Themensuche- was, wenn das BVerfG bald entscheidet?
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Themensuche- was, wenn das BVerfG bald entscheidet?
Also, ich habe gerade angefangen, ein Thema zu suchen. Nun d
fände ich "Pendlerpauschale" ganz interessant, unter steurrechtlichen und verfassungsrechtlichen Aspekten. Aber da ja nun evtl. das Gesetz wieder geändert werden soll und das BVerfG in absehbarer Zeit entscheiden wird, bin ich mir nicht sicher, ob das trotzdem als Diss. Sinn macht.
Hat jemand Erfahrungen in einer ähnlichen Konstellation?
fände ich "Pendlerpauschale" ganz interessant, unter steurrechtlichen und verfassungsrechtlichen Aspekten. Aber da ja nun evtl. das Gesetz wieder geändert werden soll und das BVerfG in absehbarer Zeit entscheiden wird, bin ich mir nicht sicher, ob das trotzdem als Diss. Sinn macht.
Hat jemand Erfahrungen in einer ähnlichen Konstellation?
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Also grundsätzlich würde ich von so einem Thema nicht abraten. man muss sich halt evtl. überlegen wie man rangehen will. Ich mein grade beim Thema Pendlerpauschale gibt es ja jede Menge die man schreiben kann ohne dass es gliech auf die BVerfG-Entscheidung ankommt. Es ist dann eher eine Frage des Timings. So gesehen wäre so ein Thema sogar vorteilhaft, da man weiß, dass da was kommt und man daher nicht drei Wochen vor Abgabe überrascht wird. Dass Risiko, dass sich das Thema durch die BVerfG-Entscheidung vollständig erledigt, schätze ich gering ein. Sogar bei dem Thema Vermögenssteuer ist ja nach dem BVerfG-Spruch noch einiges an Potential enthalten, das nur aufgrund einer gesetzgeberischen Entscheidung (scil. die Nicht-Einführung einer neuen derartigen Steuer) derzeit nicht wirklich aktuell ist.
Fazit: Auch in solchen Situationen kann man Themen angehen; leichter und ggf. schneller tut man sich aber sicher mit etwas anderem (das muss ja aber nicht das Kriterium sein).
Fazit: Auch in solchen Situationen kann man Themen angehen; leichter und ggf. schneller tut man sich aber sicher mit etwas anderem (das muss ja aber nicht das Kriterium sein).
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zumindest das Problem "eventuell neues Gesetz" kann man umgehen, indem man sich mehr auf generellem Gebiet bewegt und zB formuliert, wie denn das optimale Gesetz aussähe - man muss ja nicht die Meinung des BVerfG teilen Schlecht allerdings, wenn man dann in weiten Teilen konform mit dem (späteren) BVerfG-Urteil argumentiert - dann müsste man ja bei Abgabe eigene Gedanken als BVerfG-Zitat kennzeichnen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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