Fall Fallag
Moderator: Verwaltung
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Fall Fallag
Hallo!
Lernt sonst noch jemand mit den netten Fallbearbeitungsbüchern vom Fall Fallag?
Ich war nämlich in der Buchhandlung und hab mir das BGB AT und das Strafrecht AT geholt, komm damit bis jetzt gut zurecht, bin aber zugleich ganz enttäuscht, weil ich vom FF nirgendwo ne Ausgabe zum Staatsrecht finde.
Weiß jemand, ob es Fälle zum Staatsrecht überhaupt vom Fall Fellag gibt?
Wenn nein, kann mir dann jemand ein gleichwertiges oder vllt sogar noch besseres Falllösungsbuch zum SR empfehlen?
Gruß
Lernt sonst noch jemand mit den netten Fallbearbeitungsbüchern vom Fall Fallag?
Ich war nämlich in der Buchhandlung und hab mir das BGB AT und das Strafrecht AT geholt, komm damit bis jetzt gut zurecht, bin aber zugleich ganz enttäuscht, weil ich vom FF nirgendwo ne Ausgabe zum Staatsrecht finde.
Weiß jemand, ob es Fälle zum Staatsrecht überhaupt vom Fall Fellag gibt?
Wenn nein, kann mir dann jemand ein gleichwertiges oder vllt sogar noch besseres Falllösungsbuch zum SR empfehlen?
Gruß
Chuck Norris kann nach § 433 BGB Eigentum übertragen.
- Borbarad
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Re: Fall Fallag
Hab mir BGB AT im ersten Semester geholt und da wars noch brauchbar wegen des genauen feinschrittigen Gutachtenstils. Gestört hat mich damals aber eindeutig dass der Autor den Leser mit einem Vollidioten gleichsetzt und diesen auch dementsprechend grenzdebil anspricht. Wenn das in deiner Ausgabe so sein sollte musst du selbst wissen obs dich stört oder nicht:)
Wegen Staatsrecht: Schreib doch mal ne Mail an den Verlag, die sollten dir weiterhelfen können
Gruß
Borbi
Wegen Staatsrecht: Schreib doch mal ne Mail an den Verlag, die sollten dir weiterhelfen können
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Borbi
http://www.youtube.com/watch?v=uiskWM1hzL8
I wanna stand with you on a mountain I wanna bathe with you in the sea I wanna lay like this forever Until the sky falls down on me..
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Re: Fall Fallag
Genau das hat mich auch wahnsinnig gemacht, so dass ich die FallFallag-Bücher nach dem ersten Semester nie wieder verwendet habe. Sie sind aber auch eindeutig für absolute Anfänger gedacht und für diese m.E. auch durchaus brauchbar, wenn man den Stil des Autors ertragen kann.Borbarad hat geschrieben:Gestört hat mich damals aber eindeutig dass der Autor den Leser mit einem Vollidioten gleichsetzt und diesen auch dementsprechend grenzdebil anspricht.
Zum öffentlichen Recht gibt es nur ein Buch zum Verwaltungsrecht, zum Staatsrecht leider gar keins... da wirst du auf ein anderes Falllösungsbuch zurückgreifen müssen.
- Motte
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Re: Fall Fallag
Die kleinen Fälle von Hemmer!
Wenn Sie einen Schweizer Bankier aus dem Fenster springen sehen, springen Sie hinterher. Es gibt bestimmt etwas zu verdienen. (Voltaire)
Re: Fall Fallag
Ohne Fall Fallag (das klingt schon so geil) zu kennen kann ich für Anfänger empfehlen:
- Eltzschig/Wenzel im BGB AT,
- im Staatsrecht Butzer/Epping iVm dem Klausurenkurs von Degenhart und
- im Strafrecht ist der Klausurenkurs (bzw. die Klausurenkurse) von Beulke das non plus ultra.
Gruß,
Ersti01.
- Eltzschig/Wenzel im BGB AT,
- im Staatsrecht Butzer/Epping iVm dem Klausurenkurs von Degenhart und
- im Strafrecht ist der Klausurenkurs (bzw. die Klausurenkurse) von Beulke das non plus ultra.
Gruß,
Ersti01.
