Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
P.S.:
§ 3 Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen
Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.
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Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
P.P.S.:
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
Stimmt. Macht der Gewohnheit.mit18 hat geschrieben:Sorry, das RBerG gilt seit dem 01.08.2008 nicht mehr. Statt dessen § 1 Abs. 1 RDG:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Es dient dazu, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen.
(2) Regelungen in anderen Gesetzen über die Befugnis, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, bleiben unberührt.
Aber:
§ 2 RDG
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
§ 3 RDG
Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.
§ 6 RDG
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).
(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
@Mr_Black: Habe die Werbung nicht gesehen, weil ich AdBlock angeschaltet hatte.
Grundsätzlich wird niemand davon abgehalten, einen Thread zu ignorieren. Niemand hat sich hier verpflichtet, auf jeden x-beliebigen Faden zu antworten. Aber ich verstehe es, wenn es sozusagen Off Topic ist, weil es nicht zum Studium etc. dazugehört.mit18 hat geschrieben: Die meisten hier haben keine große Lust, ständig (unentgeltlich) Leute zu beraten, weil deren Holunderstrauch auf Nachbars Garten wächst oder sie von Marions Kochbuch abgemahnt wurden.
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
Muss mich da korrigieren: Das RDG gilt schon seit dem 01.07.2008.mit18 hat geschrieben:RBerG gilt seit dem 01.08.2008 nicht mehr. Statt dessen § 1 Abs. 1 RDG:
@ Mr_Black: Wie soll der Forenbetreiber denn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 sicherstellen? Da droht zumindest eine Mitsörerhaftung!
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
Mitstörerhaftung meinte ich. Einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG gegenüber dem Forenbetreiber hätte zumindest jeder zugelassene RA.mit18 hat geschrieben:Mitsörerhaftung!
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
Kontrolle und Löschung. Es gab zeitweise eine sehr rigide Rechtsprechung zu diesem Thema, was die Haftung des Forenbetreibers für Äußerungen von Forenschreibern/Kommentaren angeht. (Callactive Fälle)mit18 hat geschrieben: @ Mr_Black: Wie soll der Forenbetreiber denn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 sicherstellen? Da droht zumindest eine Mitsörerhaftung!
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
Mr-Black, vielleicht habe ich Dich falsch verstanden. Aber
Wenn Du meintest, dass Beiträge mit konkreter Rechtsberatung gelöscht werden können/sollen hast Du natürlich völlig Recht.
lässt sich in einem Forum nicht durch Kontrolle und Löschung sicherstellen.dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt
Wenn Du meintest, dass Beiträge mit konkreter Rechtsberatung gelöscht werden können/sollen hast Du natürlich völlig Recht.
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
Gerade weil der Forenbetreiber die Anforderung des § 6 nicht garantieren kann, muss er jedwede Rechtsberatung verhindern oder ein Akreditierungssystem für bestimmte Forenbereiche einführen.
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
Genau das wollte ich damit sagen!Mr_Black hat geschrieben:Gerade weil der Forenbetreiber die Anforderung des § 6 nicht garantieren kann, muss er jedwede Rechtsberatung verhindern oder ein Akreditierungssystem für bestimmte Forenbereiche einführen.
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
Dem gibts für mich jedenfalls nichts hinzuzufügen. Eine "Sperrung" ist auch nicht als persönlicher Angriff gemeint (wird leider oft so verstanden), sondern dient nunmal dazu die o.g. Regeln einzuhalten...Alexander hat geschrieben:Die Links zur "Tür" und "Nebentür" sind natürlich hart, aber treffen den Punkt: Würden wir hier nicht so "hart" und strikt gegen eben Jenes durchgreifen, hätten wir hier Zustände wie in den genannten "Türen". Das wollen wir nicht, deswegen wird das hier so gehandhabt. Ob das Verbot der RBer sinnvoll ist oder nicht, steht dabei überhaupt nicht zur Debatte. Auch nach der Abschaffung des RBerG in seiner alten Form ändert sich nichts, da nun zwar die Beratung mitunter im Einzelfall doch rechtlich zulässig sein mag - das interessiert hier aber nicht, da sie immer noch nicht hier faktisch geduldet wird. Als bestes Beispiel für den Grund verweise ich wieder auf die "Türen": Wer das und die dortigen Zustände so möchte, kann dort hingehen. Hier gibts das nicht. Und im Übrigen machen die Mods eine ganz hervorragende Arbeit in der Abwägung, ob etwas gegen die Regeln verstößt oder nicht; ein "Newbie" hat da einfach kein haltbares Diskussionsmaterial dagegen - ist nicht bös gemeint, ist einfach so.
