Beweis unter Verwahrung gegen die Beweislast
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Beweis unter Verwahrung gegen die Beweislast
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Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Donnerstag 6. Januar 2011, 01:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beweis unter Verwahrung gegen die Beweislast
Das heißt: Ich könnte es beweisen, wenn ich es müsste und zwar durch ein Gutachten. Allerdings muss ich überhaupt keinen Beweis erbringen, ich sage das nur, damit ihr es wisst. Die volle Beweislast trägt weiterhin die Gegenseite und ihr könnt mir nicht mit widersprüchlichem Verhalten kommen, nur weil ich euch verraten habe, dass ich es beweisen könnte.
1. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Kreditverträgen ist zu bankenfreundlich und für das erkennende Gericht unbeachtlich. - LG Stuttgart - 12.06.1996. -21 O 519/95
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Re: Beweis unter Verwahrung gegen die Beweislast
Alternativ:
"Ich halte mich nicht für beweisbelastet. Aber wenn das Gericht das anders sieht, will ich nicht den Prozess verlieren, weil ich den beweis nicht angetreten habe. Also hier ist er."
"Ich halte mich nicht für beweisbelastet. Aber wenn das Gericht das anders sieht, will ich nicht den Prozess verlieren, weil ich den beweis nicht angetreten habe. Also hier ist er."
"Hier. From Frank. For You."
Gerd
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