Erfahrung mit fachfremder Promotion
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Erfahrung mit fachfremder Promotion
Hat jemand eigentlich eine nicht-juristische Dissertation abgeliefert bzw. eine solche Promotion durchlaufen?
- Phaidros
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Re: Erfahrung mit fachfremder Promotion
Zum besseren Verständnis: Auf welche der Optionen zielt Deine Frage?
a) nach juristischem Studium in einem anderen Fach promoviert
b) mit Abschluss in einem anderen Fach in Jura promoviert
c) Promotion in "Grundlagenfächern"
a) nach juristischem Studium in einem anderen Fach promoviert
b) mit Abschluss in einem anderen Fach in Jura promoviert
c) Promotion in "Grundlagenfächern"
"ὁ ... ἀνεξέταστος βίος οὐ βιωτὸς ἀνθρώπῳ"
Re: Erfahrung mit fachfremder Promotion
Mit juristischem Staatsexamen in einem anderen Fach (Soziologie o.ä.) promoviert.
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Re: Erfahrung mit fachfremder Promotion
Hm, ich bin in einem Sprachkurs mal jemandem begegnet, der als Jurist gerade bei den Medizinern promovierte... er war wohl ganz glücklich damit. Eigene Erfahrungen kann ich leider nicht bieten.
Re: Erfahrung mit fachfremder Promotion
Hm, das geben die Promotionsordnungen der Mediziner tatsächlich her? Erstaunlich... Würde mich befremden zu einem Anwalt zu gehen der ein Schild draußen hängen hat: Dr. med XY, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Re: Erfahrung mit fachfremder Promotion
Ich kenne den Dr. med hc auch nur bei Juristen, die bereits die Tbm. des § 223 StGB verneinen, wenn der Arzt schneidet.
Meine aktuelle, jur. Dissertation hat einige Schnittpunkte mit anderen Fächern; ich überlege daher - ganz ziellos - vielleicht in ein paar Jahren berufsbegleitend noch was in nem anderen Fach draus zu machen...
Meine aktuelle, jur. Dissertation hat einige Schnittpunkte mit anderen Fächern; ich überlege daher - ganz ziellos - vielleicht in ein paar Jahren berufsbegleitend noch was in nem anderen Fach draus zu machen...
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Re: Erfahrung mit fachfremder Promotion
kenne einen Fall aus HH: Nach erstem Jura-Examen Dr. pol.
Das Ausweiden und Zerlegen eines menschlichen Leichnams in einzelne Fleischportionen zum Verzehr kann ohne Überdehnung des Wortlauts und in vertretbarer Weise als beschimpfender Unfug angesehen werden.
BVerGE vom 7. 10. 2008 - 2 BvR 578/07
BVerGE vom 7. 10. 2008 - 2 BvR 578/07
Re: Erfahrung mit fachfremder Promotion
Manchmal muss man zusätzlich in dem anderen Fach ein paar Scheine machen. Wenn ich nen Dr. med. machen würde, würde ich das nicht med nicht mit auf den Briefkopf schreiben. Die meisten schreiben doch eh nur Dr. aufs Schild und auf den Briefkopf. Nen Dr. rer. pol. würd ich aber nicht ersatzweise machen. Das dauert ja eher länger als der Dr. iur.!
Re: Erfahrung mit fachfremder Promotion
Nicht ersatzweise; danach.
- Phaidros
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Re: Erfahrung mit fachfremder Promotion
Zum Dr. med.:
Aufgrund eigener Leistung (also nicht "honoris causa") wird wohl kaum ein Jurist zum Dr. med. promoviert werden. Vielmehr besteht bei den meisten Fakultäten die Möglichkeit, an Kandidaten mit einem Abschluss in einem "für die Medizin relevanten" Fach (was bei medizinrechtlicher Orientierung der Dissertation auf Jura zutreffen kann) einen Doctor rerum medicinalium/medicarum (Dr. rer. medic.) zu verleihen.
Beispiel Halle (Saale)
Beispiel Münster (mit Aufbaustudiengang)
Tatsächlich gibt es aber einige ambitionierte Leute, die beide Studiengänge abgeschlossen und dann in beiden Fächern promoviert haben, z.B. der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht (Verwaister Link http://www.db-law.de/recht/recht.php?Inhalt=Dierks&sub=person automatisch entfernt), der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Verwaister Link http://www.rmed.mu-luebeck.de/staff.html automatisch entfernt), oder der verstorbene Kriminologieprofessor Hans Göppinger (Verwaister Link http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Hans_Göppinger automatisch entfernt) sowie viele andere, vor allem Rechtsmediziner und Anwälte.
Aufgrund eigener Leistung (also nicht "honoris causa") wird wohl kaum ein Jurist zum Dr. med. promoviert werden. Vielmehr besteht bei den meisten Fakultäten die Möglichkeit, an Kandidaten mit einem Abschluss in einem "für die Medizin relevanten" Fach (was bei medizinrechtlicher Orientierung der Dissertation auf Jura zutreffen kann) einen Doctor rerum medicinalium/medicarum (Dr. rer. medic.) zu verleihen.
Beispiel Halle (Saale)
Beispiel Münster (mit Aufbaustudiengang)
Tatsächlich gibt es aber einige ambitionierte Leute, die beide Studiengänge abgeschlossen und dann in beiden Fächern promoviert haben, z.B. der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht (Verwaister Link http://www.db-law.de/recht/recht.php?Inhalt=Dierks&sub=person automatisch entfernt), der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Verwaister Link http://www.rmed.mu-luebeck.de/staff.html automatisch entfernt), oder der verstorbene Kriminologieprofessor Hans Göppinger (Verwaister Link http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Hans_Göppinger automatisch entfernt) sowie viele andere, vor allem Rechtsmediziner und Anwälte.
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