Strafrecht BT: Kindhäuser oder Rolf Schmidt?
Moderator: Verwaltung
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 209
- Registriert: Samstag 31. Dezember 2005, 11:34
Strafrecht BT: Kindhäuser oder Rolf Schmidt?
Hallo,
was würdet ihr nehmen, und warum?
Danke
was würdet ihr nehmen, und warum?
Danke
-
- Fossil
- Beiträge: 13077
- Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Strafrecht BT: Kindhäuser oder Rolf Schmidt?
Wenn nicht den Rengier, dann den Kindhäuser, da der es schafft Probleme gut und verhältnismäßig kurz darzustellen.
Wenn er allerdings etwas als hM bezeichnet, muss es - ebenso wie bei Rengier - nicht unbedingt unstreitig hM sein, sondern kann auch nur eine Interpretation einer 1:1-Situation zu seinen Gunsten sein
Rolf Schmidt fand ich persönlich auf Dauer nie sooo lesenswert - vom Stil und vom Schriftbild her.
Wenn er allerdings etwas als hM bezeichnet, muss es - ebenso wie bei Rengier - nicht unbedingt unstreitig hM sein, sondern kann auch nur eine Interpretation einer 1:1-Situation zu seinen Gunsten sein
Rolf Schmidt fand ich persönlich auf Dauer nie sooo lesenswert - vom Stil und vom Schriftbild her.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
-
- Power User
- Beiträge: 359
- Registriert: Dienstag 29. Januar 2008, 21:53
Re: Strafrecht BT: Kindhäuser oder Rolf Schmidt?
hi,
ich persönlich kam mit rolf schmidt sehr gut klar - gerade weil ich den aufbau der bücher sehr gefällig und sehr problemorientiert fand - hat mich gut durch die großen scheine gebracht und würde im zweifel dort mein geld reininvestieren.
ich denke, der schmidt ist vor allem dann gut, wenn man noch an einem ordentlichen aufbau arbeitet und auch anhand von aufbauschemata die probleme des jeweiligen themas abarbeiten möchte - muss eben zum persölichen arbeitsstil passen...
lg - lucyyy
ich persönlich kam mit rolf schmidt sehr gut klar - gerade weil ich den aufbau der bücher sehr gefällig und sehr problemorientiert fand - hat mich gut durch die großen scheine gebracht und würde im zweifel dort mein geld reininvestieren.
ich denke, der schmidt ist vor allem dann gut, wenn man noch an einem ordentlichen aufbau arbeitet und auch anhand von aufbauschemata die probleme des jeweiligen themas abarbeiten möchte - muss eben zum persölichen arbeitsstil passen...
lg - lucyyy
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen.
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 209
- Registriert: Samstag 31. Dezember 2005, 11:34
Re: Strafrecht BT: Kindhäuser oder Rolf Schmidt?
Kannst Du das mit dem Stil evtl. näher beschreiben?julée hat geschrieben: Rolf Schmidt fand ich persönlich auf Dauer nie sooo lesenswert - vom Stil und vom Schriftbild her.
Ich finde nämlich einige Passagen bei RS schwer zu lesen. Hemmer und AS sind dagegen fast immer sehr leicht und flüssig zu lesen.
RS ist jedoch viel umfangreicher als die meisten anderen Lehrbücher (im Strafrecht AT z.B. ausführlicher als Wessels/Beulke), und erst recht als Hemmer und AS, so dass ich immer Sorge habe etwas wichtiges zu verpassen (z.B. das Problem des lokalen Hagels im Schuldrecht).
Dann mache ich mir aber wieder Sorgen, dass RS evtl. zu ausführlich ist (fast 1000 Seiten zum Schuldrecht BT).
- Einwendungsduschgriff
- Fossil
- Beiträge: 14744
- Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
- Ausbildungslevel: Doktorand
Re: Strafrecht BT: Kindhäuser oder Rolf Schmidt?
DEN wünsch ich Dir im Examen.HM84 hat geschrieben:(z.B. das Problem des lokalen Hagels im Schuldrecht).
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
- TaxMan
- Urgestein
- Beiträge: 8335
- Registriert: Montag 14. März 2005, 18:59
- Ausbildungslevel: Wirtschaftsjurist
Re: Strafrecht BT: Kindhäuser oder Rolf Schmidt?
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:DEN wünsch ich Dir im Examen.HM84 hat geschrieben:(z.B. das Problem des lokalen Hagels im Schuldrecht).
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
-
- Urgestein
- Beiträge: 6456
- Registriert: Donnerstag 28. Dezember 2006, 09:04
Re: Strafrecht BT: Kindhäuser oder Rolf Schmidt?
Welchen BT-Bereich meinst du denn?
Re: Strafrecht BT: Kindhäuser oder Rolf Schmidt?