- BuggerT
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Re: Fall Fallag
Welche Bücher es vom Fall-Fallag gibt, findet sich - welch Wunder - auf deren Homepage: http://www.fall-fallag.de/
Zum Staatsrecht kann man durchaus ins Hemmer-Fallbüchlein schauen. Ist mE auch für Anfänger ohne weiteres geeignet.
grtz
BuggerT
Zum Staatsrecht kann man durchaus ins Hemmer-Fallbüchlein schauen. Ist mE auch für Anfänger ohne weiteres geeignet.
grtz
BuggerT
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Re: Fall Fallag
Du hast Recht, der Ausdrucksstil ist auch so ein bisschen kindergartenmäßig, nicht wirklich wie von Jurist zu Jurist, sondern eher wie für einen geistig Zurückgebliebenen.Borbarad hat geschrieben: Gestört hat mich damals aber eindeutig dass der Autor den Leser mit einem Vollidioten gleichsetzt und diesen auch dementsprechend grenzdebil anspricht. Wenn das in deiner Ausgabe so sein sollte musst du selbst wissen obs dich stört oder nicht:)
Borbi
Aber als blutigen Anfänger soll mich das nicht weiter stören, wie gesagt, ich komm gut damit zurecht.
Ihr habt wiederholt den Hemmer als Fallbuch genannt, der scheint wohl wirklich gut zu sein, weil ich überall von ihm höre.
Na ja, danke für die Tipps, werd dann mal schauen, was ich mir für SR besorge.
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Re: Fall Fallag
Hm, das erklärt, dass mir der Stil eigentlich ganz gut gefiel.RechtInteressant hat geschrieben:Du hast Recht, der Ausdrucksstil ist auch so ein bisschen kindergartenmäßig, nicht wirklich wie von Jurist zu Jurist, sondern eher wie für einen geistig Zurückgebliebenen.Borbarad hat geschrieben: Gestört hat mich damals aber eindeutig dass der Autor den Leser mit einem Vollidioten gleichsetzt und diesen auch dementsprechend grenzdebil anspricht.
Manchmal denke ich, ich sollte Jura studieren. Und dann fällt's mir wieder ein.
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Re: Fall Fallag
als anfänger im staatsrecht würde ich mir wieder von alpmann schmidt die grundlagen fälle zulegen. alle wichtigen fälle im staatsrecht sind dort im gutachtenstil gelöst. einfach alle auswendiglernen, mehr wird dir in der klausur auch nicht begegnen.
im bgb at und strafr at habe ich auch mit dem fall fallag angefangen. ausgezeichnet und wichtig, um aufbau und struktur des gutachtens zu erlernen. leider behandelt jeder fall nur ein kleines problem, einen richtigen fall wie in der abschlussklausur findet man dort also nicht.
außerdem beinhalten die fälle teilweise gravierende fehler, so waren nach meinung mehrerer vertrauensschaden und erfüllungsschaden falsch berechnet oder der § 110 BGB falsch angewendet - und wenn das den einzigen problempunkt im fall darstellt ist das schon schwerwiegend.
den schreibstil fand ich jetzt nicht so schlimm, den überliest man eben. ich würde als anfänger wieder mit dem buch lernen, gerade wegen des aufbaus.
im bgb at und strafr at habe ich auch mit dem fall fallag angefangen. ausgezeichnet und wichtig, um aufbau und struktur des gutachtens zu erlernen. leider behandelt jeder fall nur ein kleines problem, einen richtigen fall wie in der abschlussklausur findet man dort also nicht.
außerdem beinhalten die fälle teilweise gravierende fehler, so waren nach meinung mehrerer vertrauensschaden und erfüllungsschaden falsch berechnet oder der § 110 BGB falsch angewendet - und wenn das den einzigen problempunkt im fall darstellt ist das schon schwerwiegend.
den schreibstil fand ich jetzt nicht so schlimm, den überliest man eben. ich würde als anfänger wieder mit dem buch lernen, gerade wegen des aufbaus.
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Re: Fall Fallag
mach das bitte bloß nicht...ersti-eric hat geschrieben:alle wichtigen fälle im staatsrecht sind dort im gutachtenstil gelöst. einfach alle auswendiglernen, mehr wird dir in der klausur auch nicht begegnen.
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
- lawlita
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Re: Fall Fallag
Dito. Jura ist doch nicht MedizinFlash hat geschrieben:mach das bitte bloß nicht...ersti-eric hat geschrieben:alle wichtigen fälle im staatsrecht sind dort im gutachtenstil gelöst. einfach alle auswendiglernen, mehr wird dir in der klausur auch nicht begegnen.
