Herr Dr. iur. Ass. iur. Mustermann
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Herr Dr. iur. Ass. iur. Mustermann
Ne Ahnung, warum o.g. Anrede komplett unueblich ist, obwohl sie an sich vollkommen sinnvoll waere?
- Elandee
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- jurabilis
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Das ist dogmatisch wohl falsch (aber zumindest früher str.), für die Zwecke der Argumentation in dieser Sache aber eine sinnvolle Annahme.Kran01 hat geschrieben:Dr. ist Bestandteil des Namens
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}
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- jurabilis
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Ass. Dr. klingt natürlich wie ein Assistenzarzt.Kran01 hat geschrieben:Und da im Dr. jur. einmal das jur drin ist, kann man es bei Ass. weglassen.
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}
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jurabilis hat geschrieben:...
Das ist dogmatisch wohl falsch ....
http://sprache-werner.info/Anspruch_auf ... .1923.html
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Na schnell was ergoogelt aber nicht mal den Inhalt gelesen? Der Link bestätigt doch jurabilis' Aussage: Der Dr. ist nicht Bestandteil des Namens.omertà hat geschrieben:jurabilis hat geschrieben:...
Das ist dogmatisch wohl falsch ....
http://sprache-werner.info/Anspruch_auf ... .1923.html
Zum Thread:
Statt Ass. jur. würde ich eh Assessor jur. benutzen, da sonst jeder Schlemil an einen Assistenten denkt und die Englischsprachigen noch an was ganz anderes.
Ich sehe keinen Hinderungsgrund Dr. jur. und Assessor jur. nebeneinander zu tragen. Ausser man steht als RA oder sonstiges im Berufsleben. Grade an der Uni in der Ebene unter den Profs. wird der Assessor jur. aber oft benutzt. Wer freiwillig darauf verzichtet in einer solchen Situation auf die Führung des Assessor jur. zu verzichten ist schön blöd.
Und das heisst dann Assessor jur. Dr. jur., die beiden jurs zu einem zu verschmelzen ist m.E. unüblich und ward auch in keiner anderen Berufsgattung bei anderen Abkürzungen jemals gesehen. Ausserdem sähe das lächerlich aus.
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sag mal bist du besoffen oder hast' was andereswarteschleifencandidatus hat geschrieben:omertà hat geschrieben:jurabilis hat geschrieben:...
Na schnell was ergoogelt aber nicht mal den Inhalt gelesen? Der Link bestätigt doch jurabilis' Aussage: Der Dr. ist nicht Bestandteil des Namens.
...
genommen?
genau das seht doch in dem link und genau deshalb
steht er auch dort ...
Nein, das steht da eben nicht. Lies den Artikel mal durch!omertà hat geschrieben:sag mal bist du besoffen oder hast' was anderesjurabilis hat geschrieben:...
Na schnell was ergoogelt aber nicht mal den Inhalt gelesen? Der Link bestätigt doch jurabilis' Aussage: Der Dr. ist nicht Bestandteil des Namens.
...
genommen?
genau das seht doch in dem link und genau deshalb
steht er auch dort ...
Die Judikatur vertritt hingegen die Auffassung, daß der akademische Grad (somit auch der Doktorgrad) kein Bestandteil des Namens ist.
- Baron
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Wobei man noch hinzufuegen sollte: Guys, lasst bitte das vulgaerlateinische "j" weg...Dr. iur. und nicht Dr. jur. .
Man sollte schon deshalb beide Titel Ihrem Fachgebiet zuordnen, weil das der guten Ordnung und Genauigkeit entspricht, es kann auch einen Ass. iur. Dr.med. Mustermann geben und auch einen Rechtsanwalt Ass. [fuer Lehramt, Abk. grad nicht parat] Dr. med. Mustermann.
Das Argument mit der Konsumtion ist mE falsch. Der Dr.-Titel zeigt nicht ansatzweise die weitere jur. Quali. oder schliesst sie gar mit ein (auch nicht "regelmaessig"). Es gibt eine Vielzahl von Dr. ohne 2. Staatsexamen (weil zwischen beiden Examina promoviert). Wenn man zB als Chef einer Kanzlei einen Ass. iur. Dr. iur. Mustermann vor sich hat, weiss man SICHER und SOFORT (ohne gross den Lebenslauf lesen zu muessen), dass man ihn einstellen kann. Bei einem Dr. iur. Mustermann ergeben sich Zusatzfragen. Wenn man dann noch die "Titelgeilheit" allgemein bedenkt, wundert es eben, dass der Assessor nicht mit drangehangen wird.... Sinnlos waere es eben nicht, weil es dem Adressaten klarer und genauer ueber die Kompetenz seines Gegenueber aufklaert (was ja wohl ein wichtiger Grund fuer Titel ueberhaupt ist).
Rechtsanwalt Ass. iur. Dr. iur. Mustermann ist also eine vollkommen korrekte Bezeichnung, weil logisch schluessig und zwingend, oder?
Naja egal, peinlich wuerde es doch irgendwie wirken, wenn man sich so bezeichnet ....
Man sollte schon deshalb beide Titel Ihrem Fachgebiet zuordnen, weil das der guten Ordnung und Genauigkeit entspricht, es kann auch einen Ass. iur. Dr.med. Mustermann geben und auch einen Rechtsanwalt Ass. [fuer Lehramt, Abk. grad nicht parat] Dr. med. Mustermann.
Das Argument mit der Konsumtion ist mE falsch. Der Dr.-Titel zeigt nicht ansatzweise die weitere jur. Quali. oder schliesst sie gar mit ein (auch nicht "regelmaessig"). Es gibt eine Vielzahl von Dr. ohne 2. Staatsexamen (weil zwischen beiden Examina promoviert). Wenn man zB als Chef einer Kanzlei einen Ass. iur. Dr. iur. Mustermann vor sich hat, weiss man SICHER und SOFORT (ohne gross den Lebenslauf lesen zu muessen), dass man ihn einstellen kann. Bei einem Dr. iur. Mustermann ergeben sich Zusatzfragen. Wenn man dann noch die "Titelgeilheit" allgemein bedenkt, wundert es eben, dass der Assessor nicht mit drangehangen wird.... Sinnlos waere es eben nicht, weil es dem Adressaten klarer und genauer ueber die Kompetenz seines Gegenueber aufklaert (was ja wohl ein wichtiger Grund fuer Titel ueberhaupt ist).
Rechtsanwalt Ass. iur. Dr. iur. Mustermann ist also eine vollkommen korrekte Bezeichnung, weil logisch schluessig und zwingend, oder?
Naja egal, peinlich wuerde es doch irgendwie wirken, wenn man sich so bezeichnet ....