Die gesamte Schmidt-Reihe zeichnet sich meiner Ansicht nach durch ein ausgewogenes Verhältnis aus abstrakter Darstellung und eingängigen Beispielfällen aus, die es mir oftmals erleichterten einen Zugang zur jeweiligen Problematik zu finden, indem ich mir die Praxisrelevanz verdeutlichte. Aber das hängt nunmal wiederum vom Lerntyp ab.
Letztlich hängt es auch noch vom Verwendungszweck ab - für den großen Schein sollten wohl alle in Betracht kommenden Kandidaten mehr als ausreichend sein.
Letztlich hängt es auch noch vom Verwendungszweck ab - für den großen Schein sollten wohl alle in Betracht kommenden Kandidaten mehr als ausreichend sein.
-
- Fossil
- Beiträge: 13077
- Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Strafrecht BT: Kindhäuser oder Rolf Schmidt?
Schwierig, es genau zu analysieren, aber ich habe immer wieder mal bei Rolf Schmidt reingeschaut und mir gedacht "ja, nicht schlecht", aber nach ein paar Seiten stellte sich immer eher ein "Wie viel muss ich noch lesen?" ein, als ein "Spannend, wann kann ich das Buch zuende lesen?" - für mich nicht unbedingt die beste Voraussetzung ein Buch komplett zu lesenHM84 hat geschrieben:Kannst Du das mit dem Stil evtl. näher beschreiben?julée hat geschrieben: Rolf Schmidt fand ich persönlich auf Dauer nie sooo lesenswert - vom Stil und vom Schriftbild her.
Ich finde nämlich einige Passagen bei RS schwer zu lesen. Hemmer und AS sind dagegen fast immer sehr leicht und flüssig zu lesen.
RS ist jedoch viel umfangreicher als die meisten anderen Lehrbücher (im Strafrecht AT z.B. ausführlicher als Wessels/Beulke), und erst recht als Hemmer und AS, so dass ich immer Sorge habe etwas wichtiges zu verpassen (z.B. das Problem des lokalen Hagels im Schuldrecht).
Dann mache ich mir aber wieder Sorgen, dass RS evtl. zu ausführlich ist (fast 1000 Seiten zum Schuldrecht BT).
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
-
- Mega Power User
- Beiträge: 1762
- Registriert: Sonntag 27. Juni 2004, 12:43
- Ausbildungslevel: Doktorand
Re: Strafrecht BT: Kindhäuser oder Rolf Schmidt?
ich hatte auch immer das prob das richtige Buch für StrafR zu finden
hab mit beiden gearbeitet (auch weil ich die Übung bei Prof Kindhäuser gemacht habe), aber den Rolf Schmidt gekauft
wobei ich im StrafR BT auch viel mit mehreren Büchern in der Bib gelernt hab, irgendwie war mir da nie eins "komplett" genug
hab mit beiden gearbeitet (auch weil ich die Übung bei Prof Kindhäuser gemacht habe), aber den Rolf Schmidt gekauft
wobei ich im StrafR BT auch viel mit mehreren Büchern in der Bib gelernt hab, irgendwie war mir da nie eins "komplett" genug
-
- Urgestein
- Beiträge: 6456
- Registriert: Donnerstag 28. Dezember 2006, 09:04
Re: Strafrecht BT: Kindhäuser oder Rolf Schmidt?
In den Vermögensdelikten sehe ich den Mitsch vorne, Stil und Aufbereitung sind mir da sympathisch.
Bei den Delikten gegen die Allgemeinheit und die Person wird es schon schwieriger. Da muss man wohl auf Rengier zurückgreifen, evtl. ergänzend im Maurach/Schroeder/Maiwald nachlesen.
Rolf Schmidt ist m. E. bestenfalls ein mittelmäßiges "Lehrbuch".
Bei den Delikten gegen die Allgemeinheit und die Person wird es schon schwieriger. Da muss man wohl auf Rengier zurückgreifen, evtl. ergänzend im Maurach/Schroeder/Maiwald nachlesen.
Rolf Schmidt ist m. E. bestenfalls ein mittelmäßiges "Lehrbuch".
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 209
- Registriert: Samstag 31. Dezember 2005, 11:34
Re: Strafrecht BT: Kindhäuser oder Rolf Schmidt?
Genau so ist es bei mir auch, ganz genau so.julée hat geschrieben:Schwierig, es genau zu analysieren, aber ich habe immer wieder mal bei Rolf Schmidt reingeschaut und mir gedacht "ja, nicht schlecht",
aber nach ein paar Seiten stellte sich immer eher ein "Wie viel muss ich noch lesen?" ein, als ein "Spannend, wann kann ich das Buch zuende lesen?" - für mich nicht unbedingt die beste Voraussetzung ein Buch komplett zu lesen
Wenn ich z.B. im Zug sitze kann ich AS-Skripte oder andere Lehrbücher problemlos lesen. Wenn ich RS dabei habe lese ich ein paar Seiten, und gucke dann lieber ein paar Stunden aus dem Fenster.
