Gliederung

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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jura-freak
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Gliederung

Beitrag von jura-freak »

Wie kennzeichnet ihr die einzelnen Punkte in eurer Gliederung? Gibt es ein anerkanntes System oder ist es egal? Ich würde es so machen:

A.
B.
...I.
...II.
.......1.
.......2.
............a.
............b.
................aa.
................ bb.
........................(1)
........................(2)

Wie macht ihr das?
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Borbarad
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Re: Gliederung

Beitrag von Borbarad »

großes A, B, C (ANsprüche, Tatbestände)
I. Anspruch enstanden II ANspruch enstanden III Anspruch untergegangen, bzw. Tatbestand/RWK/Schuld

1. UnterTBM
a
aa
aaa
Alpha
http://www.youtube.com/watch?v=uiskWM1hzL8

I wanna stand with you on a mountain I wanna bathe with you in the sea I wanna lay like this forever Until the sky falls down on me..
jura-freak
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Re: Gliederung

Beitrag von jura-freak »

Sieht aaa. nicht verwirrend aus? Mehr würde ich das Ganze sowieso nicht unterteilen, weil es zu kompliziert wäre, z. B. aaaa. ;)
julée
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Re: Gliederung

Beitrag von julée »

jura-freak hat geschrieben:Sieht aaa. nicht verwirrend aus? Mehr würde ich das Ganze sowieso nicht unterteilen, weil es zu kompliziert wäre, z. B. aaaa. ;)
Verwirrend ist relativ ;) Und wenn man eine sehr stark verschachtelte Prüfung hat, dann wird man vllt. auch mal auf (aaa) oder (aaaa) zurückgreifen müssen. Verwirrend wäre es wohl erst, wenn man eine "schöne" Abkürzung wählt in Form von "a^3", "b^3" usw. :D


Ich gliedere es übrigens so:
A.
I.
a.
(1)
(aa)
(i)
(alpha)

Also immer schon Buchstabe und Zahl im Wechsel ;) Aber wirklich verbindliche Regeln gibt es da wohl nicht.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Gelöschter Nutzer

Re: Gliederung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

jura-freak hat geschrieben:Gibt es ein anerkanntes System oder ist es egal?
Hier (klick) (Verwaister Link http://www2.jura.uni-hamburg.de/sipr/materialien.html automatisch entfernt) gibt Prof. Mankowski allgemeine Empfehlungen. Auf der letzten Seite schreibt er:
Zur Gliederung sind Buchstaben und Zahlen zu verwenden. Rein numerische Gliederungssysteme (wie z.B. das Wittgenstein-System), die zu Angaben wie „1.2.3.4.5.6.7“ führen, sind unerwünscht. Überschriften schließen nur dann mit einem Satzzeichen ab, wenn sie einen vollständigen Satz enthalten.

Mögliche Abfolgen von Gliederungsebenen sind in einer Dissertation:
§ 1 I. 1. a) aa) (1) (a) (aa)
A. I. 1. a) aa) (1) (a) (aa)
§ 1 A. I. 1. a) aa) (1) (a) (aa).

Eine noch übergeordnete Gliederung nach Teilen oder Kapiteln ist möglich. Bei Seminararbeiten empfiehlt es sich, entweder mit der Gliederungsebene I. oder der Gliederungsebene A. zu beginnen. Für Hausarbeiten empfiehlt sich ähnliches.
ersti-eric
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Re: Gliederung

Beitrag von ersti-eric »

jura-freak hat geschrieben:Wie kennzeichnet ihr die einzelnen Punkte in eurer Gliederung? Gibt es ein anerkanntes System oder ist es egal? Ich würde es so machen:

A.
B.
...I.
...II.
.......1.
.......2.
............a.
............b.
................aa.
................ bb.
........................(1)
........................(2)

Wie macht ihr das?
genau so! unterhalb der ebene aa bin ich bisher noch nicht gekommen.
Letitia
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Re: Gliederung

Beitrag von Letitia »

Ich gliedere so:
A.
I.
1.
a)
(1)
aa)

Ich denke, dass es relativ egal ist, wie man nun genau gliedert. Wichtig ist nur die Regel 'wer a sagt, muss auch b sagen' ;)
jura-freak
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Re: Gliederung

Beitrag von jura-freak »

Das kann wohl aber nicht immer zutreffen. Wenn ich weiß, dass ich zum Punkt "Anspruch nicht untergegangen" gar nicht mehr komme, brauche ich theoretisch "Anspruch entstanden" nicht mit "I" zu kennzeichnen. In der Gliederung würde es aber nicht unbedingt schön aussehen. Und den Punkt in der Gliederung auszulassen, wäre auch nicht schön, wenn man da viel schreibt(?)
Letitia
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Re: Gliederung

Beitrag von Letitia »

jura-freak hat geschrieben:Das kann wohl aber nicht immer zutreffen. Wenn ich weiß, dass ich zum Punkt "Anspruch nicht untergegangen" gar nicht mehr komme, brauche ich theoretisch "Anspruch entstanden" nicht mit "I" zu kennzeichnen. In der Gliederung würde es aber nicht unbedingt schön aussehen. Und den Punkt in der Gliederung auszulassen, wäre auch nicht schön, wenn man da viel schreibt(?)
Doch, meiner Ansicht nach schon. Wenn du nur einen Punkt hast, dann brauchst du nicht noch einmal zu untergliedern. Mir wurde das schon 2-3 mal angestrichen.

