Darstellung/ Entscheidung von Meinungsstreitigkeiten

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Gelöschter Nutzer

Darstellung/ Entscheidung von Meinungsstreitigkeiten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Moin Moin,

ich bearbeite gerade den einleitenden Teil meiner Diss; in diesem Abschnitt stelle ich die Rechtsbereiche dar, mit denen ich mich dann im späteren Verlauf vertieft befassen will.

Nun stoße ich aber immer wieder auf Meinungsstreitigkeiten, die für mich evtl. im Ergebnis keine Rolle spielen, ich aber der Vollständigkeit halber zumindest kurz als streitig darstelle.

Meine Frage ist nun diese: Muss man jeden Meinungsstreit mit Argumenten darstellen und entscheiden?

Fiktives Bsp.: Im Strafrecht gibt es den Streit zwischen Bayreuth und dem Rest der Welt Risikoerhöhungslehre vs. Äquivalenztheorie. Wenn ich nun eine Diss über Erfolgsqualifikationen schreibe und einleitend darstellen will, welche TB-Merkmale bei jedem Delikt "vor der Klammer" zu prüfen sind, dies aber für meinen Schwerpunkt keine Rolle spielt, wie gehe ich dann damit um?

Viele Grüße
Kerli
jan
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Re: Darstellung/ Entscheidung von Meinungsstreitigkeiten

Beitrag von jan »

Fußnote:

1) a.A. Bayreuth...
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