Gruß
Alexander
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
Ich würde den Mods nun nicht unterstellen, dass sie Beiträge nicht lesen, bevor sie sie als Rechtsberatung qualifizieren.Zonenfrevler hat geschrieben:Du kannst gar nicht beurteilen, ob ein "Newbie" kompetent ist oder nicht, wenn du noch nicht mal seine Beiträge gelesen hast. Pauschal kann man das also nicht stehen lassen.Alexander hat geschrieben:Und im Übrigen machen die Mods eine ganz hervorragende Arbeit in der Abwägung, ob etwas gegen die Regeln verstößt oder nicht; ein "Newbie" hat da einfach kein haltbares Diskussionsmaterial dagegen.
Und glaub mir, man merkt beim ersten Lesen, ob der Fragesteller (angehender) Jurist ist oder nicht. ZB am Inhalt der Frage (im Studium geht es um andere Rechtsgebiete als Forstrecht), an der Sprache (http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... il#p378335) und an der Fähigkeit, konkrete Sachverhalte auf eine abstrakte Rechtsfrage runterzubrechen.
Im Übrigen: Es würde nichts bringen, Rechtsberatungs-Threads zuzulassen und darauf zu bauen, dass diejenigen sie ignorieren, die sich von ihnen gestört fühlen. Nach kurzer Zeit gäbe es nämlich keinen einzigen Juristen mehr hier, und du bekämest nur noch wer-weiß-was-Antworten. Wenn das dein Ziel ist...
Trotz allem aber vielen Dank, dass du die Diskussion angestoßen hast. Hoffen wir mal, dass andere Hilfesuchende sie lesen, bevor sie ihr Thema einstellen.
Anger
Das Ausweiden und Zerlegen eines menschlichen Leichnams in einzelne Fleischportionen zum Verzehr kann ohne Überdehnung des Wortlauts und in vertretbarer Weise als beschimpfender Unfug angesehen werden.
BVerGE vom 7. 10. 2008 - 2 BvR 578/07
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
edit: Zum Thema juristische Sprache empfehle ich auch einen Blick in meine oder Mr Black's Signatur...Anger hat geschrieben:Ich würde den Mods nun nicht unterstellen, dass sie Beiträge nicht lesen, bevor sie sie als Rechtsberatung qualifizieren.Zonenfrevler hat geschrieben:Du kannst gar nicht beurteilen, ob ein "Newbie" kompetent ist oder nicht, wenn du noch nicht mal seine Beiträge gelesen hast. Pauschal kann man das also nicht stehen lassen.Alexander hat geschrieben:Und im Übrigen machen die Mods eine ganz hervorragende Arbeit in der Abwägung, ob etwas gegen die Regeln verstößt oder nicht; ein "Newbie" hat da einfach kein haltbares Diskussionsmaterial dagegen.
Und glaub mir, man merkt beim ersten Lesen, ob der Fragesteller (angehender) Jurist ist oder nicht. ZB am Inhalt der Frage (im Studium geht es um andere Rechtsgebiete als Forstrecht), an der Sprache (http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... il#p378335) und an der Fähigkeit, konkrete Sachverhalte auf eine abstrakte Rechtsfrage runterzubrechen.
Im Übrigen: Es würde nichts bringen, Rechtsberatungs-Threads zuzulassen und darauf zu bauen, dass diejenigen sie ignorieren, die sich von ihnen gestört fühlen. Nach kurzer Zeit gäbe es nämlich keinen einzigen Juristen mehr hier, und du bekämest nur noch wer-weiß-was-Antworten. Wenn das dein Ziel ist...
Trotz allem aber vielen Dank, dass du die Diskussion angestoßen hast. Hoffen wir mal, dass andere Hilfesuchende sie lesen, bevor sie ihr Thema einstellen.
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
Ja, es hat zumindest einige Klarstellungen gegeben, insofern doch mal wieder interessant, darüber gesprochen zu haben. Auf daß es auch andere lesen.Anger hat geschrieben:Trotz allem aber vielen Dank, dass du die Diskussion angestoßen hast. Hoffen wir mal, dass andere Hilfesuchende sie lesen, bevor sie ihr Thema einstellen.
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
ne... das werden sie ganz sicher nicht tun, sondern einfach drauflos schreibenAnger hat geschrieben: Hoffen wir mal, dass andere Hilfesuchende sie lesen, bevor sie ihr Thema einstellen.