Zu deinem Beispiel:
In diesem Fall würde ich es so machen: I. Anspruch entstanden II. Ergebnis.
jura-freak
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Re: Gliederung

Beitrag von jura-freak »

Letitia hat geschrieben:
jura-freak hat geschrieben:Das kann wohl aber nicht immer zutreffen. Wenn ich weiß, dass ich zum Punkt "Anspruch nicht untergegangen" gar nicht mehr komme, brauche ich theoretisch "Anspruch entstanden" nicht mit "I" zu kennzeichnen. In der Gliederung würde es aber nicht unbedingt schön aussehen. Und den Punkt in der Gliederung auszulassen, wäre auch nicht schön, wenn man da viel schreibt(?)
Doch, meiner Ansicht nach schon. Wenn du nur einen Punkt hast, dann brauchst du nicht noch einmal zu untergliedern. Mir wurde das schon 2-3 mal angestrichen.

Zu deinem Beispiel:
In diesem Fall würde ich es so machen: I. Anspruch entstanden II. Ergebnis.
Das wäre die vernünftigste Lösung. Danke.
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Phaidros
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Re: Gliederung

Beitrag von Phaidros »

Ich finde "Anspruch entstanden, nicht untergegangen, durchsetzbar" immer sehr schulmäßig. Schreibt man sowas nach dem zweiten Semester wirklich noch hin?
"ὁ ... ἀνεξέταστος βίος οὐ βιωτὸς ἀνθρώπῳ"
julée
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Re: Gliederung

Beitrag von julée »

Phaidros hat geschrieben:Ich finde "Anspruch entstanden, nicht untergegangen, durchsetzbar" immer sehr schulmäßig. Schreibt man sowas nach dem zweiten Semester wirklich noch hin?
Ja, was denn sonst?
Jedenfalls, wenn es im Raum steht, dass der Anspruch untergegangen oder nicht durchsetzbar ist, sollte man es so hinschreiben.

Natürlich kannst Du darauf verzichten, aber so leicht muss man es einem Korrektor ja nicht machen, der einem nachweisen will, dass man "unsauber" arbeitet ;)
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Re: Gliederung

Beitrag von jura-freak »

Ich bearbeite jetzt einen Fall, bei dem ich auf eine inzidente Prüfung gestoßen bin. Meine Gliederung sieht jetzt so aus:

A.
...I.
......1.
..........a.
..............aa.
....................aaa.
.............................(1)

Und ich bin bei (1) zu einem Problem gekommen, bei dem weitere Unterpunkte hinzukommen. Ich glaube, das ist eben ein Schwerpunkt. Kann ich ihn in einem fließenden Text erörtern, so dass er in der Gliederung gar nicht auftaucht oder weiter aaaa. bzw. sogar aaaaa. machen?
julée
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Re: Gliederung

Beitrag von julée »

jura-freak hat geschrieben:Ich bearbeite jetzt einen Fall, bei dem ich auf eine inzidente Prüfung gestoßen bin. Meine Gliederung sieht jetzt so aus:

A.
...I.
......1.
..........a.
..............aa.
....................aaa.
.............................(1)

Und ich bin bei (1) zu einem Problem gekommen, bei dem weitere Unterpunkte hinzukommen. Ich glaube, das ist eben ein Schwerpunkt. Kann ich ihn in einem fließenden Text erörtern, so dass er in der Gliederung gar nicht auftaucht oder weiter aaaa. bzw. sogar aaaaa. machen?
Ich würde auf jeden Fall eine neue Ebene einführen (wenn sich keine andere kürzen lässt und wenn die Ausführungen länger als eine halbe Seite sind), würde aber was anderes als "aaaa." oder ähnliches nehmen (vllt. auch generell "(1)" vor "aaa."?!).

Wie wäre es mit (i), (ii), usw. oder mit (alpha), (beta), usw.?
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Re: Gliederung

Beitrag von Eagnai »

jura-freak hat geschrieben:Ich bearbeite jetzt einen Fall, bei dem ich auf eine inzidente Prüfung gestoßen bin. Meine Gliederung sieht jetzt so aus:

A.
...I.
......1.
..........a.
..............aa.
....................aaa.
.............................(1)

Und ich bin bei (1) zu einem Problem gekommen, bei dem weitere Unterpunkte hinzukommen. Ich glaube, das ist eben ein Schwerpunkt. Kann ich ihn in einem fließenden Text erörtern, so dass er in der Gliederung gar nicht auftaucht oder weiter aaaa. bzw. sogar aaaaa. machen?
Hm, wenn du schon die "1" doppelt verwendest als 1. und (1), warum machst du das mit dem "a" nicht genauso? Also nach dem Unterpunkt (1) dann eben (a)?

Wie julée würde ich übrigens auch zum (1) vor dem aaa. tendieren.
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