Ääähm, mal eine Frage...wie zitiert ihr in der Fußnote, wenn es kein erläuterndes Literaturverzeichnis gibt? Ich hab jetzt einige Varianten gesehen und bin mir etwas unsicher...
Und, wie macht ihr das bei Internetseiten...ich darf die zitieren, aber ich hab nicht so richtig nen Schimmer wie...ich nehme mal an "vgl. http://www.blablabla.de_blabla usw.?
Vielen Dank an den geballten Sachverstand!
Fußnoten bei fehlendem Lit.verzeichnis und Internetseiten
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Re: Fußnoten bei fehlendem Lit.verzeichnis und Internetseiten
So etwa? "Schmandsicker-Pennuschek, 42 unwichtige Fälle aus dem lippe-detmoldischen Realobligationenrecht, 14. Aufl. (1908), Rn. 38" Wenn dasselbe Werk noch einmal auftaucht, kann man sich dann kürzer fassen: "Schmandsicker-Pennuschek, wie oben Fn. ..., Rn. 77".advocate hat geschrieben:Ääähm, mal eine Frage...wie zitiert ihr in der Fußnote, wenn es kein erläuterndes Literaturverzeichnis gibt? Ich hab jetzt einige Varianten gesehen und bin mir etwas unsicher...
Das geht durchaus. Ganz wichtig in diesem Fall: dazuschreiben, wann die Seite abgerufen worden ist.Und, wie macht ihr das bei Internetseiten...ich darf die zitieren, aber ich hab nicht so richtig nen Schimmer wie...ich nehme mal an "vgl. http://www.blablabla.de_blabla usw.?
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Re: Fußnoten bei fehlendem Lit.verzeichnis und Internetseiten
Vielen Dank!!! Hast mir schon geholfen!
Beliebtheit sollte kein Maßstab für die Wahl von Politikern sein. Wenn es auf die Popularität ankäme, säßen Donald Duck und die Muppets längst im Senat