Referendariat unterbrechen
Moderator: Verwaltung
- schlafkatze
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Re: Referendariat unterbrechen
Aus aktuellem Anlaß hier für alle unterbrechungswilligen Kollegen aus NRW folgende sowohl durch Gespräche mit der Ref.-Stelle am OLG Köln als auch durch das JAG NRW (§ 31 Abs. 2) abgesichterte Information:
Man hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entlassung aus dem und Wiedereinstellung in den Referendarsdienst, wenn die Unterbrechung mindestens 6 Monate beträgt.
Dazu bedarf es keiner Angabe von Gründen!!
Daneben, und das wird oft verwechselt, braucht man einen wichtigen Grund nur, wenn die Unterbrechung weniger als 6 Monate betragen soll.
Die oftmals gehörte Äußerung, man würde ja gerne unterbrechen, aber "leider" sei man nun mal nicht krank/schwanger/Doktorand, ist also zumindest in NRW unbegründet.
Dass der Ausstieg auf Zeit trotzdem für die meisten ausscheidet, hat keine rechtlichen, sondern nur tatsächliche Gründe.
Das einzige Problem, das sich nämlich im Falle eines Ausstiegs stelllt, ist die Finanzierung, da das Ref.Gehalt für die Dauer der Unterbrechung (natürlich) wegfällt.
Ansonsten wird in deiner Personalakte nur die Unterbrechung vermerkt, mehr nicht, was sollte auch sonst da drin stehen, wenn man keine Gründe angeben muss.
Man kann höchstens in späteren Vorstellungsgesprächen auf die "kleine Pause" angesprochen werden, aber wenn du einigermaßen plausible Gründe angeben kannst, vielleicht auch noch durch eine Tätigkeit als Wiss.Mit. belegen kannst, dass du die Zeit nicht nur zum Gammeln genutzt hast und ansonsten die Note stimmt, sollte das auch kein großes Problem darstellen.
Ich werde demnächst u.a. aus privaten Gründen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und für 6 Monate "aussteigen".
Übrigens gehen alleine aus meiner AG noch 5 Leute mit mir diesen Schritt, was insgesamt 25% der AG ausmacht!
Man hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entlassung aus dem und Wiedereinstellung in den Referendarsdienst, wenn die Unterbrechung mindestens 6 Monate beträgt.
Dazu bedarf es keiner Angabe von Gründen!!
Daneben, und das wird oft verwechselt, braucht man einen wichtigen Grund nur, wenn die Unterbrechung weniger als 6 Monate betragen soll.
Die oftmals gehörte Äußerung, man würde ja gerne unterbrechen, aber "leider" sei man nun mal nicht krank/schwanger/Doktorand, ist also zumindest in NRW unbegründet.
Dass der Ausstieg auf Zeit trotzdem für die meisten ausscheidet, hat keine rechtlichen, sondern nur tatsächliche Gründe.
Das einzige Problem, das sich nämlich im Falle eines Ausstiegs stelllt, ist die Finanzierung, da das Ref.Gehalt für die Dauer der Unterbrechung (natürlich) wegfällt.
Ansonsten wird in deiner Personalakte nur die Unterbrechung vermerkt, mehr nicht, was sollte auch sonst da drin stehen, wenn man keine Gründe angeben muss.
Man kann höchstens in späteren Vorstellungsgesprächen auf die "kleine Pause" angesprochen werden, aber wenn du einigermaßen plausible Gründe angeben kannst, vielleicht auch noch durch eine Tätigkeit als Wiss.Mit. belegen kannst, dass du die Zeit nicht nur zum Gammeln genutzt hast und ansonsten die Note stimmt, sollte das auch kein großes Problem darstellen.
Ich werde demnächst u.a. aus privaten Gründen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und für 6 Monate "aussteigen".
Übrigens gehen alleine aus meiner AG noch 5 Leute mit mir diesen Schritt, was insgesamt 25% der AG ausmacht!
Zuletzt geändert von Spencer am Donnerstag 4. September 2008, 17:58, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Referendariat unterbrechen
Mit anderen Worten: sollten mir wieder derartige Probleme zustoßen wie vorm Ersten, kann ich durchaus die Reißleine ziehen (auch wenn ich das wirklich nicht hoffen will).
Interessante Info...
Gruß Missy
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Re: Referendariat unterbrechen
Gilt das ausschließlich für NRW oder gibt es in anderen Bundesländern auch diese Möglichkeit ?
Wenn nein, wäre es dann eine wesentlich Ungleichbehandlung ?
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Re: Referendariat unterbrechen
In Berlin gibt es diese Möglichkeit auch, § 15 Abs. 1 JAG. Allerdings "soll" eine Wiedereinstellung nicht vor Ablauf von 12 Monaten erfolgen.
- Ropebridgecrossing
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Re:
Sehr schön! Habe meinen Kaffee verschüttet vor Lachen.Bierwartanwärter hat geschrieben:Eine psychische Macke ist für den Staatsdienst conditio sine qua....Alan! Wie heißt das noch?
@Missy: Ein paar aus meiner AG haben kurz vorm Examen unterbrochen. Ich weiß auch nicht, wie das ablief, aber es ist in Hessen doch wohl noch ganz gut möglich, ohne dass wirklich etwas schlimmes passiert sein muss.
(\\_/)
(O.o)
(> < ) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to Mitte Nord domination!
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Re: Referendariat unterbrechen
Ich nehm mir das trotzdem mal nicht vor. Mein Elan ist eh schon am Ende noch bevor ich richtig angefangen habe. Weil wenn ich mich gedanklich erstmal darauf einlasse zu schieben, dann trete ich mich selber nicht mehr genug in den Hintern und drücke mich ums Klausurenschreiben o.ä.