Mit RS schaffe ich es auch fast nie mein vorgenommenes Pensum am Tag zu lesen, weil ich immer Probleme habe das Buch aufzuschlagen.
Mit anderen Büchern geht das hingegen gut.
Wenn ich dann aber im RS z.B. einen Streitstand finde, oder irgendwas anderes was im anderen Buch nicht drinsteht denke ich mir immer, dass ich doch besser bei RS bleibe, da genau dieses Problem ja im Examen drankommen könnte, und dann weiß ich von nichts.
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5181
- Registriert: Samstag 13. November 2004, 13:22
- Ausbildungslevel: Doktorand
Re: Strafrecht BT: Kindhäuser oder Rolf Schmidt?
Ich finde im StrafR ja den Joecks super, wenn man schon etwas Überblick hat. Da finde ich immer recht schnell, was ich suche .
-
- Power User
- Beiträge: 359
- Registriert: Dienstag 29. Januar 2008, 21:53
Re: Strafrecht BT: Kindhäuser oder Rolf Schmidt?
bitte nicht falsch verstehen, aber ich finde ein as-skript ist ein schlechter vergleich zu rs - as ist meiner meinung nach, einfach nicht umfangreich genug - da kann ich deine bedenken hinsichtlich dem "verpassen von streitständen" noch verstehen.HM84 hat geschrieben:Wenn ich z.B. im Zug sitze kann ich AS-Skripte oder andere Lehrbücher problemlos lesen
warum muss es denn ausgerechnet rs oder kindhäuser sein? hast du dir schonmal die bt-lehrbücher aus der schwerpunkte-reihe angesehen? - mit dem arbeiten bei uns viele.
den gerade genannten joecks kann ich auch wärmstens empfehlen.
lg - lucyyy
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen.
-
- Super Power User
- Beiträge: 1375
- Registriert: Dienstag 23. August 2005, 20:41
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Strafrecht BT: Kindhäuser oder Rolf Schmidt?
Wenn du meinst, dass das Buch nicht prägnant genug ist, dann benutze es nicht.HM84 hat geschrieben:Genau so ist es bei mir auch, ganz genau so.julée hat geschrieben:Schwierig, es genau zu analysieren, aber ich habe immer wieder mal bei Rolf Schmidt reingeschaut und mir gedacht "ja, nicht schlecht",
aber nach ein paar Seiten stellte sich immer eher ein "Wie viel muss ich noch lesen?" ein, als ein "Spannend, wann kann ich das Buch zuende lesen?" - für mich nicht unbedingt die beste Voraussetzung ein Buch komplett zu lesen
Umfassendes Detailwissen steht auch im Strafrecht für's Examen in schlechtem Kosten/Nutzen-Verhältnis. Es besteht immer die Gefahr, dass etwas zu diskutieren ist, von dem du nichts gehört hast (und sei es nur, dass ein aktuelles Urteil zugrunde liegt).Wenn ich dann aber im RS z.B. einen Streitstand finde, oder irgendwas anderes was im anderen Buch nicht drinsteht denke ich mir immer, dass ich doch besser bei RS bleibe, da genau dieses Problem ja im Examen drankommen könnte, und dann weiß ich von nichts.
Das soll nicht heißen, dass du keine Streitstände lernen solltest, aber m.E. fehlt in diesem Thread bislang die wichtige Information, ob es um die große Übung oder das Examen geht. Für die große Übung sind alle bereits genannten Bücher/Skripten völlig ausreichend, sodass du im Grunde nach dem persönlichen Geschmack gehen kannst. Wichtiger als die Details sollten hier die Grundstrukturen sein, und die "größeren" Probleme, die für das Verständnis der einzelnen Bereiche elementar sind (i.e. Vermögensbegriffe, Verhältnis §§ 249, 253, Zueignungsobjekt bei §§ 242, 246 etc.) - überflüssig hingegen wäre es, dutzend Ansichten zum Begriff des gefährlichen Werkzeug iSv § 244 zu lernen.
In der Examensvorbereitung nicht vergessen, dass Strafrecht nach vielen Prüfungsordnungen nur noch 1/6 der Klausuren ausmacht. Wenn du dich in Zivil- und Ö-Recht einigermaßen sicher fühlst, kannst du gut mit dem ja schon empfohlenen Joecks das Strafrecht vertiefen
Kann ich nicht nachvollziehen, mir ist kaum etwas bei A/S als fehlend aufgefallen. Ich würde jedenfalls vom Umfang auch nicht mehr lernen, als da drin steht, mehr lohnt sich m.E. im Strafrecht für's Examen nicht.lucyyy hat geschrieben:bitte nicht falsch verstehen, aber ich finde ein as-skript ist ein schlechter vergleich zu rs - as ist meiner meinung nach, einfach nicht umfangreich genug - da kann ich deine bedenken hinsichtlich dem "verpassen von streitständen" noch verstehen.