Unterschied Großkanzleien
Moderator: Verwaltung
was mich mal interessieren würde ist, wie bei der einstellung in den justizdienst oder in den pbrigen staatsdienst darüber gedacht wird, wenn man von einer großkanzlei dorthin wechselt. finden die die berufserfahrung gut oder beäugen die einen ganz kritisch?
ich denke mir immer, dass man schon nach 1 jahr associate in ner wirtschaftskanzlei völlig raus ist aus der klassischen materie und nur noch schwer ein urteil schreiben kann. oder ist denen das egal?
und kann man ehrlich sagen, dass man wegen der enormen arbeitsbelastung wechselt? meistens stimmt das ja, aber die wollen da ja eigentlich auch keine "faulen" leute einstellen in anbetracht der tatsache, dass man auch in der justiz immer mehr zu tun hat...
ich denke mir immer, dass man schon nach 1 jahr associate in ner wirtschaftskanzlei völlig raus ist aus der klassischen materie und nur noch schwer ein urteil schreiben kann. oder ist denen das egal?
und kann man ehrlich sagen, dass man wegen der enormen arbeitsbelastung wechselt? meistens stimmt das ja, aber die wollen da ja eigentlich auch keine "faulen" leute einstellen in anbetracht der tatsache, dass man auch in der justiz immer mehr zu tun hat...
Zu ersterer Frage: Habe einen Ministerialreferatsleiter etwas Ähnliches gefragt. Es wird sehr positiv gesehen, weil derjenige idR qualifiziert ist und Berufserfahrung einbringt, die der Staat noch nicht einmal extra vergüten muss, weil derjenige im Amt bei Null anfängt.
Was mich interessieren würde ist, wie gut tatsächlich die Chancen zum Wechsel in den öD sind und wie lange sie bestehen (Altersgrenze)? Wenn man bei entsprechenden Noten die Wahl zwischen Kanzlei und öD hat und ohnehin jederzeit von der Kanzlei zum öD wechseln könnte (nur nicht umgekehrt), würd ich erstmal zur Kanzlei gehen.
Wer ist eigentlich AmunRe?
Was mich interessieren würde ist, wie gut tatsächlich die Chancen zum Wechsel in den öD sind und wie lange sie bestehen (Altersgrenze)? Wenn man bei entsprechenden Noten die Wahl zwischen Kanzlei und öD hat und ohnehin jederzeit von der Kanzlei zum öD wechseln könnte (nur nicht umgekehrt), würd ich erstmal zur Kanzlei gehen.
Wer ist eigentlich AmunRe?
- schneehase
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Die von mir gefragten Beamten wussten die Altersgrenze selbst nicht. Ich hab irgendwann als ich mich noch fürs Auswärtige Amt interessiert habe (lang ists her) mal was von 32 gelesen.
Aber irgendwie gibts da ja auch immer Sonderregeln und Unterschiede zwischen Verbeamtung und Anstellung...
Mit AmuRe meinte ich den User hier, der mehr als auffällige Beiträge von sich gibt.
Aber irgendwie gibts da ja auch immer Sonderregeln und Unterschiede zwischen Verbeamtung und Anstellung...
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Die Ägypter hatten ja bekanntlich viele Götter und haben einen exzessiven Sonnekult betrieben.
Re (Rah) ist der Sonnengott.
Aton ist die Sonnenscheibe (auch ein Gott!). Übrigens der erste Einzelgott der Geschichte!
Amun ist der Fruchtbarkeitsgott.
Allerdings habe die Ägypter irgendwann mal Amun und Re vereinigt zum König der Götter - man könnte auch Obergott sagen. Dem haben sie den größten Tempel gebaut, den Tempel des Amun-Re in Karnak.
Re (Rah) ist der Sonnengott.
Aton ist die Sonnenscheibe (auch ein Gott!). Übrigens der erste Einzelgott der Geschichte!
Amun ist der Fruchtbarkeitsgott.
Allerdings habe die Ägypter irgendwann mal Amun und Re vereinigt zum König der Götter - man könnte auch Obergott sagen. Dem haben sie den größten Tempel gebaut, den Tempel des Amun-Re in Karnak.
- nemesis
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OMGTerminatorII hat geschrieben:Die von mir gefragten Beamten wussten die Altersgrenze selbst nicht. Ich hab irgendwann als ich mich noch fürs Auswärtige Amt interessiert habe (lang ists her) mal was von 32 gelesen.
Aber irgendwie gibts da ja auch immer Sonderregeln und Unterschiede zwischen Verbeamtung und Anstellung...
Es dürfte logisch sein, dass eine Altersgrenze lediglich hinsichtlich der Einstellung z.P. oder z.A. relevant ist, denn wer würde jemanden z.P./z.A. einstellen, wenn dieser nicht auf Lebenszeit verbeamtet werden könnte!?
Hinsichtlich der Altersgrenzen könnte man die Suchfunktion bemühen oder auf den Seiten der jeweiligen Justizministerien bzw. OLGs/Generalstaatsanwaltschaften nachsehen.
"We can't shoot a dog. People, okay, but not dogs." (Riggs, Lethal Weapon 3)
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Wenn deine Leistungen mit deinem Selbstbewusstsein auch nur annähernd Schritt halten können, sehe ich für dich eine rosige Zukunft voraus!TerminatorII hat geschrieben:Die von mir gefragten Beamten wussten die Altersgrenze selbst nicht. Ich hab irgendwann als ich mich noch fürs Auswärtige Amt interessiert habe (lang ists her) mal was von 32 gelesen.
- jurabilis
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Dann muss KARRIERE ganz neu definiert werden.
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}
Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
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