Das bringt nichts.
Gruß Missy
Das bringt nichts.
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Re: Referendariat unterbrechen
Zeit ist Geld und Zeit ist Vorteil,
daher kotzen mich solche wesentlichen Unterschiede in den Bundesländern an.
selbstverständlich bringt es was, wenn jemand statt 2 dann 2,5 oder 3 Jahre Zeit hat sich auf die Klausuren vorzubereiten. Wenn er den Vorteil nicht nutzt ist es sein eigenes Bier.
daher kotzen mich solche wesentlichen Unterschiede in den Bundesländern an.
selbstverständlich bringt es was, wenn jemand statt 2 dann 2,5 oder 3 Jahre Zeit hat sich auf die Klausuren vorzubereiten. Wenn er den Vorteil nicht nutzt ist es sein eigenes Bier.
Re: Referendariat unterbrechen
So ist es.
Re: Referendariat unterbrechen
Trotzdem muß ich mir nicht sagen, ich MUSS jetzt unterbrechen, weil mir sonst Chancen flöten gehen.
Wenn ich vorm Examen feststelle, ich bestehe keine einzige Klausur und kriege überhaupt nix auf die Reihe kann ich es ja immer noch machen. So realitätsfern bin ich nicht.
Ich würde es aber schon gern in der vorgegebenen Zeit schaffen.
Gruß Missy
Wenn ich vorm Examen feststelle, ich bestehe keine einzige Klausur und kriege überhaupt nix auf die Reihe kann ich es ja immer noch machen. So realitätsfern bin ich nicht.
Ich würde es aber schon gern in der vorgegebenen Zeit schaffen.
Gruß Missy
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Re: Referendariat unterbrechen
Hallo,
ich denke ebenfalls darüber nach, auszusteigen. Ich mache mein Referendariat in Bayern und würde in knapp 2 Monaten mein Examen schreiben.
Ich habe im Moment private Probleme, deswegen habe ich schon seit Monaten nicht mehr wirklich effektiv gelernt. Auch werde ich wohl nicht in der Lage sein, das Examen mitzuschreiben.
Am liebsten wäre es mir, wenn ich irgendwie aussteigen könnte, um erstmal meine Probleme (ohne Examensdruck) in den Griff zu bekommen.
Hat jemand speziell in Bayern dazu schon Erfahrungen gemacht und weiß wie das abläuft?
ich denke ebenfalls darüber nach, auszusteigen. Ich mache mein Referendariat in Bayern und würde in knapp 2 Monaten mein Examen schreiben.
Ich habe im Moment private Probleme, deswegen habe ich schon seit Monaten nicht mehr wirklich effektiv gelernt. Auch werde ich wohl nicht in der Lage sein, das Examen mitzuschreiben.
Am liebsten wäre es mir, wenn ich irgendwie aussteigen könnte, um erstmal meine Probleme (ohne Examensdruck) in den Griff zu bekommen.
Hat jemand speziell in Bayern dazu schon Erfahrungen gemacht und weiß wie das abläuft?
- showbee
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Re: Referendariat unterbrechen
Bierwarte, geht jetzt der Trend nach dem Zweithandy zum Zweitavatar?
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Re: Referendariat unterbrechen
offtopic,showbee hat geschrieben:Bierwarte, geht jetzt der Trend nach dem Zweithandy zum Zweitavatar?
hat jemand mal weitere Informationen über die Regelungen in anderen Bundesländern ?
Beim JPA Nord blicke ich nicht im geringsten durch
Re: Referendariat unterbrechen
Hey Leute,
den Beitrag von Spencer fand ich echt interessant...hätte ich mal eher wissen sollen, dass man das Ref. auch ohne Angabe von Gründen unterbrechen kann.
Was mich interessieren würde: Weiß jemand, ob eine Unterbrechung auch noch nach der schriftlichen Prüfung (und vor der mündlichen, also noch in der Zeit des § 31 I JAG NRW) möglich ist? Oder schon mal von jemandem gehört, der das gemacht hat? Der Gesetzeswortlaut (§ 31 II JAG NRW) dürfte zumindest nicht dagegen sprechen...
den Beitrag von Spencer fand ich echt interessant...hätte ich mal eher wissen sollen, dass man das Ref. auch ohne Angabe von Gründen unterbrechen kann.
Was mich interessieren würde: Weiß jemand, ob eine Unterbrechung auch noch nach der schriftlichen Prüfung (und vor der mündlichen, also noch in der Zeit des § 31 I JAG NRW) möglich ist? Oder schon mal von jemandem gehört, der das gemacht hat? Der Gesetzeswortlaut (§ 31 II JAG NRW) dürfte zumindest nicht dagegen sprechen...
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Re: Referendariat unterbrechen
Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass du zwischen dem schriftlichen und mündlichen Teil nicht unterbrechen kannst. Eine Fundstelle habe ich nicht gefunden. Ich weiß nur, dass es bei uns sogar nicht mal möglich war, als jemand krank geworden ist (Handbruch) und erst 4 Wochen vor dem schriftlichen Examen wieder schreiben konnte. Sie wollte dann wegen Krankheit ihr Examen verschieben. Der Antrag wurde abgelehnt. Deshalb würde ich in deinem Fall auch mit einem ablehnenden Antrag rechnen.
Um sicher zu gehen, frag doch mal bei deinem zuständigen Sachbearbeiter nach...
Aber halte uns dann bitte auf dem Laufenden. Ist ja schließlich ganz interessant zu wissen.
Um sicher zu gehen, frag doch mal bei deinem zuständigen Sachbearbeiter nach...
Aber halte uns dann bitte auf dem Laufenden. Ist ja schließlich ganz interessant zu wissen.