten an eben nur 2 Tagen die Woche brauchen) und ob man sich und der Kanzlei Altpapier oder die Belagerung des E-Mail-Postfachs mit Datenmüll sparen kann.evolutionrevolution hat geschrieben:Ja, ich bin sehr schüchtern und lispele.
Ich sperr mich gar nicht gegen Anrufe, glaube aber, dass *ich* als Personalmacker lieber erst mal was schriftliches hätte, um in Ruhe abzuchecken. Würde mich hingegen jemand anrufen und lossprudeln "Hallo mein Name ist Müller, hatte zwanzig Punkte im ersten Staatsexamen, kann ich bei Ihnen arbeiten", würde mir das weniger gut gefallen. .. Anhand der bisherigen Beiträge ist mir auch nicht wirklich aufgegangen, wieso es andersrum besser sein sollte.
Vielleicht sollten sie ja von sich aus auf Dich zukommen. Schließlich hast Du ja ein tolles examen.jpg, welches praktisch einer Aufforderung gleichkommt, Dich einstellen zu müssen.evolutionrevolution hat geschrieben:Ja, ich bin sehr schüchtern und lispele.
Übrigens fände ich es eine an Größenwahnsinn grenzende Borniertheit, wenn Kanzleien tatsächlich zu faul wären, auf ein Bewerbungschreiben mit einem Telefonanruf zu reagieren.
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- Registriert: Freitag 6. April 2007, 19:12
Im Ernst - zuerst anrufen halte ich auch für das mit Abstand Sinnvollste. Emails haben eben einfach den Nachteil, dass man sie kurz anklicken, flüchtig lesen (wenn überhaupt) und dann erstmal wieder vergessen und ignorieren kann... wenn man dagegen einen echten Menschen am Telefonhörer hat, kommt man nicht darum herum, ihm zumindest eine Auskunft zu geben.
Manchmal wird man zwar abgewimmelt und auf einen nie erfolgenden Rückruf oder auf ein "Muss erstmal den Chef fragen" verwiesen, aber die Information, ob überhaupt entsprechende Leute genommen werden oder z.B. gerade erst jemand eingestellt wurde, bekommt man in der Regel sofort.
Manchmal wird man zwar abgewimmelt und auf einen nie erfolgenden Rückruf oder auf ein "Muss erstmal den Chef fragen" verwiesen, aber die Information, ob überhaupt entsprechende Leute genommen werden oder z.B. gerade erst jemand eingestellt wurde, bekommt man in der Regel sofort.
- Einwendungsduschgriff
- Fossil
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- Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
- Ausbildungslevel: Doktorand
Also meine Topfbeschichtung kann man nicht anklicken, kurz lesen, etc. pipapo. SCNR.Eagnai hat geschrieben:Im Ernst - zuerst anrufen halte ich auch für das mit Abstand Sinnvollste. Emails haben eben einfach den Nachteil, dass man sie kurz anklicken, flüchtig lesen (wenn überhaupt) und dann erstmal wieder vergessen und ignorieren kann
Zum Thema:
Aber in der Tat solltest Du Dir nicht zu fein sein, die guten Menschen anzurufen. Dann weißt Du, woran Du bist. Viel Erfolg dabei!
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
- Motte
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5535
- Registriert: Sonntag 30. Oktober 2005, 19:33
- Ausbildungslevel: Au-was?
Strate in Hamburg Wie's personalmäßig aussieht, weiß ich nicht, aber das ist schon ein berühmter Vogel.evolutionrevolution hat geschrieben: Gibts eigentlich auch Kanzleien außerhalb des Wirtschaftsstrafrechts, die einen womöglich beschäftigen wollen und können?
Wenn Sie einen Schweizer Bankier aus dem Fenster springen sehen, springen Sie hinterher. Es gibt bestimmt etwas zu verdienen. (Voltaire)
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- Super Power User
- Beiträge: 763
- Registriert: Freitag 4. Mai 2007, 00:03
- Ausbildungslevel: Ass. iur.