Ich habe mich auf die Schuldrechtsklausur damals mit den fallag Büchern vorbereitet. Nicht nur dass der Schreibstil einem nach einer Weile gehörig auf den Keks geht, das Arbeiten mit der Reihe ist auch riskant. Es werde ganze (klausurrelevante!) Themenbereiche ausgeklammert, weil sie sich nicht an einem so hübschen kleinen Fall erklären lassen.
Nur mit solchen Fallbüchern zu arbeiten, hilft vielleicht, wenn man Glück hat, noch über die ersten Klausuren hinweg, der Weg des geringsten Widerstands rächt sich aber spätestens in der Examensvorbereitung.
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Re: Fall Fallag
vielleicht hätte ich sagen sollen: auswendiglernen und verstehen. in anderen rechtsgebieten sollte man diese begriffe durchaus in umgekehrter reihenfolge lesen, speziell im staatsorganisationsrecht sollte es so aber gut funktionieren.lawlita hat geschrieben:Dito. Jura ist doch nicht MedizinFlash hat geschrieben:mach das bitte bloß nicht...ersti-eric hat geschrieben:alle wichtigen fälle im staatsrecht sind dort im gutachtenstil gelöst. einfach alle auswendiglernen, mehr wird dir in der klausur auch nicht begegnen.
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Re: Fall Fallag
Das führt mich zu einer weiteren Frage, von Alpmann-Schmidt gibt es doch auch diese Definitionssammlungen. Sind die dann analog auch zu empfehlen?ersti-eric hat geschrieben:als anfänger im staatsrecht würde ich mir wieder von alpmann schmidt die grundlagen fälle zulegen.
Ich bin nämlich wegen dieser ganzen Definitionen, mit denen wir zugeschüttet werden, ziemlich verunsichert, und nächste woche fr schreiben wir noch dazu ne bgb-probeklausur, wo ich unbedingt mitschreiben wollte.
Bei so einfachen Definitionen wie z.B. was ne Sache ist --> §90 BGB ist das kein problem. aber nicht alle stehen ja im gesetz, und dann muss man die ganzen theorien kennen, und die herrschende und die Mindermeinung dazu.
Kann mir da jemand sagen, wie ich mich in dem Dschungel zurechtfinden soll?
Gruß
Chuck Norris kann nach § 433 BGB Eigentum übertragen.
- BuggerT
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Re: Fall Fallag
Schau dir die Definitionen einfach an. Gibt's auf der AS-Homepage kostenlos als Nur-Lese-Version:
http://www.alpmann-schmidt.de/shop.aspx ... finitionen
Du brauchst ggfs. noch das FileOpen-Plugin.
grtz
BuggerT
http://www.alpmann-schmidt.de/shop.aspx ... finitionen
Du brauchst ggfs. noch das FileOpen-Plugin.
grtz
BuggerT
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Re: Fall Fallag
Ich fand die FallFallag-Bücher sehr gut! Wenn ich mir Systemwissen ins Gedächtnis zurückrufen wollte habe ich sogar während des Referendariates immer wieder mal einen Blick reingeworfen.
Besonders gelungen sind IMO die Fazits nach einem Fall. In ihnen wird Systemwissen vermittelt, das man nicht ohne weiteres in anderen Büchern findet. Vor allem sind darin Abgrenzungen zu oft ähnlichen Fällen zu finden, die dann aber doch anders zu lösen sind.
Hervorragend fand ich das Buch zum Allg. VerwaltunsR. Hat man dies vor der ersten VerwaltungsR-Vorlesung durchgearbeitet verliert man gleich zu Beginn die Scheu vor diesem Rechtsgebiet.
Absolute Kaufempfehlung!
Andi
Besonders gelungen sind IMO die Fazits nach einem Fall. In ihnen wird Systemwissen vermittelt, das man nicht ohne weiteres in anderen Büchern findet. Vor allem sind darin Abgrenzungen zu oft ähnlichen Fällen zu finden, die dann aber doch anders zu lösen sind.
Hervorragend fand ich das Buch zum Allg. VerwaltunsR. Hat man dies vor der ersten VerwaltungsR-Vorlesung durchgearbeitet verliert man gleich zu Beginn die Scheu vor diesem Rechtsgebiet.
Absolute Kaufempfehlung!
Andi